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Beratungsinhalt:
Herr Müller, Leiter des Fachbereichs Finanzen gibt für die Verwaltung folgende Stellungnahme zu dem Antrag nebst Änderungsantrag ab. Er erläutert, dass in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen über die Punkte 6. und 7. des Antrags beraten wurde. Die Verwaltung (Dezernate II und III) und die Geschäftsführung der AGL stehen seit einigen Monaten im regelmäßigen Austausch zu den anstehenden Zukunftsthemen, zu denen auch die Wärmeerzeugung aus Abwasser und weitere Energiethemen (Wasserstoff) gehören. Die Geschäftsführung der AGL ist aktuell dabei, die anstehenden Themen mit der Gesellschafterin zu strukturieren und Grundlagen für die Handlungsoptionen extern erarbeiten zu lassen. Dabei geht es zunächst darum, sachlich-inhaltliche Analysen erstellen zu lassen, um eine Ausgangsbasis dafür zu erhalten, welche Themen unter ökologischen und ökonomischen Aspekten weiterverfolgt werden können. Zu den Themen gehört u.a. die Wärmegewinnung aus einer Großwärmepumpanlage. Die im Antrag formulierte Aufforderung, die „AGL möge die strategischen Ausrichtungsoptionen prüfen, die über die Abwasserentsorgung hinausgehen“, ist bereits von der Realität eingeholt worden. Sollte die Geschäftsführung der AGL dennoch eine entsprechend lautende Weisung erhalten, so liegt die Zuständigkeit hierfür beim Verwaltungsausschuss. Nicht nur die AGL als 100%ige Tochter ist mit dem zunehmenden Fachkräftemangel und einer älter werdenden Belegschaft konfrontiert. Diese Phänomene betreffen auch die übrigen Konzerntöchter und die Kernverwaltung selbst. Daher ist für die Beantwortung unternehmensspezifischer Fragestellungen, dazu gehören auch die personelle Ausstattung und die Organisation für die Weiterentwicklung der Gesellschaft, der konzernweite Kontext zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde behält sich die Verwaltung als Gesellschafterin vor, die künftigen Anforderungen an die AGL und deren mögliche Auswirkungen auf die Organisation selbst zu analysieren unter Einbindung der Geschäftsführung und ggfs. externe Beratung zu einzelnen Themen, um zukunftsorientierte Lösungen zu erarbeiten. Die Grundlagen für die organisatorischen Anforderungen werden gegenwärtig gemeinsam erarbeitet. Die Verwaltung schlägt vor, den in der Praxis bewährten Weg auch weiterhin einzuhalten und die übliche Beratungsfolge im Aufsichtsrat und dann nachgelagert in den städtischen Gremien – je nach Beratungsgegenstand – Wirtschaftsausschuss, VA und ggfs. Rat beizubehalten.
Oberbürgermeisterin Kalisch weist noch einmal darauf hin, dass der Rat keine Weisung beschließen könne, die Zuständigkeit läge beim Verwaltungsausschuss.
Ratsfrau Schröder-Ehlers bedankt sich für die Rücküberweisung des Antrags in den Rat. Sie geht auf die Arbeit der Verwaltung im vergangenen Jahr ein und begrüßt die gemeinsame Antragstellung der Fraktionen. Auch wenn die Kläranlage der AGL bereits effektiv arbeite, wünsche sie sich, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Kläranlage auch für die Zukunft gut aufzustellen. Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Abwärme seien einzubeziehen. Hinsichtlich der Ansicht der Verwaltung zur Behandlung verwiesener Anträge erwarte sie eine rechtliche Erläuterung, warum der Rat nicht für die verwiesenen Anträge zuständig sein solle. Bezogen auf das Wassernutzungskonzept spreche nichts gegen eine Überweisung in den nächsten Verwaltungsausschuss.
Erster Stadtrat Moßmann verweist noch einmal auf die missverständliche Formulierung des Änderungsantrags, die auch zur Sitzung des Rates nicht mehr aktualisiert wurde. Er kündigt eine rechtliche Ausarbeitung zur Verweisung von Anträgen an.
Ratsherr Blanck beantragt, den eingereichten Änderungsantrag in den Verwaltungsausschuss zu verweisen. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg empfiehlt einstimmig, den gemeinsamen Änderungsantrag in den Verwaltungsausschuss zu verweisen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 9 |
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