Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsfrau Kabasci führt den Antrag aus bedankt sich bei den anderen Parteien die den Antrag mit einbringen und erläutert Punkt 1 und 2.
Ratsfrau Schuch äußert Ihren Dank und bringt Punkt 3 und 4 ein.
Ratsfrau Henze bringt Punkt 5 ein und ergänzt, Dienstleistung und Kundenorientierung sollte im Vordergrund stehen.
Ratsherr Soldan äußert, dass die Verwaltung durch unnötige Anträge wie diesen hier mit Mehrarbeit belastet würde. In Summe würden heute im Ausschuss 2,56 VZÄ bewilligt werden. Die Fraktion der FDP kann dem nicht zustimmen. Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten Frau Fischer sei sinnvoller.
Stadtrat Forster erklärt, dass Frau Twesten, Leitung der Ausländerbehörde, schon dabei sei eine Namensänderung durchzuführen. Schriftstücke und der Internetaufritt würden gerade angepasst. Stadtrat Forster äußert den Wunsch, dass Punkt 5 der Vorlage zurückgestellt wird. Auch gäbe es keine Vorschriften, wie die Ausländerbehörde heißen müsse. Generell gäbe es in der Ausländerbehörde gerade eine hohe Arbeitsbelastung. Bezüglich des Mentoringprogrammes würde, dies im Sinne der Gleichbehandlung allen Parteien offenstehen. Eine Prüfung durch das Rechtsamt ob diese Parteiförderung durch die Hansestadt Lüneburg zulässig ist, stehe hier generell noch aus. Des Weiteren rät der Stadtrat von zwei unabhängigen Stellen ab. Eine Anbindung der Stelle bei Frau Fischer, Gleichstellungsbeauftragte, wäre von Vorteil. Momentan habe die Verwaltung nicht die Ressourcen, einen Aktionsplan zu entwerfen. Eine Idee könnte sein, extern jemanden zu beauftragen, z. B. bei der Leuphana.
Ratsfrau Kabasci erklärt, dass die Stadt Osnabrück eine Mentoringprogramm rechtssicher durchführe. Hierbei würde es um Begleitung und Coaching durch die Verwaltung gehen.
Ratsfrau Schuch stimmt zu, dass eine unabhängige Stelle ausreichend sei.
Stadtrat Forster äußert, dass nur, weil eine Verwaltung etwas gemacht habe daraus nicht automatisch zu folgern sei, dass dies auch rechtlich in Ordnung sei. Stadtrat Forster betont, dass das Mentoring Programm für alle Fraktionen wäre. Wenn die Verwaltung hierfür einen Auftrag bekommt, kommt sie diesem selbstverständlich nach.
Frau Fischer erklärt, dass sie per Gesetz den Auftrag habe, Geschlechtergleichheit herzustellen. Alle Formen der Diskriminierung im Blick zu halten, übersteige ihren Auftrag.
Ratsfrau Magdzinska spricht Ihren Dank aus und betont, dass es um eine zusätzliche Stelle geht.
Ratsfrau Henze schlägt vor, unter 2. den Punkt „nicht weisungsgebunden“ herauszunehmen und Punkt 5 zurückzuziehen Beschluss:
1. Bis November 2023 legt die Verwaltung einen ersten Entwurf eines Aktionsplans Teilhabe & Antidiskriminierung, mit einer Unterteilung in laufende und geplante Maßnahmen vor. Mit vorhanden Ressourcen sollen bereits bestehende Prozesse und Maßnahmen zusammengestellt werden, um eine Arbeitsgrundlage zu bilden. Der Aktionsplan soll alle in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes adressierten Dimensionen der Diskriminierung umfassen. Die haushaltsrelevanten Ergebnisse des Aktionsplanes sollen in die Haushaltsplanungen für das Jahr 2024 aufgenommen werden. Er soll bei hinreichender Ausarbeitung digital veröffentlicht werden und als „living document“ fungieren. 2. Es wird eine unabhängige Koordinationsstelle „Teilhabe und Antidiskriminierung“ in den Stellenplan des Jahres 2024 eingeplant. In ihren Aufgabenbereich soll u. a. die Umwandlung, Fortschreibung, Evaluierung und Koordination des Aktionsplans fallen, welcher in einem teilhabeorientieren Prozess fortgeschrieben und angepasst wird. Die Koordinationsstelle wird bestehende, relevante Konzepte (z.B. Ankommen und Teilhaben; Quartiers- und Stadtteilmanagement, Inklusionskonzept etc.) im Rahmen des Aktionsplans in wirkungsorientierte Maßnahmen umwandeln. Die Koordinationsstelle „Teilhabe und Antidiskriminierung“ soll mit den vorhandenen Strukturen, wie dem Lüneburger Antidiskriminierungsnetzwerk ADN, diversu e.V., der Gleichstellungsbeauftragen und anderen relevanten Akteur*innen zusammenarbeiten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Angebote im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit für die vorhandenen Bedarfe Betroffener ausreichen und auskömmlich finanziert sind. Dies kann durch die zu schaffende Koordinationsstelle übernommen werden. Auch hier soll mit den unter 2. genannten Akteur*innen zusammengearbeitet werden. 4. Ein Mentor*innen-Programm für Personen, die nach mindestens einer Dimension des §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes diskriminiert werden, nach dem Vorbild des Programmes „Demokratie. Macht. Integration“ in Osnabrück, wird im Hinblick auf die kommenden Kommunalwahlen entwickelt. Die Konzeptionierung des Programmes wird im Sozialausschuss, Integrationsbeirat und Beirat für Menschen mit Behinderung vorgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Änderungsantrag Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: /
Beschluss Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: / |
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