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Auszug - Einwohnendenfragen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.06.2023    
Zeit: 18:00 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Eine Bürgerin stellt folgende Fragen:

Ist der Stadtverwaltung die Nebenkostenerhöhung der Campus Wohnen Wohnheime bekannt und was gedenkt sie dagegen zu tun?

In welcher (finanziellen) Beziehung steht die Stadt zu Campus Wohnen?

Gedenken die Fraktionen die Studierenden auf der Suche /Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen?

 

Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass der Verwaltung erst zwei Tage zuvor der Sachverhalt bekannt geworden sei. Da es sich um eine privatwirtschaftliche Angelegenheit handele, habe sie keinen Einfluss auf Campus Wohnen. Dennoch wurde zu einem Aufklärungsgespräch eingeladen.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers berichtet, dass Campus wohnen die Abrechnungen überprüfen wird, da offenbar einige Positionen fehlerhaft errechnet wurden. Sie habe bereits mit Herrn Hoppe gesprochen und den Unmut weitergeben. nzlich könne aber nicht von Erhöhungen abgesehen werden.

 

Ratsfrau Kabasci bedankt sich r die Klärung und verweist auf den Antrag der Fraktion zum günstigen Wohnraum. Das Thema sei im Rat angekommen und es werde weiter darauf hingewirkt, Mieten zu senken.

 

Ratsfrau Bauseneick weist darauf hin, dass es einen Antrag im Landtag gebe, der zu Verbesserungenhren solle. Es brauche mehr Bauaktivitäten für mehr Wohnraum. Sie bietet an, Einsicht in die am 10.05.2023 gestellte Anfrage auf Landesebene zu geben.

 

Ratsherr Soldan ergänzt, dass Studierende nicht die einzigen Leidtragenden hoher Miet- und Nebenkosten seien. Er gehe nicht davon aus, dass die Preise in absehbarer Zeit sinken würden.

 

Ratsfrau Esders bestätigt, dass die Mietkosten explodieren. Sie wolle sich dafür einsetzen, dass an dem Antrag weiter gearbeitet würde, um Wohnraum bezahlbar zu machen.

 

Ratsherr Gaberle bestärkt, dass viele Menschen das gleiche Schicksal teilen würden. Die Bundesregierung arbeite zudem an weiteren Verschlechterungen. Die Positionen der Fraktionen Die Grünen und Die Linken sei ihm außerdem unverständlich, da diese Beschlüsse zum Bauland ablehnten

 

Ratsherr ppen geht nicht von böser Absicht des Vermieters aus, da Bauen und Grunderwerb teurer geworden sind, das sei markttypisch. Außerdem steige der zu berücksichtigende Strompreis.

 

Die Bürgerin fragt nach, ob es Informationen zu dem An- bzw. Verkauf der Immobilien gibt.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Gebäude Anfang der 90er Jahre durch Campus e. V. vom Land erworben wurden mit der Verpflichtung, diese zu sanieren und zu erhalten. Die Verträge lägen aber nicht mehr in der Verwaltung vor.

 

 

 

 

Frau Karla Bauszus richtet eine Anfrage an die Fraktionen Die Grünen, SPD, CDU, FDP und Die Linke

Der Klimaentscheid hat in seinem Bürgerbegehren die Erstellung eines Klimaschutzplans (KSP) gefordert, der alle nötigen Maßnahmen enthält, um bis 20230 klimaneutral zu werden. Die Stadt hat jetzt einen fortgeschriebenen KSP veröffentlicht in dem wichtige neue Maßnahmen enthalten sind und der durch Anträge du Beschlüsse durch den Rat stetig ergänzt werden muss. Besonders im Bereich Mobilität sind viele notwendige Einzelmaßnahmen benannt worden. Für den Bereich Gebäude also private Haushalte betreffend sind nun die Erstellung eines Wärmekatasters und eine Wärmeplanung für Lüneburg als erste Schritte enthalten. Beide Bereiche haben jeweils einen Anteil von 25 % der THG-Emissionenneburgs. Der Bereich mit dem größten Handlungsbedarf, nämlich die Industrie mit einem Anteil von 42 % ist jedoch ein leeres Blatt im fortgeschriebenen KSP. Was sind Ihre Vorschläge, wie die THG-intensiven Unternehmen in Lüneburg dazu motiviert und angehalten werden können, ihre Emissionen zu reduzieren?

