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Beratungsinhalt:
Der von der SPD eingereichte und vom Verwaltungsausschuss empfohlene Änderungsantrag wurde von der Verwaltung ergänzt. Die neue Formulierung zu § 19 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird einstimmig (35 Ja-Stimmen, eine Enthaltung) angenommen. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig die in der Anlage dargestellte Änderung des § 10 Absatz 9 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg sowie die entsprechende Ergänzung der Präambel.
§ 19 Absatz 3 wird ergänzend wie folgt geändert: Jede Fraktion und jede Gruppe hat bis zu zwei Vorsitzende und mindestens eine stellvertretende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden. Besteht der Vorsitz einer Fraktion oder Gruppe aus mehr als einer Person, ist jede dieser Personen gegenüber der Verwaltung zur Einzelvertretung der Fraktion oder Gruppe befugt. Die Bildung einer Fraktion oder Gruppe ist zur ersten Sitzung des Rates nach seiner Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters schriftlich unter Angabe des Namens der Fraktion oder Gruppe, ihrer Mitglieder und ihrer Vorsitzenden sowie stellvertretend vorsitzenden Personen anzuzeigen. Nach der ersten Ratssitzung sind die Änderung, die Auflösung sowie die Bildung von Fraktionen und Gruppen in gleicher Weise anzuzeigen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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