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Auszug - Anpassung Förderprogramme des Klimaschutzmanagements  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez. III)
TOP: Ö 4.5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.09.2023    
Zeit: 16:00 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Kipke, Leitung des Fachbereiches 3b Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität , berichtet zum Thema. Das Solarpaket 1 wurde vom Kabinett am 16.08.2023 beschlossen und befindet sich aktuell in der Beratung bzw. weiteren Beschlussfassung. In der nächsten Sitzung am 23.11.2023 werden dann voraussichtlich die Förderprogramme punktuell überarbeitet, um sie den neuen Regularien anzupassen. Das wird voraussichtlich die Balkonmodule, die SchuKo Stecker und die Wieland Stecker betreffen, die im Solarpaket 1 enthalten sind.

 

Die Inanspruchnahme der Förderprogramme muss aus haushaltsrechtlicher Sicht sehr genau betrachtet werden. Die Mittel, die aus dem Klimafonds zur Verfügung stehen, werden punktgenau eingesetzt. In diesem Zusammenhang beiliegender Überblick zu dem jeweiligen Stand:

 

 

rderprogramm

Anzahl Anträge 2023

aktuell noch verfügbare Mittel

Dach- und Fassadenbegrünung

13

rd. 6.000 €

Energetische Sanierung

80

rd.10.000 €

Zisternenförderung

12

rd. 10.000 €

Erneuerbare Energien

50

rd. 9.000 €

 

 

Ratsfrau Brauner möchte wissen, was die Gründe für eine Ablehnung sind.

 

Herr Kipke erläutert, dass es Förderbedingungen in den jeweiligen rderrichtlinien gibt, die im Internet einsehbar sind. Wenn die entsprechenden Vorgaben nicht erfüllt sind, werden die Anträge entsprechend abgelehnt. Erläuterungen zu den Ablehnungsgründen werden dem Protokoll noch beigefügt.

 

Ergänzung der Ablehnungsgründe durch Bereich 34:

 

Die Ablehnungsgründe für Förderanträge liegen fast ausschließlich in den Programmen mit komplexeren Fördergegenständen „Energetische Sanierung“ und „Regenerative Energien“ vor und sind auf die Nichterfüllung der Fördervoraussetzungen zurückzuführen. Dazu zählt z.B., dass Antragsteller Maßnahmen außerhalb des Stadtgebietes beantragt haben oder Maßnahmen vor Antragstellung oder Bewilligung begonnen wurden. Bei dem Förderprogramm „Regenerative Energien“ wurden Anträge auf Steckersolargeräte (Balkonkraftwerken) entsprechend der Förderbedingungen abgelehnt, wenn vorhandene Dachflächen zur Nutzung einer PV-Anlage geeignet sind. Weiterhin mussten leider mehrere Anträge abgelehnt werden, da die Haushaltsmittel durch die hohe Nachfrage ausgeschöpft sind. In dem Programm der Zisternenförderung gab es lediglich eine Ablehnung, bei der Anschubfinanzierung und Dach- und Fassadenbegrünung gab es keine Ablehnungen.

 

Ratsfrau Raiher bittet im Hinblick auf die Verschiebung von 21.000 € aus der Zisternenrderung um Auskunft, wieviel Mittel aktuell dort noch zur Verfügung stehen.

 

Herr Kipke gibt Auskunft, dass in dem Förderprogramm aktuell noch rd. 10.000 € zur Verfügung stehen, die voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr ausgeschöpft werden.