 

Ratsherr von Nordheim verweist auf den Ratsbeschluss, mit dem das Klimaziel 2030 erreicht werden soll. Dem Klimaentscheid sei man beigetreten. Er können sich vorstellen, dass man ein kleines Paris-Format ausprobiere und die Gewerbetreibenden zum gemeinsamen Abgleich der betriebsinternen Pläne befrage. Der Arbeitskreis Klimaneutralität sollte einbezogen werden.

 

Ratsfrau Esders spricht sich dafür aus, nicht nur die Gewerbetreibendes sondern auch die Mitarbeitenden und die Gewerkschaften in die Prozesse einzubinden und mitzunehmen.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers geht darauf ein, dass man bereits vor Monaten darüber gesprochen hab, wie man zur klimaneutralen Region werden könne. Die sei ein ambitioniertes aber nötiges Ziel. Es sei unwahrscheinlich, dass sich der Industriebereich an einen Tisch setze, diese Gespräche müssten eher auf Bundes- und Landesebene weitergeführt werden. r Lüneburg sollte man sich auf einen besseren ÖPNV oder mehr Begrünung konzentrieren, da der Austausch mit der Industrie zur Überforderung führen könne.

 

Ratsherr Goralczyk hält es für kaum schaffbar, das Klimaziel 2030 zu halten, auch wenn es wünschenswert wäre. Arbeitsplätze sse man so gestalten, dass die Menschen leben können, diese sollte man nicht durch Regularien erreichen müssen, sondern durch Einsicht. Dafür müsse man miteinander reden, so schnell wie möglich.

 

Ratsherr Grimm erklärt, dass das Ziel 2030 nicht erreichbar sei, auch wenn man alles dafür täte. Industriebetriebe bräuchten Planungssicherheit, um sich auf Veränderungen einzulassen, hier habe die Stadt keine Einflussnahme Möglichkeit. Es brauche Verlässlichkeit auf Landes- und Bundesebene.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch weist auf die für November geplante Stadtkonferenz hin, die einen besonderen Blick auf die Lüneburger Wirtschaft im Wandel werfen solle. Da sollen dann auch die Themen wie Fachkräftemangel, Digitalisierung und Klimaneutralität behandelt werden.

 

 

 

Die Einwohnendenfrage eines Bürgers zum Leerstand von Wohnraum in der Hansestadt Lüneburg wird verlesen und schriftlich bzw. zu Protokoll beantwortet:

 

Um auf die Behebung des Wohnraummangels in Lüneburg hinzuwirken, hat der Rat der Hansestadt Lüneburg am 25.06.2019 den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung (ZwES) beschlossen. In dieser Satzung heißt es u.a. in § 3, Abs. 1, Satz 4: „Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn der Wohnraum, nger als sechs Monate ununterbrochen leer steht.“

Bereits in den Ratssitzungen vom 04.06.2020, 25.03.2021 und 15.09.2022 habe ich die Verwaltung der Hansestadt neburg mit Einwohneranfrage auf zwei Fälle von seit längerer Zeit leerstehendem Wohnraum hingewiesen. In beiden Fällen waren dies Wohngebäude, die bereits im Jahr 2019 in der Artikelserie „Wem gehört Lüneburg“ der Landeszeitung“ als leerstehend erwähnt wurden:

1. Rotenbleicher Weg 33 - Dieses Gebäude steht seit mindestens November 2012 leer.

2. Wilschenbrucher Weg 88 - Dieses Gebäude steht seit Februar 2019 leer

Zum Rotenbleicher Weg 33 gab es von der Verwaltung die folgenden Informationen:

Protokollnotiz zur Ratssitzung vom 04.06.2020:

Das Gebäude befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und ist unbewohnt bzw. unbewohnbar. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Mittlerer Stadtring“. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet mit max. 3 Vollgeschossen in geschlossener Bauweise fest. Im Jahr 2013 wurde eine Bauvoranfrage zur Neubebauung des Grundstücks gestellt. Es war beabsichtigt 11 Wohnungen zu errichten. Planungsrechtlich bestanden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Aufgrund einiger nachbarlicher Einwendungen wurde die Bauvoranfrage im Februar 2014 zuckgezogen. Die jetzigen Eigentümer beabsichtigen den Abbruch des Gebäudes und eine Neubebauung des Grundstücks und wollen in Kürze einen Bauantrag einreichen.

