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Auszug - Mündliche Anfragen i.S.v. § 16 III GO des Rates zu wichtigen aktuellen Angelegenheiten  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.09.2023    
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Rampe im Glockenhof

Ratsfrau Lotze teilt mit, dass die Rampe im Glockenhof zwar 80 cm breit aber dennoch nicht ausreichendr Rollstühle mit Handbetrieb sein soll. Sie bittet, dies noch einmal zu überprüfen.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf einen Ortstermin mit dem Behindertenbeirat, mit dem die Breite der Rampe einvernehmlich festgelegt wurde.

 

 

 

Sperrung der Schießgrabenstraße

Ratsherr Goralczyk berichtet vom Verkehrsstau in und um Lüneburg, der auch durch die Sperrung der Schießgrabenstraße r eine Versammlung entstanden sei. Die Aktion sei nicht gut angekommen, so dass er sich Frage, ob die Genehmigung nötig gewesen sei.

 

Erster Stadtrat Moßmann erläutert, dass die Hansestadt Lüneburg die Anmeldungen von Versammlungen nur zur Kenntnis nehmen könne. Es habe keine rechtliche Handhabe dagegen gegeben.

 

 

 

Feinplastikverbot

Ratsherr Lühmann weist darauf hin, dass trotz des bestehenden Verbots von Feinplastik, dieses immer noch von Betrieben in Form dünner Plastiktüten herausgegeben werde. Er fragt nach, wer für die Kontrollen zuständig sei.

 

Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass er das Gewerbeaufsichtsamt in der Kontrollpflicht sehe.

 

 

 

Haagestraße / Marienplatz

Ratsherr Grimm erkundigt sich nach der Beschilderung von Parkraum für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen.

 

Erster Stadtrat Moßmann sagt zu, eine Antwort über das Protokoll nachzutragen.

 

Antwort:

In der Haagestraße wurde mittlerweile im Kurvenbereich hinter dem Ärztehaus gegenüber der Oberschule am Wasserturm eine Fläche für drei Schwerbehindertenparkplätze ausgewiesen. Die Beschilderung erfolgt durch das Verkehrszeichen „Anfang des Parkens für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte“ und „Ende des Parkens für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte“.

 

Ratsherr Soldan weist auf eine Versammlung auf dem Marienplatz, durch die Parkplätze für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen entfallen seien.

 

Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass die Versammlung angemeldet wurde. Der Ausgleichr die entfallenden Parkplätze an anderer Stelle sei ausnahmsweise nicht umgesetzt worden. Er bittet, dies zu entschuldigen. Grundsätzlich würde bei Sperrungen immer ein Ausgleich geschaffen.

 

 

 

Alpha E

Ratsherr Pols bezieht sich auf die Berichterstattung zum Bestandsstreckenausbau der Bahn und erkundigt sich, welche Bedeutung diese Entscheidungr Lüneburg habe. Es wolle wissen, was auf die Stadt zukomme und welche überregionalen Aspekte berührt seien.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass sie sich mit den Hauptverwaltungsbeamt:innen abgestimmt habe und feststellen musste, dass es keine neue Sachlage gebe. Es sei vereinbart worden, eine mediale Veranstaltung durchzuführen und verweist auf ihren Bericht dazu zu Beginn der Sitzung.

 

 

 

Veranstaltungen auf dem Marktplatz

Ratsherr Schultz schätzt das Demonstrationsrecht als hohes Gut, dennoch müsse man aufgrund der Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen auf dem Marktplatz darüber nachdenken, ob es Möglichkeiten gebe, Veranstaltern andere Ort vorzugeben. Mit der ständigen Nutzung des Markplatzes würde die Marketing mit ihren Stadtführungen geschädigt. Auch die Leichtigkeit des Verkehrs müsse beachtet werden.

 

Erster Stadtrat Moßmann weist darauf hin, dass man als Stadt immer wieder den Rechtsweg beschritten habe und versucht wurde, Mittel und Wege für ein Miteinander zu finden. Das OVG neburg habe bisher stets den gegnerischen Parteien Recht gegeben, das sei ausgeurteilt. Wo man Regelungen treffen könne, rden die Belange berücksichtigt. Insbesondere die Rettungswege blieben immer frei. Die Genehmigungen, sofern sie erteilt werden müssen, enthielten Regularien zur zulässigen Lautstärke. Diese Bescheide gingen immer an die Polizei, die mit Versammlungsbeginn zur Versammlungsbehörde und damit zuständig werde.

 

 

 

Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 20:50 Uhr geschlossen.