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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Nutzung des Veranstaltungsgeländes „Sülzwiesen“ (Sülzwiesensatzung)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.06.2023    
Zeit: 16:05 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/10718/23 Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Nutzung des Veranstaltungsgeländes „Sülzwiesen“ (Sülzwiesensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hr. Lauterschlag
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis  DEZERNAT III
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   30 - Rechtsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat Herr Moßmann führt zu der Vorlage aus. Die späte Zusendung der Unterlagen bittet er zu entschuldigen und erklärt, wie die Neufassung der Sülzwiesensatzung aufgebaut ist.

Die Hansestadt will mit den Erfahrungen der letzten Jahre und den entsprechenden Nutzungsanfragen nun die Vergabe der Veranstaltungsfläche „lzwiesen“ anpassen und hat hierzu einen Satzungsentwurf erstellt, der mit entsprechenden Lärmschutzvorgaben auch transparent die Interessen der Anwohnerschaft berücksichtigt.

Die Sülzwiesensatzung enthalte einen vergaberechtlichen und einen immissionsschutzrechtlichen Teil.

Frau Fritz, Bereich 31 -Umwelt-, der Hansestadt Lüneburg führt zu den Lärmrichtwerten und den seltenen Ereignissen aus. Aus diesen Ausführungen ergebe sich, dass an 18 seltenen Ereignissen den Anwohnenden höhere Lärmereignisse rechtlich zumutbar seien.

Daraus ergibt sich für die Sülzwiesen:

Acht Veranstaltungstage bleiben städtischen Veranstaltungen (Oktoberfest und Frühjahrsmarkt) vorbehalten, acht Tage werden für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung gestellt und zwei Veranstaltungstage mit erhöhter Lärmimmission bleiben als Puffer oder für sonstige Veranstaltungen zur Verfügung.

Veranstaltungen, die unterhalb der vorgetragenen rmschwelle liegen, können theoretisch unbegrenzt (nur nach der Platzvergabe) durchgeführt werden.

Kurz wird noch auf die Situation, dass der LSK überraschenderweise wieder beim VfL spielen möchte, eingegangen. Zum Themarmschutz sind noch einige Fragen mit dem LSK und VfL zu klären. Eine Einwohner:innenversammlung explizit zu diesem Thema werde noch terminiert.

Ausschussmitglied Nehring spricht den Ausschluss parteipolitischer Veranstaltungen auf den Sülzwiesen an. Aus seiner Sicht sollte Demokratie öffentlich gemacht werden und dafür eignen sich auch die Sülzwiesen. Er regt an, § 1 Abs. 3 der Satzung zu streichen und er werde dieses auch in den Verwaltungsausschuss und Rat tragen.

Ausschussmitglied Grunau und Ausschussmitglied Balmaceda meinen, dass § 1 Abs. 3 der Satzung nicht gestrichen werden sollte und es genügend Flächen für parteipolitische Veranstaltungen in der Hansestadt gebe.

Die Ausschussmitglieder John und Lühmann weisen darauf hin, dass die 18 seltenen Ereignisse nicht ausreichen werden gerade mit Blick auf die Spiele des LSK beim VfL. 

Hierzu wird ausgeführt, dass die Lärmwerte sich erst einmal nur auf das Festgelände „lzwiesen beziehen, aber narlich auch das Sportgelände des VfL mit betrachtet werde. Die Begrenzung auf 18 seltene Ereignisse auf den Sülzwiesen diene dem Schutz der Anwohnenden.

 

Ausschussmitglied Gerlach verlässt um 16:50 Uhr die Sitzung.

 


Beschlussvorschlag:

Der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Nutzung des Veranstaltungsgeländes „lzwiesen“ (Sülzwiesensatzung) wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2