Protokollnotiz zur Ratssitzung vom 25.03.2021:

Der Leerstand werde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, anlässlich dessen auch Zwangsmittel zum Einsatz gebracht werden können, beseitigt. Zu Geldbußen dürfe aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilt werden. Es sei nicht Aufgabe der Hansestadt Lüneburg, für Wertzuwächse der angesprochenen Grundstücke zu sorgen. Ihre Aufgabe sei vielmehr, sich um eine zweckentsprechende Nutzung der Immobilie zu kümmern und auf diese Weise die Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen. Verstöße im Sinne der Zweckentfremdungssatzung würden von der Verwaltung kontinuierlich verfolgt. Aufgrund des Verwaltungsverfahrens könne im Einzelfall jedoch nicht abgeschätzt werden, ob es zum Abschluss des Verfahrens innerhalb der Sitzungsperiode kommen werde.

Protokollnotiz zur Ratssitzung vom 15.09.2022:

r den Rotenbleicher Weg 33 liegt ein Bauantrag vor. Dieser befindet sich aktuell noch in der Prüfung. Beantragt ist der Abbruch des vorhandenen Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus. Die Verwaltung sieht im Moment weder personelle noch materielle Hinderungsgründe beide Verfahren [Rotenbleicher Weg 33 und Wilschenbrucher Weg 88] entsprechend zum Abschluss zu bringen. Der Abschluss der Verfahren ist jedoch nicht alleine von den Maßnahmen der Verwaltung abhängig. Es ist schwer, zu prognostizieren, inwieweit die jeweiligen Eigentümer die Anordnungen der Verwaltung befolgen oder Zwangsmittel angedroht und festgesetzt werden müssen.

Zum Wilschenbrucher Weg 88 äerte sich die Verwaltung wie folgt:

Protokollnotiz zur Ratssitzung vom 04.06.2020:

Mittlerweile konnte die Eigentümerin (keine Lüneburgerin) ermittelt werden. Sie wurde von der Verwaltung angeschrieben und gefragt, ob eine Sanierung oder Instandsetzung für sie in Frage komme.

Protokollnotiz zur Ratssitzung vom 25.03.2021:

Gleichlautend mit der zum Rotenbleicher Weg 88.

Protokollnotiz zur Ratssitzung vom 15.09.2022:

Bei dem Gebäude Wilschenbrucher Weg 88 ist die Verwaltung bauordnungsrechtlich tätig. Hierbei werden alle glichkeiten, die aufgrund der Zweckentfremdungssatzung zur Verfügung stehen, genutzt. Die Einzelheiten hierzu kann ich Ihnen leider aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benennen.

 

Meine Fragen an die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg (jeweils auf beide Liegenschaften bezogen):

1. Werden die beiden Verwaltungsverfahren von der Hansestadt Lüneburg noch aktiv betrieben? Falls ja, auf welchem Stand befinden sich beide?

2. In der Hansestadt Hamburg, Bezirk Eimsbüttel, wurden in einem vergleichbaren Fall für ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus in der Grindelallee 80 seit 2019 bis zum jetzigen Zeitpunkt Bußgeldbescheide verhängt, die sich aufsummiert auf 129.000 EUR belaufen. (Siehe dazu den beigefügten Bericht aus der Morgenpost vom 06.06.2023).

Da diese Bußgelder bisher nicht gezahlt wurden, hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossen, für das Gebäude einen Treuhänder einzusetzen. Diese Möglichkeit soll laut Beschluss durch das Bezirksamt überprüft werden. Nach Ablauf von drei Monaten soll das Bezirksamt Eimsbüttel darüber sowie über eine gliche Zwangsversteigerung berichten.

