Bürgerinformationssystem
Ortsbürgermeister SCHULTZ
bemängelt, daß kein Vertreter der Bauverwaltung anwesend ist und auch keine
Vorlage gefertigt worden sei und begrüßt Herrn STEFFEN von der Firma Manzke
Immobilien. Herr STEFFEN erläutert das Vorhaben. Der Ortsrat nimmt die
Planungen zur Kenntnis. Städt. Dir. SORGER führt zur planungsrechtlichen
Situation aus und weist darauf hin, daß es sich bei der Sache um eine
Bauvoranfrage handelt. Der Ortsrat soll über diese informiert werden, damit
nicht bei Baubeginn plötzlich Fragen auftauchen. Er erklärt, daß er in der
Sache auskunftsbereit ist und daher keine Notwendigkeit bestand, Mitarbeiter
der Bauverwaltung hinzuzubitten. Ortsratsmitglied ALTHUSMANN erklärt, daß es
sich bei dem Vorhaben um eine seit längerem dem Ortsrat bekannte Planung
handelt. Der Ortsrat diskutiert die von H. STEFFENS angesprochene
Einbahnstraßenregelung und ist der Ansicht, daß dies im Verkehrsausschuß
erörtert werden solle. Ortsbürgermeister SCHULTZ
ist der Ansicht, daß es in der Sache allenfalls um eine Kenntnisnahme gehen
könnte, es sei eine gemeinsame Sitzung von Bauausschuß und Ortsrat in der Sache
vorzusehen. Er kritisiert die schlechte Vorbereitung dieses TOP.
Ortsratsmitglied SCHUMANN-SCHILLING bittet darum, einen Lageplan zum Protokoll
zu nehmen. Städt. Direktor SORGER weist nochmals darauf hin, daß es sich um
eine Bauvoranfrage handelt. Der Ortsrat hat in dieser Angelegenheit keinen
Beschluß zu fassen, da es sich um eine Angelegenheit der Verwaltung handelt,
daher sei auch keine gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuß erforderlich. Er
bittet den Ortsrat um zustimmende Kenntnisnahme. Diese wird bei einer
Gegenstimme (lediglich Kenntnisnahme, Ortsbürgermeister SCHULTZ) erteilt. |
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