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Auszug - Anpassung der Förderprogramme des Klimaschutzmanagements  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez. III)
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.11.2023    
Zeit: 16:01 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10818/23 Anpassung der Förderprogramme des Klimaschutzmanagements
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Karina Hellmann
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Bearbeiter/-in:Dr. Hellmann, Karina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Breese, Mitarbeiter des Bereiches 34 – Klimaschutz und Nachhaltigkeit, berichtet zum Thema anhand einer Präsentation. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Die Frage von Ratsherrn Herzog zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit wird erläutert.

 

Herr Kipke, Leitung des Fachbereiches 3b – Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität -, geht auf die Frage zur Deckungsfähigkeit ein. Es ist nicht zulässig, eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen dem konsumtiven und investiven Haushalt herzustellen. Der Klimafonds ist aber grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig jeweils innerhalb der konsumtiven Anteile und innerhalb der investiven Anteile. Es gibt die investiven Förderprogramme, wie Regenwassernutzung und erneuerbare Energien. Darin wird es – wie bisher auch - bedarfsgerechte Mittelverschiebungen geben. Er erläutert den Unterschied anhand des Beispiels. Ein Balkonkraftmodul war bisher im investiven Teil angesiedelt, da der Kaufpreis über 1.000 € lag. Gemäß Definition im Haushaltsrecht handelt es sich ab einem Wert von 1.000 Euro um einen Vermögensgegenstand und daher um eine investive Maßnahme. Die Preise sind aber in der Zwischenzeit auf ca. 600 € gesunken und damit ist das Modul infolgedessen kein Vermögensgegenstand mehr.

 

Ausschussvorsitzender Gros fasst zusammen, dass es zwischen konsumtiven und investiven Bereichen keine Deckung geben kann. Um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen, wäre ein bilaterales Gespräch mit der Verwaltung sinnvoll.

 

Herr Kipke ergänzt, dass bereits in 2023 eine Summe von ca. 40.000 € bedarfsgerecht in die entsprechenden Förderprogramme geflossen sind, in der die entsprechende Antragslage das notwendig gemacht hat – zugunsten der Energetischen Sanierung wurden aus dem Regenwasserprogramm und dem zur Dach- und Fassadensanierung Mittel verschoben.

 

Ratsfrau Raiher bittet um Auskunft, wie die maximale Fördersumme von 3.000 € für die Energetische Sanierung zustande kommt. Aus ihrer Sicht ist die Summe zu gering.

 

Herr Breese erläutert, dass es Unterschiede beim Umfang der Sanierung gibt. Einige sanieren nur die Fenster, andere wiederum das ganze Haus. Dort wird dann der maximale Förderbetrag beantragt. Grundsätzlich besteht noch die Möglichkeit, Fördermittel des Bundes zu beantragen.

 

Ausschussvorsitzender Gros ergänzt, dass eine Kostensteigerung durch den Denkmalschutz und die Höhe der Förderung überdacht werden kann und bittet um Diskussion in den Fraktionen.

 

Ratsherr Pols geht darauf ein, dass es sich um freiwillige Leistungen handelt. Das Defizit im Haushalt wächst weiter an und muss berücksichtigt werden.

 

Ausschussvorsitzender Gros weist auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hin.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zu den Förderprogrammen zur Nutzung regenerativer Energien, zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum, zur Dach- und Fassadenbegrünung werden wie vorgeschlagen geändert.


Abstimmungsergebnis:

 

[Ratsherr Gerlach hat an der Sitzung teilgenommen, konnte sich aber technisch bedingt nicht an der Abstimmung beteiligen.]

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8 - Anpassung der Förderprogramme des Klimaschutzmanagements (723 KB)