Bürgerinformationssystem
Herr Schulz, Leitung des Bereiches 31 – Umwelt -, berichtet zum Thema anhand einer Präsentation. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.
Ratsherr Nehring erkundigt sich, ob es Lösungsansätze in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse gibt.
Herr Schulz erläutert, dass das Land Niedersachsen ein Angebot zum Kauf des Rechtes zur Herstellung von Energie durch Wasserkraft gemacht hat. Es besteht kein Interesse seitens der Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG an einem Verkauf der Wasserenergie. Herr Schulz sieht ein Gespräch als durchaus sinnvoll an und empfiehlt, ein Gespräch zwischen den Parteien zu führen. Ein positives Ergebnis ist durchaus denkbar.
Stellvertretender Ausschussvorsitzender Pols möchte wissen, ob die Brausebrücke sich im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindet.
Herr Schulz antwortet, dass sich das Wehr und das Grundstück darunter im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befinden. Das Recht den öffentlichen Verkehr dort hinüberzuführen, steht der Hansestadt Lüneburg zu.
Stellvertretender Ausschussvorsitzender Pols möchte weiterhin wissen, wer dort die Unterhaltungspflicht hat.
Herr Schulz antwortet, dass die Hansestadt Lüneburg dort unterhaltungspflichtig ist.
Stellvertretender Ausschussvorsitzender Pols hat in der Presse gelesen, dass sich die Eigentumsverhältnisse der Ratsmühle durch den Bau eines Hotels ändern. Er fragt nach, ob das so korrekt sei.
Herr Schulz erläutert, dass eine Genehmigung für den Bau eines Hotels erteilt wurde. An den Eigentumsverhältnissen wird sich nichts ändern.
Ratsherr Neumann möchte wissen, warum die Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG kein Interesse an der Ratsmühle hat.
Herr Schulz führt aus, dass durch die Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG durchaus Interesse besteht, an der Ratsmühle Wasserkraft zu erzeugen. Allerdings gibt es keine Zustimmung durch das Land Niedersachsen, da die optimalen Rahmenbedingungen für den Aufstieg nicht gewährleitet sind. Es schafften keine 100% der Lebewesen den Aufstieg. Ebenfalls ist der Abstieg nicht gewährleitstet, da der Stababstand immer noch kleine Lachse durchlassen kann, so dass die Tiere verenden.
Erster Stadtrat Moßmann erläutert, dass es eine Diskrepanz zwischen der Wasserwirtschaft im Sinne von Fischdurchgängigkeit und der Energieerzeugung gebe. Das Land Niedersachsen agiere unterschiedlich. Einerseits würden kleine Anlagen gefördert, aber auf der anderen Seite werde bei kleinen Anlagen die Position vertreten, dass der Nutzen zu gering und der Fischschutz höher zu bewerten sei.
Stellvertretender Ausschussvorsitzender Pols erkundigt sich, ob die EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 umgesetzt sein muss.
Herr Schulz teilt mit, dass die Mitgliedstaaten der EU diese umsetzen müssten. In Deutschland muss dies durch die Länder gewährleistet werden. Es sei daher eine Aufgabe des Landes Niedersachsen.
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