Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: FBL 3 erläutert, dass aufgrund der geringen Resonanz hinsichtlich der wegen der geplanten Einrichtung von Bewohnerparkbereichen durchgeführten Fragebogenaktion hier zunächst keine dringende Handlungsnotwendigkeit gesehen wird. Zudem hätten die Bewohner in ihren Wohnbereichen nach Einführung der Verkehrsregelung pro Fahrzeug jährlich voraussichtlich 30,00 € zu entrichten. Beschluss: Der
Umstand, dass sich jeweils mehr als 70 % der angeschriebenen Haushaltsvorstände
nicht an der durchgeführten Haushaltsbefragung beteiligt haben, lässt derzeit
keine dringende Handlungsnotwendigkeit erkennen, weshalb sich der
Verkehrsausschuss einstimmig gegen die Einführung des Bewohnerparkens in den
beiden genannten Bereichen ausspricht. |
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