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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Inobhutnahmesituation und Auswirkungen auf die Jugendhilfe  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 06.09.2023    
Zeit: 16:20 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Tagesordnungspunkt wird entgegen der ursprüngliche Tagesordnung als TOP 11 statt als TOP 10 behandelt.

Herr Forster geht einleitend auf die Inobhutnahmesituation und deren Auswirkungen auf die Jugendhilfe ein. Anschließend erteilt er den anwesenden Mitwirkenden, Herrn Brüning vom Landkreis Lüneburg, Frau Wilke von der Hansestadt Lüneburg und Herrn Schomburg von der Hansestadt Lüneburg und Leiter des Kinder- und Jugendhauses, Wismarer Straße 28 in Lüneburg das Wort.  

Herr Brüning stellt sich vor und erläutert, dass er in der heutigen Sitzung Frau Benne vom Landkreis Lüneburg vertritt.

Frau Wilke geht anhand der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 11 dem Protokoll beigefügt ist, auf die Zahlen der Inobhutnahmen in der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg ein. Ein Grund für die Zunahme und die längere Verweildauer von Kindern und Jugendlichen mit herausforderndem Verhalten in der Inobhutnahme ist unter anderem der Fachkräftemangel bei den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Träger schließen Gruppen, so dass Plätze fehlen.

Herr Treybig berichtet über die seit 01.08.2023 mit Betriebserlaubnis vom Niedersächsischen Landesjugendamt in Betrieb genommene Wohngemeinschaft mit fünf Plätzen für geflüchtete minderjährige männliche Jugendliche ab 16 Jahren. Es handelt sich um eine sogenannte Anschlussmaßnahme „Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen“ gemäß § 13 SGB VIII für die Jugendlichen, die nach einer Inobhutnahme oder Heimerziehung weitere Unterstützung zur Verselbständigung benötigen. Zentrales Merkmal dieser Betreuungsform ist die konsequente Mitarbeit der Jugendlichen an den Themenfeldern schulische und/oder betriebliche Ausbildung. Anspruch auf diese Betreuungsform haben nach den rechtlichen Bestimmungen der im § 13 geregelten Jugendsozialarbeit junge Menschen, die sozialpädagogische Unterstützung benötigen, um den Folgen von individueller Beeinträchtigung und sozialer Benachteiligung entgegenzuwirken. Die Jugendwohngemeinschaft in der Eichendorffstraße ist dem städtischen Kinder- und Jugend- haus angegliedert. Es erfolgte die Ausschreibung eines Interessensbekundungsverfahrens, um zwei weitere Wohngemeinschaften mit jeweils drei Plätzen zur Betreuung an freie Träger der Jugendhilfe zu vergeben. Im Ergebnis hat hier ein Träger ein Interesse bekundet und es erfolgen erste Abstimmungsgespräche, um weitere dringend betige Anschluss- maßnahmen auf den Weg zu bringen und die sehr angespannte Inobhutnahmesituation zu entlasten.

Herr Schomburg stellt das Kinder- und Jugendhaus in der Wismarer Straße 28, Lüneburg vor. Aktuell sind dort 21 Mitarbeiter:innen (unter anderemdagogische Fachkräfte, Hauswirtschafts- und Reinigungskräfte) beschäftigt. Eine der Herausforderungen vor Ort ist, dass das Gebäude nicht barrierefrei ist und daher für Kinder und Jugendliche mit körperlichen Einschränkungen nicht geeignet ist.

Herr Forster erläutert, dass es Pflichtaufgabe des Jugendamtes ist, Kinder und Jugendliche in Not unterzubringen. Hinzu kommt die Welle der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die untergebracht werden müssen. Die von der BIMA zur Verfügung gestellte Doppelhaushälfte wird nur der Kommune zur Verfügung gestellt. Der Standort des Kinder- und Jugendhauses ist nicht ideal. Der Prozess mit der BIMA stellt sich kompliziert dar, da es nur einen interessierten Träger gibt. Im nächsten Jugendhilfeausschuss wird die Verwaltung Vorschläge zur Umsetzung vorlegen.

Herr Peters berichtet, dass die von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen immer jünger werden. Das Grundprinzip der Inobhutnahme soll so kurz wie möglich gehalten werden. Er bittet um Angaben, wie hoch die durchschnittliche Verweildauer ist und ob es bei den Räumlichkeiten der Unterbringung Mindeststandards gibt.

Frau Wilke erklärt, dass die Verweildauer durchschnittlich 30 Tage beträgt. Das Jugendamt ist eng an den Familien dran, um die Familiensysteme zu stützen. Die Mindeststandards werden vom Landesjugendamt vorgegeben. Aktuell können hohe Standards bei den Unterbringungen gehalten werden. Die vorhandenen Zimmer werden im gesetzlichen Rahmen doppelt belegt, Freunde und auch Geschwister sollen zusammen untergebracht werden. Die Zuweisungsquote für die Hansestadt Lüneburg ist bereits erfüllt, bzw. schon überschritten. Die Frist für die aufnehmende Kommune beträgt vier Wochen ab Zuweisung, dann beginnt der Prozess der Verteilung. Wenn soziale Gründe, zum Beispiel Freunde oder Familie, vorliegen oder die Zuweisungsquote nicht erfüllt ist, verbleiben die Kinder und Jugendlichen im Bereich der Hansestadt Lüneburg.

Herr Brüning ergänzt, dass die Bandbreite der Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen, auch mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen, wächst.

Frau Magdzinskachte wissen, ob Möbelspenden oder auch weitere Räumlichkeiten benötigt werden.

Herr Schomburg informiert, dass dringend weitere Räumlichkeiten benötigt werden.

 

 


 


Ergebnis:

Zur Kenntnis genommen.  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP_11_Inobhutnahmesituation und Auswirkungen auf die Jugendhilfe (1037 KB)