Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Kipke, Leitung des Fachbereiches 3b – Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität –, berichtet zum Thema anhand einer Präsentation. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.
Ratsfrau Raiher möchte zum einen wissen, ob Solarthermiefelder für das Stadtgebiet in Frage kommen und zum anderen, ob die Möglichkeit besteht, PV-Freiflächenanlagen auf Parkplatzflächen auszuweisen.
Herr Kipke erläutert, dass der Beschluss für die Endfassung des sog. Solarpaketes erwartet wird. Die Nutzung von Parkplatzflächen für PV steht dabei auch im Fokus und wird gerade auch im Hause geprüft werden. Hinsichtlich der Möglichkeit der Nutzung dieser Flächen ist u.a. wegen der begrenzten personellen Kapazitäten externe Expertise notwendig. Dabei gehe es auch darum, welche Fläche, mit welchem Modell am sinnvollsten realisiert werden könne.
Ratsherr Pols greift den im Vortrag genannten Wert von 0,5 % der Landesflächen auf. Er möchte dazu wissen, in welchem regionalen Bereich diese Angabe gilt und ob die Hansestadt Lüneburg auch für andere Gemeinden Flächen schaffen muss. Weiter möchte er wissen, ob eine Prüfung im Hinblick auf negative Folgen für das städtische Klima der Hansestadt Lüneburg (z.B. eine Aufheizung) erfolgt ist, wenn Anlagen auf Parkplätzen oder Parkhäusern installiert werden. Seiner Ansicht nach sind Anlagen auf Brachflächen oder alten Sandgruben sinnvoller.
Herr Kipke erläutert, dass eine Aussage zu den Parkplatzflächen noch nicht getroffen werden kann. Die Prüfung liegt im Bereich der Stadtplanung und ist hier noch nicht erfolgt. Hinsichtlich der Nutzbarmachung anderer Flächen wird es im Rahmen des Solarpaktes Aussagen geben und auch die Frage beantworten, ob es andere Privilegierungen geben kann. Bei dem genannten Wert von 0,5 % handelt es sich um eine Landesvorgabe.
Stellungnahme durch den Bereich 34 zum Thema „Erhitzung“ als Nachtrag zum Protokoll:
Im Einzelfall wurde dies bisher nicht geprüft, da es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Projektplanung für konkrete Anlagen gibt. Es existieren jedoch verschiedene Studien zu Temperaturveränderungen in der Umgebung von PV-Anlagen, insbesondere für Freiflächenanlagen. Da bei eventuellen Temperaturveränderungen verschiedene Faktoren (z.B. solarer Reflexionsgrad, Wärmespeicherung, Verdunstungskühlung, Durchlüftung) eine Rolle spielen, ist entscheidend, welche Materialen und lokalen Gegebenheiten genau miteinander verglichen werden. Eine generalisierte Aussage, dass PV-Anlagen zu einer Erwärmung in der Umgebung führen, lässt sich nicht treffen. Detailliertere Informationen hierzu können zum Beispiel der Studie „Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland“ des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (2023) entnommen werden. Zusätzlich lassen sich PV-Anlagen auf Dächern in vielen Fällen mit einer Dachbegrünung kombinieren, wodurch ein Synergieeffekt entsteht. Die von der Dachbegrünung verursachte Verdunstungskälte kann nicht nur zu einer Verbesserung des Stadtklimas beitragen, sondern auch eine leichte Leistungssteigerung der PV-Anlage bewirken.
Ratsherr Herzog erfragt, welches die beste Gesellschaftsform ist, um einen Gewinn erzielen zu können.
Herr Kipke führt aus, dass für diese Fragestellung eine Konzeptionierung benötigt wird. Es gibt mehrere Möglichkeiten gesellschaftsrechtlich unter Einbindung von Bürgerbeteiligung eine Variante zu ermitteln.
Ratsfrau Esders geht auf die Vorlage ein, in der die Möglichkeit genannt ist, die Betriebsgesellschaft in ein bereits existierendes kommunales Unternehmen zu integrieren und möchte wissen, welches kommunale Unternehmen dafür in Frage kommt.
Herr Kipke berichtet, dass in den letzten Monaten eine erste Beratung durch ein externes Büro stattgefunden hat. Die Aussage dabei war, dass eine Gesellschaftsgründung empfohlen wird. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine der Konzerntöchter der Hansestadt Lüneburg mit einzubinden. Es gibt bisher hierzu aber keine städtische Positionierung für eine bestimmte Variante.
Ausschussvorsitzender Gros bittet um Auskunft darüber, ob sich die Fläche nördlich der A39 außerhalb oder innerhalb des FFH-Gebietes befindet.
Herr Kipke erläutert, dass die vorhandene Präsentation aus dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung dazu keine Aussage tätigt. Da es hier um das Areal geht, welches im Bauausschuss als schon geprüft und für privilegiert auserkoren wurde, ist davon auszugehen, dass es außerhalb des FFH-Gebietes liegt.
Erster Stadtrat Moßmann ergänzt in Kenntnis der Ausschussbefassung, dass die Nettofläche, die für diese PV-Anlage verbliebe das FFH-Gebiet berücksichtigt und die notwendigen Abstände zum angrenzenden Wald eingehalten sind.
Ergänzung zur Anfrage durch den Bereich 34:
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Beauftragung eines sachkundigen externen Dienstleisters zur Erstellung eines detaillierten Umsetzungskonzeptes zur Errichtung und dem Betrieb von Freiflächen-PV-Anlagen im Stadtgebiet mit der Prämisse der finanziellen Beteiligung von Bürger:innen und einer aktiven Steuerungsmöglichkeit durch die Kommune wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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