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Auszug - 93. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Häcklingen" Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.05.2023    
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10674/23 93. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Häcklingen"
Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

 

Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden zusammen beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass sie in der letzten Sitzung zum aktuellen Stand vorgetragen habe. Außerdem habe man den Auftakt für eine eigene Fläche gegeben. Jetzt wolle man auch im privaten Bereich starten. r die Entwicklung von Flächen sei Herr Constantin Eis, welcher hauptberuflich im Vorstand des Ökostromanbieters Lichtblick arbeite und somit viel Erfahrung in dem Bereich mitbringe, an die Stadt herangetreten.

 

Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation das Ergebnis des bisherigen Vor-Auswahlverfahrens für PV-Freiflächenstandorte vor. Das Ergebnis sei bereits am 20.03.2023 im Bauausschuss vorgestellt worden. Inzwischen seien einige weitere der ursprünglich noch dargestellten Flächen ausgeschieden. Dies liege vor allem daran, dass sie im Bereich wichtiger Kaltluftbahnen liegen und/oder kleiner sind als 1 ha und nicht in Zusammenhang mit anderen geeigneten Flächen liegen.

r einen Standort im Stadtgebiet habe ein Projektentwickler die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage bereits vorgeschlagen. Die Flächen befinden sich im Ortsteil Häcklingen nördlich der Umgehungsstraße und an den Gleisen Richtung Amelinghausen. Südlich der Umgehungsstraße befinde sich der Windpark Embsen/Melbeck. Ein kleinerer Teil der Flächen sei zugleich als potenzieller Windkraftstandort im Entwurf des RROP ausgewiesen. Eine Doppelnutzung für Windräder und PV-Anlagen schließe sich jedoch nicht aus. Dem RROP werde daher nicht vorgegriffen.

Der Bereich sei ca. 16 ha groß und bestehe überwiegend aus Ackerfläche. Die PV-Anlagen müssten planerisch durch ein Bauleitplanverfahren abgesichert werden.

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden, Herrn Schultz, erklärt Herr Eberhard, dass die PV-Anlagen an Bundesautobahnen und Eisenbahnstrecken privilegiert seien. Für eine Bundesstraße treffe dies nicht zu.

Herr Eis stellt sich vor und erklärt, dass man das Vorhaben zusammen mit dem Eigentümer der Flächen gestartet habe. In dieser Dimensionierung könnten die PV-Freiflächenanlagen ca. 2.700 Haushalte mit Strom versorgen. Die Stadt werde mit 0,2 Cent pro kWh beteiligt. hrlich seien dies 14.000€ bis 15.000€ über 30 Jahre hinweg.

Ratsherr Pols erkundigt sich, ob die Planungen der Deutschen Bahn zu Alpha E berührt werden. Außerdem sei er kein Befürworter von PV-Anlagen auf Ackerfläche. Er spricht sich für Agri-Photovoltaik aus. Zudem erkundigt er sich, ob das Gebiet in einer Kaltluftschneise liegt und ob Wald gerodet wird.

Herr Eis erklärt, dass ein Umweltgutachten erstellt werde. Seiner Kenntnis nach liege die Fläche nicht in einem Kaltluftentstehungsgebiet.

rgermeisterin John fragt, ob landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich ist.

Herr Eis erklärt, dass dies noch nicht entschieden sei.

Ratsherr Grimm fragt, wie die Wasserversorgung im Falle eines Brandes sichergestellt sei. Zudem sei die Frage zu Alpha E und zur Fällung von Bäumen noch nicht beantwortet.

Herr Eis erklärt, dass keine Rodung stattfinde.

Einige Punkte müssten noch in der Detailplanung nach Aufstellung des B-Planes beleuchtet werden. Ihm sei kein Solarpark in Deutschland, welcher abgebrannt ist und die Feuerwehr vor große Herausforderungen gestellt hat, bekannt.

 

Herr Eberhard erklärt, dass verschiedene Trassen für den Ausbau von Alpha E im Gespräch seien. Ein Ansatz sei wohl eine Strecke westlich am Stadtgebiet vorbei zu führen. Ob dies genau diesen Bereich betrifft, sei Spekulation.

 

Ratsherr von Nordheim erkundigt sich nach der Darstellung der Fläche im Landschaftsschutzplan. Zudem spricht er sich ebenfalls für eine Planung mit Agri-Photovoltaik aus.

 

Herr Eis erklärt, dass man an einem nachhaltigen Konzept interessiert sei und bestrebt wäre gute Lösungen zu finden. Derzeit könne er dies jedoch nicht abschließend beantworten.

 

Ratsherr Kohlstedt fragt, wann ein Solarpark-Konzept vorgestellt wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man einen vielschichtigen Ansatz habe. Derzeit stehe man am Anfang der Untersuchungen und prüfe alle privaten und eigenen unbebauten Flächen. Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind, wolle man einen stimmigen Vorschlag unterbreiten. Grundsätzlich trägt die Stadt bei allen Neubauvorhaben Sorge dafür, dass Gründächer und Photovoltaikanlagen errichtet werden. Großes Potenzial sehe sie in Gewerbegebieten und auf Parkflächen.

 

Bei dem Neubau einer Gewerbehallte ist dies durch die neue Gesetzgebung schon vorgesehen. Bei alten Hallen habe man ein statistisches Problem. Eigene Hochbauten statte man schon seit einer gewissen Zeit nur in Kombination mit Gründach und PV-Anlage aus.

 

rgermeisterin Lotze fragt, ob eine Bürgerbeteiligung an der Anlage angeboten werden kann.

 

Herr Eis erklärt, dass dies nicht abschließend entschieden ist.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich mit einer Enthaltung durch Ratsherrn Pols folgenden Beschluss:

 

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 93. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der Änderungsbereich bekommt die Bezeichnung „Solarpark Häcklingen“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Fläche für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8 u. 9_BPlan 188 Solarpark Häcklingen (1320 KB)