Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Stark, Vertreter des Seniorenbeirats, erkundigt sich nach den weiteren Verfahrensschritten zur Neuwahl des Seniorenbeirats durch die Stadt. Er ist einverstanden, dass diese Frage unter TOP 16 beantwortet wird.
Eine Bürgerin berichtet über die aktuelle Situation im Parlü auf dem Kreideberg und richtet folgende Fragen an den Rat: Welche Zukunft hat das Parlü am Kreideberg? Können uns die Ratsmitglieder und die Stadt unterstützen, damit das Parlü erhalten bleibt?
Ratsherr Soldan erklärt, dass er um die Wichtigkeit des Parlü wisse und sich um Klärung bemühen wolle, wie es dort weitergehen kann. Eventuell müsse man Gespräche mit dem Träger aufnehmen.
Ratsfrau Esders stimmt zu, dass man sich um eine Lösung bemühen müsse.
Ratsherr Nehring äußert sein Verständnis für das Anliegen und die Wichtigkeit des Parlü. Er lädt die Fragestellerin zum persönlichen Austausch in die Fraktion ein. Er sei sich sicher, dass Verwaltung, Politik und der Träger zu einer Lösung kommen könnten.
Stadtrat Forster teilt mit, dass bereits geplant sei, in der kommenden Sitzung des Sozialausschusses dazu zu berichten, er werde die Fragestellerin gerne dazu einladen.
Ratsherr Pols ergänzt, dass es wichtig sei, dass Seniorenstadtteilarbeit stattfindet.
Ratsherr Blanck sagt zu, sich mit dem Thema zu befassen.
Im Zusammenhang mit Erbbauzinsen und sozial gefördertem Wohnungsbau werden von Bürger:innen folgende Fragen gestellt:
Die Höhe der Erbbauzinsen wird nach dem Bodenrichtwert, also in Abhängigkeit vom freien Immobilienmarkt, berechnet. Die Bodenrichtwerte in der Hansestadt Lüneburg explodieren seit Jahren, unter anderem durch den hohen Zuzugsdruck aus Hamburg und treiben damit die Wohnraumkosten in die Höhe. Wie wird die Hansestadt Lüneburg auf diesen anhaltenden Zuzugsdruck und die dadurch steigenden Wohnraumkosten reagieren?
In der Hansestadt Lüneburg spitzt sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum trotz weitreichender Neubauaktivitäten immer mehr zu. Aktuell erreicht die Stadt einen traurigen Spitzenplatz als teuerste WG-Zimmer-Stadt in ganz Niedersachsen. Gleichzeitig zwingen horrend steigende Erbbauzinsen viele Erbbaurechtsnehmer:innen in die Knie und ihre Alterssicherung, was einer kalten Enteignung gleichkommt und die Wohnraumproblematik verschärft. Wie positioniert sich die Hansestadt Lüneburg zu dieser Problematik und welche Maßnahmen sind geplant, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern?
Dem Instrument Erbbau lag ein sozialer Gedanke zugrunde, um soziale Wohnraumpolitik zu betreiben und Menschen mit kleinen Budgets nach dem 1. Weltkrieg die Möglichkeit zu geben, selbst erbauten Wohnraum zu schaffen. In den vergangenen Jahren wurde dieser Gedanke offensichtlich aufgegeben. Öffentliche Träger wie die Hansestadt Lüneburg oder die Klosterkammer Hannover haben sich unwidersprochen an der Entwicklung der Bodenpreise gewinnbringend beteiligt, ohne den sich daraus ergebenden sozialen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Welche Funktionen wird die Hansestadt Lüneburg dem Erbbau zukünftig zuschreiben?
Stadtkämmerer Rink weist darauf hin, dass die Vergabe der Erbbaurechte im Wesentlichen die von der Stadt verwalteten Stiftungen betreffe. Es sei richtig, dass die Bodenrichtwerte sind in der Vergangenheit stark gestiegen seien, den weiteren Umgang mit der Situation müsse man erst noch besprechen.
Ratsherr Neumann merkt an, dass Neuregelungen in Bezug auf die Zinswerte im Erbbaurecht vom Land Niedersachsen zu regeln wären. Grundsätzlich sollten die Menschen Eigentum erwerben können, Wohnraum werde gebraucht.
Ratsherr Goralczyk geht auf die Deckelung der Grundstückskaufpreise ein, im Baugebiet, das von der Hansestadt Lüneburg vermarktet wurde. Über Neuregelungen beim Erbbaurecht müsse man sich auch in den Ausschüssen verständigen.
Ratsherr Soldan stellt klar, dass sich die Wohnraumproblematik nicht allein durch neue Baugebiete lösen lasse. Die Stiftungen seien zum Erhalt ihrer Werte verpflichtet. Wenn Grundstücke verkauft würden, brauche es andere werterhaltende Lösungen. Das Thema müsse besprochen werden, da gestiegene Erbpachtzinsen vielfach nicht mehr aufgebracht werden könnten.
Ratsfrau Lotze erläutert, dass zwei Themen angesprochen worden seien, die nicht zusammen hängen. Der Zuzugsdruck könne nicht über bezahlbaren Wohnraum geregelt werden. Über das Thema Erbbau solle im Stiftungsrat informiert und gesprochen werden. Stiftungsgrundstücke sollten nicht verkauft werden, um Spekulationen zu vermeiden.
Ratsherr Blanck stimmt zu, dass Spekulationen mit Baugrundstücken vermieden werden müssen.
