Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
- Der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung vom 20.03.2023 wird nicht mehr gefolgt. Vielmehr wird der Aufstellungsbeschluss vom 23.04.2020 weitergeführt.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen im Zusammenhang mit nicht störenden landwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzung.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird nach Erstellung eines abgestimmten städtebaulichen Entwurfs durch Bekanntmachung im Internet und Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wird parallel durchgeführt.