Die Frage: Hält die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg einen entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt eine solche Vorgehensweise für die beiden o.g. Wohngebäude ebenfalls denkbar?

3. Wenn die Frage #2 verneint wird: welche Gründe stehen aus Sicht der Verwaltung dieser Vorgehensweise entgegen?

 

Meine Fragen an die Fraktionen von CDU, GRÜNE, Gruppe Partei/LINKE und SPD im Rat der Hansestadt Lüneburg (jeweils auf beide Liegenschaften bezogen):

1. Die angesprochenen Ratsfraktionen haben sich in den zurückliegenden Jahren zu den unterschiedlichsten Anlässen übereinstimmend dafür ausgesprochen, die Wohnraumsituation in der Hansestadt Lüneburg nachhaltig zu verbessern. Aus diesem Grund hat der Rat der Hansestadt Lüneburg am 25.06.2019 den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung (ZwES) beschlossen. Seither sind fast auf den Tag genau vier Jahren verstrichen. Für den Fragesteller hat sich im Verlauf dieser Zeit der Eindruck verdichtet, dass zwar die Verwaltung mutmaßlich bemüht ist, der vom Rat beschlossenen Zweckentfremdungssatzung Geltung zu verschaffen, damit bisher bei den o.g. Liegenschaften aber wenig erfolgreich war.

Die Frage: Wird diese Einschätzung von den angesprochenen Ratsfraktionen geteilt?

2. Unabhängig von der Beantwortung der vorherigen Frage: erachten Sie es für sinnvoll, den Gültigkeitszeitraum der Zweckentfremdungssatzung über den 24.06.2024 hinaus durch entsprechenden Ratsbeschluss auf weitere fünf Jahre (oder mehr) zu verlängern?

3. Sofern die an die Verwaltung gerichtete Frage #2 bejaht wird: Würden Sie einem Antrag, erforderlichenfalls die beiden o.g. Liegenschaften unter Treuhänderschaft zu stellen und in einem weiteren Schritt einer Zwangsversteigerung zuführen zustimmen?

 

 

Antworten der Verwaltung:

Zu Frage 1:

Ja, beide Verwaltungsverfahren werden aktuell weiterbearbeitet.

 

r den Rotenbleicher Weg 33 liegt ein Bauantrag vor. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Auskünfte zum Verfahrensstand dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden.

 

Bei dem Gebäude Wilschenbrucher Weg 88 ist die Verwaltung ordnungsrechtlich tätig. Hierbei werden alle Möglichkeiten, die aufgrund der Zweckentfremdungssatzung zur Verfügung stehen, genutzt. Weitere Einzelheiten können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden.

 

Zu Frage 2:

Die genauen Umstände, welche zu dieser Entscheidung geführt haben, sind aus diesem Zeitungsartikel nicht abschließend erkennbar. Ob es sich tatsächlich um vergleichbare Fälle handelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Außerdem bedarf es einer ausführlichen Prüfung, ob ein solches Vorgehen auch in Lüneburg möglich wäre, da Niedersachsen andere gesetzliche Grundlagen hat als Hamburg. 

 

Zu Frage 3:

Ergibt sich aus Antwort zu Frage 2.

 

 

Antworten der Fraktionen:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion und die Gruppe Die Partei/Die Linke hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Antwort zum Protokoll abzugeben.

 

Die CDU-Fraktion beantwortet die Anfrage wie folgt:

Der Rat hat gegen die Stimmen der CDU-Fraktion am 25.06.2019 die Zweckentfremdungssatzung beschlossen.

Zur Frage 1: Diesem Wunsche wird weiter von der CDU-Fraktion entsprochen.

Die Beantwortung der Fragen zwei und drei erscheinen obsolet, da die CDU-Fraktion der Zweckentfremdungssatzung nicht zugestimmt hat. Einer Zwangsversteigerung durch Treuhänderschaft wird vehement widersprochen, dies me einer Zwangssozialisierung gleich.