Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsherr Soldan geht auf die Wichtigkeit der Lüneburger Ratsbücherei und die dort vorhandenen Schätze des Altbestandes ein. Für deren Betreuung und Erhalt brauche es das nötige Fachpersonal. Hierfür könne evtl. eine Beratung durch die Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel genutzt und mit dem Land über eine Finanzierung gesprochen werden. Außerdem solle man die wissenschaftliche Betreuung dauerhaft sicherstellen. Da für diese Aufgaben nicht von heute auf morgen Personal zu finden sei, sollten die Aufgaben Herrn Lux übertragen werden.
Ratsfrau Lotze bittet um weitergehende Informationen im Ausschuss für Kultur und Partnerschaften. Über die Stellen sollte man im Zusammenhang mit dem gesamten Personalkonzept im Fachbereich Kultur sprechen. Die moderne Bibliotheksarbeit wäre zu stärken, ohne ein Programm zur Erhaltung zu unterlassen.
Ratsherr Neumann spricht die finanzielle Situation der Hansestadt an. Neue Ausgaben sollten nur für Pflichtaufgaben bestimmt sein. Eine Stelle in der Ratsbücherei müsse durch Personalverschiebung erreicht werden. Die Haushaltskonsolidierung solle mit Leben gefüllt werden.
Ratsfrau Redenius unterstützt die Idee zum Altbestand der Ratsbücherei und begründet den Änderungsantrag ihrer Fraktion. Zur Beratung im Ausschuss für Kultur und Partnerschaften solle ein:e Mitarbeiter:in der Ratsbücherei hinzugezogen werden. In die Finanzierungsmöglichkeiten wären Förderprogramme mit einzubeziehen.
Ratsherr Heerbeck pflichtet bei, dass es sich bei dem Altbestand der Ratsbücherei um einen kulturellen und historischen Schatz handele. Man sei in der Verantwortung, diesen Schatz zu erhalten. Da noch nicht absehbar sei, was für diese Aufgabe von Nöten wäre, müsse man sich erst im Fachausschuss informieren, um eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen zu können. Die Finanzlage mahne zur Sparsamkeit. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Antrag und die Änderungsanträge werden in den Ausschuss für Kultur und Partnerschaften verwiesen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0 |
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