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Auszug - Antrag " Einrichtung einer Hebammenzentrale" der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.05.2023  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.06.2023    
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/10688/23 Antrag " Einrichtung einer Hebammenzentrale" der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.05.2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Forster teilt mit, dass der Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt fehlt, aber nachgereicht wird. Es wurde Frau Starke eingeladen, um über das Thema zu unterrichten.

 

Frau Starke berichtet, dass es in Hansestadt und Landkreis Lüneburg momentan 55 Hebammen im Verband gibt, 49 davon in ordentlicher Mitgliedschaft. Die Anzahl weiterer Hebammen, die nicht im Verband sind, ist für sie nicht abschätzbar. Jährlich werden in Hansestadt und Landkreisneburg ca. 1700 Kinder geboren ca. 80 davon als Hausgeburten. Das ehemalige Geburtshaus ist geschlossen. Laut dem Sozialgesetzbuch hat jede Frau einen Rechtsanspruch auf die Versorgung und Beratung durch eine Hebamme. Der Wille dem nachzukommen ist bei den Hebammen vorhanden aber um dem nachkommen zu können, ist Unterstützung durch die Politik nötig. Die Hälfte der Frauen wissen nicht, dass sie das Recht auf eine Hebamme haben. Dies gilt insbesondere r Migrant:innen und Menschen die sozial benachteilig sind. Dieser Rechtsanspruch gilt ab dem 1. Tag der Schwangerschaft. Eine Hebammenzentrale soll die Zugänglichkeit verbessern, sowie Hebammen vernetzen und eine Plattform bieten, um Kurse anbieten und buchen zu können. Ein Vergleich zu anderen Hebammenzentralen ist aufgrund der unterschiedlichen sozioökonomischen Struktur der einzelnen Kommunen nicht möglich. Man möchte eine Website, eine E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer anbieten. Eine Hebammenzentrale soll aber auch den Arbeitsalltag der Hebammen verbessern. Eine persönliche Beratung am Telefon soll durch die Hebammenzentralle möglich sein. Insbesondere mit der Fragestellung, welche Hebamme passt zu welcher Familie. Es dürfen hier aber keine Leistungen angeboten werden, die durch freiberufliche Hebammen abgedeckt werden. Alle möglichen Übergangslösungen, die es als alternative gibt, sind nicht gut. Es gibt zum Beispiel die Apps „Ammely und „Hedi“, über die eine eigne Datenbasis erstellt werden kann. Diese sind z. T. aber kostenpflichtig. Aber auch die Website „Hebammensuchen.de“ die aber oft nicht aktuell ist und nur ein machting an Hand der Daten erlaubt.

 

Ratsfrau Henze möchte wissen, wie viele Hebammen arbeiten mit welcher Kapazität an Stunden.

Frau Starke antwortet darauf, dass die Tendenz eher zur Teilzeit geht. Viele Kolleginnen würden Kurse anbieten, aber keine Wochenbetten betreuen. Sie kann keine genaue Aussage dazu abgegeben.

 

Ratsherr Soldan merkt an, dass die Hebammenzentrale eine Vermittlerrolle einnehmen soll und auch dementsprechend Daten sammelt. Herr Soldan fragt, ob eine Kollegin abgezogen werden sste, die sonst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde? Eine Hebammenzentrale sollte von Stadt und Landkreis Lüneburg gemeinsam beantragt werden, um auch die Kosten gemeinsam zu tragen. Die Bevölkerung des Kreises profitiert auch von einer Hebammenzentrale. Zudem möchte Herr Soldan wissen, ob es auch möglich ist, die Hebammenzentrale an einem zentralen Ort zu platzieren z. B. dem Klinikum in Lüneburg oder dem Gesundheitsamt ggf. auch in freier Trägerschaft mit Zuschüssen durch Hansestadt und Landkreisneburg.

 

Frau Starke antworte daraufhin, dass die Rückmeldung der Hebammen bezüglich der Hebammenzentrale zunächst skeptisch war, aber dass diese jetzt gewünscht sei. Das Einpflegen der Daten und Organisieren der Vermittlung ist die Aufgabe der Kolleginnen in der Hebammenzentrale. Dies würde von einer Kollegin übernommen werden, die sonst nicht arbeiten gehen könnte z. B. weil sie selber kleine Kinder zu betreuen hat. Dementsprechend müsste niemand für diese Aufgabe aus dem bestehenden Markt abgezogen werden. Frau Starke betont, dass sie es gut findet, wenn Hansestadt und Landkreis Lüneburg und auch andere angrenzende Kreise an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Zur freien Trägerschaft gab es die Idee Pro Familia als Träger zu beauftragen, aber der Hebammenverband hatte Einwände. Eine Hebammenzentrale sollte ein Aushängeschild für die Hansestadt Lüneburg sein! Die Hebammenzentrale an das Klinikum Lüneburg anzubinden,re eine Überlegung wert. Dies würde Vor-und Nachteile mit sich bringen.

