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Frau Hesebeck stellt anhand der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 6 dem Protokoll beigefügt ist, die Spielplätze im Lüneburger Stadtgebiet vor. Es gibt sowohl öffentliche Spielplätze als auch private Spielplätze. Insbesondere beim Skatepark, der sich gerade im Bau befindet und inklusiv ist, schafft die Hansestadt Lüneburg ein Leuchtturmprojekt. Die privaten Spielplätze sind in der Regel Bestandteil einer Baugenehmigung. Bei der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) ist ein Spielplatzteam eingesetzt, das regelmäßig Spielplatzkontrollen durchführt. Der Fachbereich 7 steht diesbezüglich im ständigen Austausch mit der AGL. Auch „alte“ Spielplätze, die wenig aufgesucht wurden, werden wieder aktiviert, wenn sich die Anzahl der Kinder erhöht. In der Finanzplanung stehen pro Jahr 75.000 Euro für die Erneuerung von Spielplätzen zur Verfügung. Mit diesen Mittel ist es möglich, einen Spielplatz pro Jahr neu zu gestalten. Als Grundlage dient eine Prioritätenliste, die regelmäßig aktualisiert wird. Die Erneuerung von abgängigen Spielgeräten ist im Haushalt mit zusätzliche 50.000 Euro hinterlegt. Herr Peters begrüßt den partizipativen Ansatz. Private Spielplätze im Stadtteil Kaltenmoor weisen große Mängel auf. Führt die AGL auch Spielplatzkontrollen auf privaten Spielplätzen durch, verfügt die Hansestadt Lüneburg im Rahmen der Sicherheitsbedenken über Möglichkeiten, hier einzuschreiten? Frau Hesebeck erläutert, dass die AGL nicht befugt ist, auf privaten Grundstücken, auf denen die privaten Spielplätze liegen, Kontrollen durchzuführen. Wenn Mängel auffallen, wird in diesen Fällen die Bauaufsicht tätig. Herr Mennen möchte wissen, ob insbesondere bei den neu erstellten Spielplätzen eine Übergangslösung zur Beschattung angedacht ist, bis die neu gepflanzten Bäume ausreichend Schatten bieten. Des Weiteren lobt er den Beteiligungsprozess und bittet um Auskunft, ob der Behindertenbeirat beim Gestaltungsprozess einbezogen wird. Frau Hesebeck erläutert, dass keine künstliche Beschattung vorgesehen ist, Grund hierfür ist unter anderem die Anfälligkeit für Vandalismus. Sie spricht die Empfehlung aus, Kinder entsprechend mit Hüten und Kappen vor der Sonneneinstrahlung zu schützen. Der Behindertenbeirat wird bei der Neugestaltung von Spielplätzen mit einbezogen. Inklusion wird immer bedeutender. Nicht nur die Wege zu und auf den Spielplätzen sind im Rahmen der Barrierefreiheit zu berücksichtigen, auch die Spielgeräte müssen behindertengerecht gestaltet werden. Des Weiteren sind auch die Bedürfnisse von Eltern bzw. Begleitpersonen mit Einschränkungen, die mit den Kindern, die Spielplätze aufsuchen, zu berücksichtigen. Zum Beispiel sind Schaukeln auch für Eltern bzw. Begleitpersonen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, zugänglich zu gestalten. Herr Meyn bedankt sich, auch bei der AGL, die Spielplätze im Lüneburger Stadtgebiet sind attraktiver geworden. Private Spielplätze gibt es auch in den Kleingartenkolonien, unter anderem im Stadtteil Moorfeld. Diese sind verbesserungswürdig, den Vereinen fehlen jedoch die finanziellen Mittel, um diese Verbesserungen durchführen zu können. Herr Meyn möchte wissen, ob es von Seiten der Hansestadt Lüneburg die Möglichkeit gibt, den Vereinen ein Budget hierfür zur Verfügung zu stellen, da die Vereine einen öffentlichen Auftrag ausführen. Des Weiteren führt er an, dass viele Spielplätze für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet sind und für größere Kinder spannendere Spielplätze geschaffen werden müssen. Bei den Kinderkonferenzen sind ein- bis zweijährige Kinder wenig vertreten. Frau Hesebeck bestätigt, dass die Spielplätze in den Kleingartenkolonien eine hohe Bedeutung haben. Jährlich finden zusammen mit den Mitgliedern des