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Auszug - Bauvoranfrage für 4 Einfamilienhäuser in der Straße "Am Wiesenhof"  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 19.08.2004    
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gerda-Feldmann-Haus
Ort: Sonnenhof Ochtmissen
 
Beschluss

Ortsbürgermeister SCHULTZ bemängelt, daß kein Vertreter der Bauverwaltung anwesend ist und auch keine Vorlage gefertigt worden

Ortsbürgermeister SCHULTZ bemängelt, daß kein Vertreter der Bauverwaltung anwesend ist und auch keine Vorlage gefertigt worden sei und begrüßt Herrn STEFFEN von der Firma Manzke Immobilien. Herr STEFFEN erläutert das Vorhaben.

Der Ortsrat nimmt die Planungen zur Kenntnis. Städt. Dir. SORGER führt zur planungsrechtlichen Situation aus und weist darauf hin, daß es sich bei der Sache um eine Bauvoranfrage handelt. Der Ortsrat soll über diese informiert werden, damit nicht bei Baubeginn plötzlich Fragen auftauchen. Er erklärt, daß er in der Sache auskunftsbereit ist und daher keine Notwendigkeit bestand, Mitarbeiter der Bauverwaltung hinzuzubitten. Ortsratsmitglied ALTHUSMANN erklärt, daß es sich bei dem Vorhaben um eine seit längerem dem Ortsrat bekannte Planung handelt. Der Ortsrat diskutiert die von H. STEFFENS angesprochene Einbahnstraßenregelung und ist der Ansicht, daß dies im Verkehrsausschuß erörtert werden solle.

Ortsbürgermeister SCHULTZ ist der Ansicht, daß es in der Sache allenfalls um eine Kenntnisnahme gehen könnte, es sei eine gemeinsame Sitzung von Bauausschuß und Ortsrat in der Sache vorzusehen. Er kritisiert die schlechte Vorbereitung dieses TOP. Ortsratsmitglied SCHUMANN-SCHILLING bittet darum, einen Lageplan zum Protokoll zu nehmen. Städt. Direktor SORGER weist nochmals darauf hin, daß es sich um eine Bauvoranfrage handelt. Der Ortsrat hat in dieser Angelegenheit keinen Beschluß zu fassen, da es sich um eine Angelegenheit der Verwaltung handelt, daher sei auch keine gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuß erforderlich. Er bittet den Ortsrat um zustimmende Kenntnisnahme. Diese wird bei einer Gegenstimme (lediglich Kenntnisnahme, Ortsbürgermeister SCHULTZ) erteilt.