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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter Mildner gibt anhand einer Präsentation einen Rückblick auf die Ratsbeschlüsse zu den Stellenplänen der Haushaltsjahre 2022 und 2023. Im Stellenplan 2023 wurden in Summe 44 neue Stellen geschaffen. Da die Haushaltsgenehmigung erst am 8. Mai einging, durften bisher von den neuen Stellen noch keine weiteren Stellen besetzt werden. Die bereits besetzten 11 Stellen führen zu einem Personalwehraufwand von 3,2%. Derzeit sei keine Überschreitung des am 22.12.2022 beschlossenen gedeckelten Personalkostenbudgets zu erwarten. Allerdings sei eine Überschreitung des Budgets für die Personalgewinnung zu erwarten, da die Arbeitsmarktlage zunehmend schwieriger werde und somit die Bemühungen um neues Personal gesteigert werden müssen. Immer mehr Stellen sind auch mehrfach auszuschreiben. Die Regelungen des aktuellen Tarifabschlusses würden eine Punktlandung beim Personalkostenbudget erlauben, da bei der Haushaltseinbringung mit einer Erhöhung von 5% über das Haushaltsjahr gerechnet wurde. In Summe entspricht der eingeplante Mehraufwand dem Tarifverhandlungsergebnis für das Jahr 2023 (keine Entgelterhöhung, aber Einmalzahlungen von insgesamt 3.000 € in 9 Monatsbeträgen, Inflationsausgleichsgeld von 1.240 € im Juni und jeweils 220 € monatlich). Die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine genehmigten 35 Stellen wurden, wie in den Haushaltsberatungen zugesagt, nur besetzt, wenn die Besetzung zwingend erforderlich war. Derzeit wurden von den 35 Stellen lediglich 18,6 besetzt. Ratsherr Kohlstedt fragt, ob über ein Personalcontrolling zusätzliche Informationen wie beispielsweise Fluktuation pro Dezernat, Fluktuation bei den Führungskräften und Dauer der Zugehörigkeit zur Stadtverwaltung zur Verfügung stehen würden. Herr Mildner führt aus, dass auf die Personalfluktuation im letzten Personalbericht eingegangen wurde. Diese sei im Vergleich zum Branchendurchschnitt im Schnitt in den letzten Jahren mit 6 % unterdurchschnittlich. Im Branchenschnitt liegt diese bei 12,8 %. Nachtrag: Die Feststellung der Fluktuation pro Dezernat und bei Führungskräften ist mit erheblichem Aufwand verbunden und sollte vermieden werden. Insbesondere, da die Fluktuation keine Aussagen über unbesetzte neue Stellen aufgrund Aufgabenzuwachs (neue Stellen im Stellenplan), die Überlastung aufgrund Aufgabenverdichtung und Stellenabbau in der Vergangenheit (Verwaltungsreform, Wiederbesetzungssperren zur Haushaltskonsolidierung) und dadurch bedingter Verlust von Strukturen und internen Aufgaben, den Fachkräftemangel / Arbeitnehmermarkt (deutlich erhöhte Dauer bis zur Wiederbesetzung, sinkende Qualität bzw. Qualifikationen des ausgewählten Personals) gibt. Herr Kohlstedt führt weiter aus, die DB AG sei durch sogenannte Recruiting-Days sehr erfolgreich bei der Personalakquise. Ratsherr Gros ergänzt, dass die Hansestadt verstärkt solche Möglichkeiten nutzen sollte und beispielsweise auch an den Universitäten und Fachhochschulen präsent sein sollte. Ratsherr Nehring gibt zu bedenken, dass die Organisationsentwicklung parallel zu den beschlossenen Personalkostendeckeln laufe und unter Umständen kontraproduktiv wirken könne. Oberbürgermeisterin Kalisch erwidert, dass in diesem Fall politische Entscheidungen getroffen und die entsprechenden Entscheidungen transparent gemacht würden. Gerne würden entsprechende Informationen auch im Finanzausschuss bereitgestellt werden, z.B., wenn sich aus der Organisationsentwicklung Personalbewegungen ergeben würden. Herr Mildner gibt zu bedenken, dass anders als früher heutzutage weniger Menschen bereit seien, längere Arbeitszeiten zu leisten. Dies müsse bei der Personalakquise berücksichtigt werden. Es ginge i.d.R. auch nicht um Mehrstunden, die die Mitarbeiter/innen freiwillig leisten möchten, sondern um solche, die Aufgrund der hohen Belastung erforderlich werden und geleistet werden müssen. Ratsherr Gros bestätigt, dass die Work-Life-Balance für Arbeitnehmer immer wichtiger werde. Ratsherr Freitag ergänzt, dass Überstunden nicht zwingend schädigend sein müssten. Oberbürgermeisterin Kalisch erwidert, dass das Arbeitszeitgesetz, dass die maximal zulässigen Arbeitszeiten festlege, zu beachten sei und man gegebenenfalls überbelastete Mitarbeiter auch nach Hause schicken müsse. Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
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