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Auszug - Sparmaßnahmen des Landes  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 13.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 01.07.2004    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter SRUGIS weist auf einen Zeitungsartikel zu geplanten umfangreichen Einsparmaßnahmen des Landes bei den Kommunen hin und fragt, wie sich dies auf die Stadt Lüneburg auswirken werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE bestätigt, es sei im Gespräch, u.a. die Zuschüsse für Kulturförderung, Straßenbauförderung, regenerative Energie und Städtebauförderung mit dem Projekt Soziale Stadt völlig zu streichen. Fest stehe, wenn das Land die Förderung streiche, werde auch der Bund nachziehen. Die Stadt Lüneburg würde damit aus der Förderkulisse herausfallen und könnte die Projekte dann auch nicht weiter finanzieren. Die Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich seien mit 150 Mio. € angesetzt, auf der Basis von 2004 umgerechnet bedeute das für die Stadt eine Verschlechterung von 1 Mio. €. Der Städtetag habe gemeinsam mit dem Gemeindebund den Ministerpräsidenten um einen dringenden Gesprächstermin gebeten. In der Regierungserklärung sei den Kommunen die Anwendung des Konnexitäts- und Konsultationsprinzips versprochen worden und danach sollte jetzt auch vorgegangen werden.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN fragt, ob Herrn Oberbürgermeister Mädge bekannt sei, dass aus dem Gesamtpaket zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 des Bundes eine deutliche Entlastung der niedersächsischen Kommunen in den Jahren 2004 bis 2007 erreicht werde. Die Frage sei auch, ob die niedersächsischen Kommunen ebenfalls die Tarifverträge kündigen würden, die seitens des Landes gekündigt worden seien, um aus der prekären Personalkostenfalle heraus zu kommen. Er halte das nach wie vor für notwendig.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist zur ersten Frage darauf hin, dass es sich bei der angesprochenen Entlastung lediglich um Sollbeträge handele, die sich im Lande unterschiedlich darstellen würden. Bund und Land hätten den Kommunen seit Jahren „in die Taschen gegriffen“, es bestehe also erst mal ein Nachholbedarf der Kommunen. Zur Kündigung der Tarifverträge bleibe anzumerken, dass Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dagegen gestimmt hätten, die übrigen Bundesländer seien dafür gewesen.

 

(II)