 

Stadtrat Forster erläutert hierzu, dass sich die Hansestadt mit dem Landkreis neburg dazu abspricht. Durch die Hebammenzentrale wird die Vermittlung besser. Die Räumlichkeiten des Familienbüros seien hierfür geeignet. Dadurch sei eine Vernetzung zum Jugendamt und den Frühen Hilfen möglich. Eine unabhängige Beratungsstelle ist gut bei der Stadt Lüneburg angesiedelt. Die Stadt Lüneburg befürwortet dies ausdrücklich. Es re nicht nur eine Hotline. Vorschlag wäre eine Hebamme befristet für ein Jahr einzustellen, das Ganze zu evaluieren und zu schauen wie hoch der Mehrwert für Eltern und Hebammen ist.

 

Frau Starke äert, dass es verschiedene Arten von Familien gibt und es nicht nur um die Vermittlung geht. Die Vermittlung ist nur der erste Baustein. Es könnten Kurse, Fortbildungen oder ein Eltern Café angeboten werden.

 

Ratsherr Soldan weist daraufhin, dass Punkt 4 des Antrags nicht die Aufgabe einer Hebammenzentrale sei, hierbei handle es sich einer Meinung nach um eine Verbandstätigkeit.

Frau Starke entgegnet, dass dieser Punkt aus Ihrer Sicht gerade für die Berufanfänger:inen wichtig ist.

 

Stadtrat Forster erklärt, dass es wichtig ist, die Hebammen bezüglich „Verwaltungstätigkeiten“ zu entlasten. Er schlägt vor, im Stellenplan 2024 eine Stelle 0,5 VZE für die Hebammenzentrale bei der Hansestadt Lüneburg aufzunehmen und diese zu besetzen und die Tätigkeit im Anschluss zu evaluieren und einen Bericht an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt nach Ende der Evaluierung vorzustellen.

 

Ratsherr Soldan stellt den Änderungsantrag, die Mittel beim Landkreis Lüneburg für die Hebammenzentrale mit einzuwerben.

 

Ratsfrau Kabasci fordert, dass dies aber keine Bedingung für die Hebammenzentrale sein dürfe, sondern nur ein zusätzlicher Versuch, Gelder einzuwerben.

 

Ratsfrau Henze stellt den Änderungsantrag parallel zur Eröffnung der Hebammenzentrale einen Arbeitskreis zu diesem Thema zu gründen. Auch werden zur Stelle der Hebamme zusätzlich noch Sprachmittler benötigt. Der Integrationsbeirat könnte mit einbezogen werden.

 

Ratsherr Pols unterstützt den Vorschlag von Frau Henze und findet, dass der Antrag von Herr Soldan damit obsolet ist.

 

Ratsfrau Kabasci stellt einen Geschäftsordnungsantrag und bittet um 5 min Pause zur Beratung.

 

Geschäftsordnungsantrag

 

   Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: /

  Enthaltungen: /

 

5 Minuten Pause

 

Ratsherr Soldan findet, dass es erst eine Organisation durch die Verwaltung braucht, dies sei besser als ein Arbeitskreis. Im Anschluss soll die Verwaltung einen Vorschlag zur Umsetzung machen.

 

Ratsfrau Henze beantragt eine Änderung ihres Antrags den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt engmaschig über die Arbeit der Hebammenzentrale zu unterrichten, dies in jeder Sitzung für ca. 5 Minuten.

 

Stadtrat Forster fasst die Anträge zusammen und schlägt vor über folgende Punkte abzustimmen:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt im Stellenplan 2024 eine Stelle 0,5 VZE für die Hebammenzentrale bei der Stadt Lüneburg auszuschreiben, diese zu besetzen und die Tätigkeit im Anschluss zu evaluieren

2. Die Verwaltung wird beauftrag, mit dem Landkreis Lüneburg über eine Mitfinanzierung der Hebammenzentrale zu verhandeln; dies ist aber keine zwingende Bedingung für Punkt eins.

3. Nach Besetzung der Stelle soll ein Arbeitskreis eingesetzt werden, der regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt berichtet.

 

Ratsherr Pols beantragt eine getrennte Abstimmung der Punkte.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt empfiehlt mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Stellenplan 2024 eine Stelle 0,5 VZE für die Hebammenzentrale bei der Hansestadt Lüneburg auszuschreiben, diese zu besetzen und die Tätigkeit im Anschluss zu evaluieren

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Lüneburg über eine Mitfinanzierung der Hebammenzentrale zu verhandeln; dies ist aber keine zwingende Bedingung für Punkt eins.

3. Nach Besetzung der Stelle soll ein Arbeitskreis eingesetzt werden und regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

 

1. Punkt

 

   Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: /

  Enthaltungen: 1

 

2.Punkt

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: /

  Enthaltungen: /

 

3.Punkt

 

   Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: /

  Enthaltungen: 5

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_05_17_Antrag_Hebammenzentrale Buendnis 90_Die Gruenen (81 KB)      
Anlage 2 2 2023_06_07_Stellungnahme zum Antrag Einrichtung einer Hebammenzentrale_SGGE 08.06.2023 (66 KB)