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Auszug - Vergnügungssteuer - 12. Änderungssatzung; Anhebung des Steuersatzes für Geldspielgeräte  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.06.2023    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/10605/23 Vergnügungssteuer - 12. Änderungssatzung; Anhebung des Steuersatzes für Geldspielgeräte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dibowski
Federführend:Bereich 21 - Steuern Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Dibowski, Ralf   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr hmann spricht sich gegen einen Beschluss aus. Die Spielbetriebe generierten Einnahmen für die Stadt Lüneburg. Die Wirtschaft sollte unterstützt werden zumal die Betreibe der Automatenaufsteller auch ausbilden rden. Das Schließen von Spielhallen wurde bereits angekündigt.

 

Ratsherr Blanck erklärt, dass die Anhebung der Vergnügungssteuer ein guter Hebel sei, die Einnahmen der Stadt zu erhöhen. Wenn dies nicht gelänge und dadurch weniger Spielhallen vor Ort seien, müsse man damit leben.

 

Ratsherr Soldan ergänzt, dass man mit der Vergnügungssteuererhöhung nicht unbedingt eine höhere Einnahme erzielen werde. Automatenaufsteller seien wirtschaftlich tätig, hier gebe man ein Zeichen an die falsche Adresse.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.07.2023 die beiliegende 12. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 2

  Enthaltungen: 4