Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Bereichsleiter Gomell erläutert, dass die Diskrepanz zwischen dem Investitionsprogramm und der tatsächlichen Umsetzung von Baumaßnahmen zunehmend größer werde. Hierdurch entstünden immer mehr in den Jahresabschlüssen zu bildende Haushaltsausgabereste. Die Kommunalaufsicht habe bereits im Zuge der Haushaltsgenehmigung 2022 hierauf hingewiesen und die Hansestadt Lüneburg aufgefordert, eine realistischere Planung anzustreben. Mit dem vorliegenden Eckwertebeschluss werde eine investive Obergrenze in Höhe von 30 Millionen Euro festgelegt. Nicht erfasst von dieser Obergrenze seien Sondereffekte wie z.B. Containerbeschaffung für die Unterbringung von Geflüchteten oder Auszahlungen an die Kliniken. Die Fragen der Ratsherren Herzog und Gros nach ausreichender Flexibilität bei anstehenden Investitionsvorhaben beantwortet Herr Gomell mit Hinweis auf gegenseitige Deckungsfähigkeit und mögliche Umwidmungen durch über- und außerplanmäßige Ausgaben. Ratsherr Nehring gibt zu bedenken, dass ein globaler Deckel von 30 Millionen nicht zielführend sei und fragt nach, ob bereichsbezogene Budgets nicht sinnvoller seien. Ratsherr Herzog fragt, wie der Rat bei der Priorisierung helfen könne und bittet um Information, welche Maßnahmen zwingend erforderlich seien und welche nicht. Ausschussvorsitzender Schwake merkt an, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 im Herbst entsprechende Priorisierungen erfolgen sollten. Der vorliegende Beschluss sei ein guter Anfang. Ratsherr Gros gibt zu bedenken, dass der Rat warten müsse, bis seitens der Verwaltung Vorschläge vorgelegt würden. Oberbürgermeisterin Kalisch sichert zu, dass Entsprechendes vorbereitet würde. Man werde zunächst das erforderliche Zahlengerüst erarbeiten und dann politische Beschlüsse fassen. Ratsherr Nehring ist der Auffassung, dass eine Budgetierung der Dezernate und der Fachbereiche erforderlich sei bevor politisch entschieden werden könne.
Beschluss: Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt für das Investitionsprogramm 2024 eine investive Obergrenze in Höhe von 30 Mio. €, wobei Sondereffekte sowie die Zuschüsse an die Klinken hiervon ausgenommen sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||