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Auszug - Beherbergungssteuer - 2. Änderungssatzung; Ausweitung auf alle Beherbergungen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.11.2023    
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/10606/23 Beherbergungssteuer - 2. Änderungssatzung; Ausweitung auf alle Beherbergungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dibowski
Federführend:Bereich 21 - Steuern Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Dibowski, Ralf  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   30 - Rechtsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerer Rink stellt klar, dass es sich nicht um eine Steuererhöhung handeln würde. Lediglich der Kreis der Steuerpflichtigen werde ausgeweitet. Man habe alle Bedenken und Stellungnahmen rechtlich intensiv geprüft, um eine rechtssichere Satzung vorlegen zu können. Auch wenn eine Mittelverwendung nicht zweckgebunden glich sei, rden die Einnahmen dennoch mittelbar zur Förderung des Tourismus beitragen. Für die Beherbergungsbetriebe sei eine Entlastung durch digitale Antragstellung vorgesehen. Der Wunsch aus dem vorgelegten Änderungsantrag sei nicht rechtssicher. Hierzu sei bereits im Wirtschaftsausschuss berichtet worden.

 

Ratsherr Soldan verweist auf die Stadt Chemnitz, in der die Azubis von der Steuer befreit seien. Es könne nicht sein, dass die Ausbildung zugunsten von Mehrerträgen verteuert würde. Es gebe hierzu noch keine Urteile, daher plädiere er für die Änderung. Man könne dann abwarten, ob die Regelung beklagt würde.

 

Stadtkämmerer Rink bestätigt die Regelungen anderer Kommunen. Die Verwaltung habe eine rechtssichere Satzung vorgelegt, ein abweichen wäre politisch zu beschließen. Sollten Klagen erhoben werden, wären die Satzungen zu kippen. Im Übrigen sei der Steuersatz in neburg unter dem Bundesdurchschnitt.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn ppen, ob die Betriebe zur Satzung befragt wurden und eine Anpassung auf einen geringeren Steuersatz glich wäre, bestätigt Stadtkämmerer Rink die Beteiligung. Der Steuersatz und über das Haushaltssicherungskonzept die Ausweitung des Teilnehmendenkreises seien vom Rat vorgegeben worden.

 

Ratsherr Goralczyk verweist auf die komplizierte Lage. Man wolle keine Klage riskieren obwohl die Ausweitung der Besteuerung eigentlich nicht das richtige Zeichen sei. Er rechne mit einer Schwächung des Bildungsstandortes durch weniger Übernachtungen. Damit einher gingen ein Verlust der Kaufkraft und ein Anstieg klimaschädlicher Autofahrten. Man sollte über das Senken der freiwilligen Leistungen nachdenken.

 

Ratsherr Blanck bedauert, dass der Personenkreis nicht von der Steuer freigestellt werdennne. Er macht darauf aufmerksam, dass Steuerpflichtiger der Beherbergungsbetrieb und nicht der Übernachtungsgast sei und appelliert, der Änderung zuzustimmen.

 

Ratsherr Gaberle stellt gegenüber, dass die Beherbergungssteuer mit 4 % vielleicht unterdurchschnittlich seien, die Gewerbesteuer dafür überdurchschnittlich. So erzeuge man Politikverdruss. Er plädiert dar, die Ausgaben zu reduzieren. Statt Stellen einzurichten und bei der Finanzierung auf Kreis, Land und Bund zu zeigen, solle man mit Einsparungen im eigenen Haushalt beginnen.

 

Ratsherr Grimm fragt nach, woraus sich die Beklagbarkeit der Satzung ableite. Die Besteuerung sei eine Kann-Vorschrift, daher sollte man die Ausbildungsstätten ausnehmen.

 

Erster Stadtrat Moßmann berichtet zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und die Steuerbefreiung aus beruflichen Gnden. Wesentlich gleiche Sachverhalte müsse man gleich behandeln, wesentlich Ungleiches könne ungleich behandelt werden. Den Änderungsantrag halte er für eine unzulässige Umgehung.

 

Ratsherr Gros beantragt den Schluss der Redeliste. Ratsfrau Esders und Ratsfrau Lotzeren noch redeberechtigt. Der Antrag auf Schluss der Redeliste wird mit zwanzig Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und drei Enthaltungen angenommen.

 

Ratsfrau Esders begrüßt die Ausweitung der Beherbergungssteuer auf Geschäftsleute. Sie äert ihr Verständnis für Menschen in Ausbildung oder Studium. Wenn eine Entlastung bei der Beherbergungssteuer nicht glich sei, solle man über andere Vorteile nachdenken.

 

Ratsfrau Lotze geht auf den klassischen Zielkonflikt ein. Es ginge nun darum, einen rechtssicheren Beschluss zu fassen. Die Mehreinnahmen sollten sinnvoll auch für die Innenstadt verwendet werden. Sie rechne nicht damit, dass der Bildungsstandort geschwächt werde.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.01.2024 die beiliegende 2. Satzung zur Änderung der Beherbergungssteuersatzung

 

Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 9

  Enthaltungen: 1

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:

 

   Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 20

  Enthaltungen: 6