Umweltausschusses Begehungen in acht der 16 Kleingartenkolonien statt, hierbei werden auch Wünsche an die Hansestadt Lüneburg herangetragen. Die Spielplätze in den Kleingartenkolonien wurden durch die Hansestadt Lüneburg finanziell bereits unterstützt. Hierbei handelte es sich im eine freiwillige Leistung der Hansestadt Lüneburg. Mittel können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn im städtischen Haushalt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Frau Redenius erkundigt sich, ob es für die öffentlichen Spielplätze eine Spielplatzordnung gibt, aus der das Höchstalter der Kinder mit 14 Jahren vorgesehen ist. Beim Spielplatz Ilmenaugarten sind Sitzplätze vorhanden, die – auch Jugendliche – zum gemeinsamen Austausch einladen. Werden für die anderen Spielplätze auch Sitzplätze geplant? Gibt es auch niedrigschwellige Angebote für Senioren, die ihre Enkelkinder auf Spielplätze begleiten? Frau Hesebeck erläutert, dass in Deutschland die Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist, (BGB) § 1631 Abschnitt 1: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen“. Kinder unter 3 Jahren dürfen öffentliche Spielplätze daher nicht selbstständig benutzen, sondern sind von Erwachsenen zu beaufsichtigen. In der TÜV-Prüfung wird festgelegt, ab welchem Alter das betreffende Spielgerät benutzt werden kann. Für einige Spielplatzgeräte bzw. –geräteteile wird gemäß DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden) gefordert, den Zugang für Kinder unter 3 Jahren zu erschweren. Falls Kinder dieser Altersgruppe diese Barrieren überwinden, sind sie körperlich genügend ausgereift, um die Spielgeräte zu benutzen. Spielgeräte für die Benutzung von Kindern unter 3 Jahren befinden sich in der Regel in KiTas oder Krippen, also in Schutzräumen, in denen die Kinder unter ständiger Beobachtung stehen. Auf den Lüneburger Spielplatzschildern steht der Satz: „Die Spielgeräte sind für eigenständiges Spiel von Kindern ab 3 Jahren ausgelegt“. Spielgeräte im öffentlichen Raum sind grundsätzlich auch für die Benutzung durch Erwachsene geeignet. Da einerseits auch Kinder unter 14 Jahren schon das Verhalten von Jugendlichen aufweisen können, andererseits beispielsweise dem Großvater das gemeinsame Schaukeln mit seiner Enkelin nicht verwehrt werden soll, gibt es auf den Lüneburger Spielplatzschildern keine Altersbeschränkung. Das Stellen von Sitzgruppen wurde im Beteiligungsverfahren abgefragt und wird entsprechend berücksichtigt. Bewegungsgeräte für Erwachsene finden bereits Berücksichtigung, am Kreidebergsee und am Schifferwall sind diese bereits aufgestellt. Frau Bauseneick bittet um Auskunft, ob es eine Übersicht der Spielplätze mit ihren Altersstrukturen für das Stadtgebiet Lüneburg gibt, insbesondere für Kinder im Krippenalter. Dies wäre für die Eltern sowie auch für die Einrichtungen für die Planung von Ausflügen interessant, insbesondere im Innenstadtbereich, in dem sich die Einrichtungen ballen. Frau Hesebeck erläutert, dass bei der Planung der Spielplätze eine gute und gerechte Verteilung auf das gesamte Stadtgebiet berücksichtigt wird. Eine Planung von Spielplätzen für Kleinkinder im Krippenradius ist nicht möglich. Der Auftritt auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg wird derzeit aktualisiert, zunächst werden die Spielplätze abgebildet, die bereits fertig gestellt sind. Frau Bauer erläutert, dass die Hansestadt Lüneburg einen neuen Internetauftritt, den Familienwegweiser, hat. Denkbar ist das Einstellen einer Auflistung der Spielplätze im Stadtgebiet Lüneburg unter der Rubrik: Gesellschaft, Soziales und Bildung → Familie und Betreuung. Die weiteren Schritte erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 7.
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen.
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