Ein Bürger stellt zum WHO-Vertrag folgende Frage: Im Notfall kann der WHO-Generalsekretär völkerrechtlich bindende Maßnahmen, wie z. B. Lockdowns, oder beliebig häufige Zwangsmedikamente verordnen, gegen die nicht mehr geklagt werden kann. Das kann nun auch bei Notlagen in den Bereichen Umwelt/Klima, Inneres oder Tiere geschehen und würde de facto eine Abschaffung des Grundgesetzes bedeuten. Frau Kalisch, auf der letzten Ratssitzung antworteten Sie, dass Sie im Grunde auch den WHO-Anweisungen folgen werden. Diese Antwort steht allerdings im Gegensatz zu ihrer Remonstrationspflicht, wonach sie keinen Anordnungen folgen dürfen, die die Würde des Menschen verletzen und damit grundgesetzwidrig sind. Bleiben Sie bei Ihrer Antwort?
Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass sie nach Recht und Gesetz handeln werde. Ihrer Remonstrationspflicht käme sie nach, wenn sie Anlass dazu hätte.
Ein Bürger stellt folgende Frage: Die geplante Reform des Klimaschutzgesetzes und das Ausbleiben der sektorspezifischen Sofortprogramme droht auch in Lüneburg das Erreichen der Klimaneutralität 2023 zu gefährden, insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich, wenn dort Maßnahmen bundesweit weiter verzögert werden. Als gewählte Vertreter:innen im Lüneburger Stadtrat ist es ihre Verantwortung und Verpflichtung, den politischen Beschluss, bis 2030 klimaneutral zu werden, zu verteidigen. Was gedenken sie zum Wohle Lüneburgs gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes zu unternehmen?
Ratsfrau Esders berichtet, dass im Bundesausschuss für Klima und Umwelt das Thema diskutiert worden sei. Sie begrüße die Abschwächung nicht, die Kosten sollten nicht auf die Gesellschaft abgewälzt werden. Der Rat könne an dieser Stelle nur mit einer Resolution arbeiten, ansonsten bestehe keine Entscheidungszuständigkeit.
Ratsherr Grimm weist darauf hin, dass man die Auswirkungen des Klimawandels nur noch eindämmen könne. Man sei dem Klimaentscheid beigetreten, auch wenn bereits absehbar gewesen sei, dass die Ziele bis 2030 nicht erreichbar wären. Es werde versucht über Anträge und Einzelmaßnahmen voranzukommen. Rat und Verwaltung seien auf einem gutem Weg.
Ratsherr Goralczyk ergänzt, dass an der Einhaltung der Ziele gearbeitet werde. Dennoch sei das Bundesgesetz einzuhalten. Die Ziele 2030 könnten nicht allein erreicht werden, schon gar nicht, wenn an anderen Stellen auf der Welt, Bomben fielen. Wichtig wäre es, weltweit zu agieren.
Ratsherr Blanck sagt eine Antwort über das Büro der Bundestagsabgeordneten Dr. Verlinden zu. Man sei unzufrieden mit dem, was in Berlin erreicht wurde. Er hoffe auf ein nds. Gesetz, es brauche wirksame Maßnahmen, um voranzukommen.
Ratsherr Nehring richtet den Blick auf die Stadt, man müsse schauen, was vor Ort getan werden könne, um die gesteckten Ziele einzuhalten. Er erinnert daran, dass ein Klimaschutzplan erlassen und Förderfonds eingerichtet wurden. Industrie und Gewerbe müssten ihren Teil beitragen, an den Stellschrauben müsse weiter gedreht werden.
Der Rat verlängert einstimmig die Dauer der Einwohnendenfragestunde gem. § 17 der Geschäftsordnung.
Eine Bürgerin stellt folgende Einwohnendenfrage: Klimaschädliche Vorhaben sind mit den politisch beschlossenen Vorhaben, bis 2030 klimaneutral zu werden, nicht kompatibel und dürfen nicht mehr finanziert und umgesetzt werden. Werden die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen am Haushaltsentwurf auf Klimaneutralitätskriterien geprüft und danach priorisiert? Unterstützen Sie die Forderung nach einem Budget für Maßnahmen aus der Bürgerbeteiligung zum Klimaschutzplan und Leitprojekte des Arbeitskreises Klimaneutralität?
Ratsfrau Redenius bestätigt, dass Klimakriterien in den Sitzungsvorlagen betrachtet und die Themen in den Ausschüssen beraten würden. Grundsätzliche könne sie sich ein Budget vorstellen, dies müsse aber zunächst interfraktionell besprochen werden.
Ratsfrau Esders bestätigt die klimatechnische Bewertung und zeigt sich offen für Verbesserungsvorschläge. Sie wäre bereit, sich interfraktionell über ein Budget zu verständigen.
Ratsherr Goralczyk teilt mit, dass noch keine Änderungsanträge zum Haushalt gestellt worden seien. Er versichert, dass keine klimaschädlichen Anträge gestellt würden. Weitere Ausgaben seien aber nur möglich, soweit Mittel vorhanden wären.
Ratsherr Nehring stimmt zu , dass keine klimaschädlichen Projekte in den Haushalt eingestellt würden. Man verfolge den Ansatz, die Ziele im Auge zu behalten. Hinsichtlich eines Budgets müsse man sich interfraktionell über den Haushalt oder Projekte unterhalten, dazu sei man gesprächsbereit.
Ratsherr Soldan traut sich zu, gestellte Anträge hinsichtlich positiver oder negativer Auswirkungen auf das Klima zu beurteilen. Er beabsichtige, Änderungsanträge zum Haushalt daran auszurichten, was machbar, klima- und sozialverträglich wäre. Ein Budget sei nur möglich, wenn auch Mittel frei verfügbar wären.
Die Fragestellerin regt an, den Klimaentscheid in die Diskussionen einzubeziehen.
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