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Auszug - Antrag "Innovatives Wassernutzungskonzept" (Antrag der SPD-Fraktion vom 22.03.2022, eingegangen am 22.03.2022)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez. III)
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 10.05.2023    
Zeit: 16:00 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Marcus-Heinemann-Saal im Museum Lüneburg
Ort: Marcus-Heinemann-Saal im Museum Lüneburg, Zugang über Wandrahmstraße 10
VO/10033/22-2 Innovatives Wassernutzungskonzept
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau AllerheiligenBezüglich:
VO/10033/22
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Allerheiligen, Sandra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Nehring merkt an, dass zum Antrag drei zusätzliche Fragen in Bezug auf die Regenwassernutzung hinzukommen.

 

Erster Stadtrat Moßmann leitet ein, dass es seit der Antragstellung vom 22.03.2022 neue Entwicklungen gibt. Er möchte zwei Aspekte in Erinnerung rufen. Zum einen ergaben sich aufgrund des Ukrainekrieges im Hinblick auf die Energieversorgung gravierende Neuerungen. Eine Anpassung an die neue Situation wurde durch Herrn Strehse vorgenommen. Die alte Stellungnahme mit dem Vorschlag der Ablehnung der Teilanträge 1-5 wird relativiert.

Von den sieben Teilanträgen werden zwei Teilanträge zur Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung verwiesen.

 

Herr Strehse, Geschäftsführer der AGL - Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH, berichtet zum Thema anhand einer Präsentation. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Herr Kipke, Leitung des Fachbereiches 3b Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität berichtet, weiterhin zum Thema anhand einer Präsentation. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Erster Stadtrat Moßmann nimmt Bezug auf die Stellungnahme. Es sei unstrittig, dass die AGL zukunftsorientierte Themen bearbeite, die mit hoher Priorität angegangen werden müssen. Zu unterscheiden ist dabei aber zwischen Projekten, die freiwillig sind und möglicherweise nur mitrdermitteln umgesetzt werden können und Projekten, zu denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine Verpflichtung zu einigen Maßnahmen, wie die z.B. der 4. Reinigungsstufe, bestünden bislang nicht. Die neue europäische Abwasserrichtlinie muss nach einem Beschluss noch in nationales Recht umgesetzt werden. Die Gebührenrelevanz zur Umlegung der Kosten einer weiterführenden Abwasserbehandlung ist somit noch nicht gegeben, da es noch keinen verbindlichen Rechtsrahmen gibt. Die Themen sind jedoch wichtig. Deshalb gibt es einen Austausch mit Partnern wie der AVACON oder der Universität Lüneburg. Es gab auch schon Berichte darüber im Energiebeirat. Aus wirtschaftlicher Sicht muss mit Bedacht gehandelt werden, da die Maßnahmen grundsätzlich zu Lasten der Gebührenzahler gingen. Ohne eine gesetzliche Grundlage können Kosten zurzeit noch nicht auf den Gebührenzahler umgelegt werden. Es muss ebenfalls noch geklärt werden, inwieweit kommunale Klärbetriebe im Energiesektor aktiv werden dürfen. Derzeit hat sämtliche Energieerzeugung in Zusammenhang mit dem Kläranlagebetrieb zu stehen.

 

Herr Strehse ergänzt dazu, dass es in der Branche zu einer Transformation in der Wasserwirtschaft kommt. Es handelt sich nicht um Projekte, die jetzt entschieden werden müssen und in kürzester Zeit umzusetzen sind. Aufgrund der Vielfältigkeit der Themen ist das erst der Beginn. Die Realisierung kann durchaus ein Jahrzehnt oder sogar länger dauern. Die heutige Darstellung der Themen ist ein Überblick darüber, mit welchen Themen sich die Abwasserbranche beschäftigt.

 

Zum Thema Energieproduktion in den Anlagen gibt es die politische Forderung der Verbände, dass den Abwasser- und Trinkwasserunternehmen umfassend zugestanden wird, Energie auf den Anlagen zu produzieren, wenn es mit der Abwasser- oder Trinkwasseraufbereitung in direktem Bezug steht. Die Möglichkeit zur Energieerzeugung von kommunalen Unternehmen muss hier umfassender möglich gemacht werden.

 

Ratsherr Nehring weist darauf hin, dass es keine Beschlussempfehlung gibt. Er möchte wissen, ob es eine Möglichkeit von Zielvereinbarungen mit der AGL gibt. Das Thema Wasser ist ein täglich präsentes Thema in der Presse und wird auch auf Dauer ein Thema bleiben.

 

Weiterhin hat er noch zwei weitere Fragen an die AGL:

 

1.)    Er bittet um Auskunft über die jährliche Menge an Trinkwasser und an Ilmenauwasser in m³, die für die Bewässerung der Grünlagen benötigt wird.

 

2.)    Er bittet ebenfalls um Auskunft, in welchem Umfang die Hansestadt Lüneburg Zisternen besitzt und ob es die Möglichkeit der Errichtung von Zisternen bei städtischen Gebäuden gibt.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Pols bittet um schriftliche Beantwortung der Anfrage durch Herrn Strehse.

 

Beantwortung der Anfrage zu 1.) durch Herrn Strehse:

 

Bezüglich der Wasserwendung zur sommerlichen Grünflächenbewässerung im Stadtgrün:

 

-          Die AGL ist nicht zuständig für: die Wälder, die Friedhöfe, die Grundstücke der Stiftungen und sonstige kommunale Grundstücke, die zu Immobilien gehören.

-          Eine exakte Dokumentation der Verbräuche gibt es (bisher) nicht.

 

Wir schätzen den Verbrauch von Trinkwasser für die Grünflächenbewässerung aber auf jährlich ca. 3.000 m3.

Das entspricht in etwa dem Beckenvolumen des Freibades Hagen.

 

-          Bei Bedarf haben wir auch schon einmal Regenwasser aus dem Regenrückhaltebecken „Blümchensaal“ entnommen. Die Mengen sind aber nicht erfasst und aktuell auch nicht abschätzbar.

 

Aktuell sind wir bereits dabei zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen wir z.B. das Beckenwasser aus Freibädern, wie z.B. aus dem Freibad Hagen, oder auch aus der Regenwasserkanalisation, der Regenwasserrückhaltebecken überhaupt nutzen könnten. Dabei geht es neben den Fragen zur Speicherung, Verteillogistik und Wirtschaftlichkeit auch um die Fragestellungen zu Schadstoffen und zur Hygiene.

 

Wasser aus der Ilmenau wird von uns planmäßig und in der Regel nicht zur Bewässerung eingesetzt, sondern zum Spülen der Kanalisation.

 

Beantwortung der Anfrage zu 2.) durch den Bereich Gebäudewirtschaft:

 

In neueren Gebäuden wird das Niederschlagswasser auf dem Gelände versickert. Zum Teil existieren dafür Rigolen, so dass die Versickerung wenn nötig gedrosselt wird. Ebenso wird bei ausreichend flachgeneigten Dächern das Wasser durch Gründächer gedrosselt bzw. für die Dachbegrünung im Substrat gespeichert.

Das Regenwassermanagement erhält bei den heutigen Neubauten eine zunehmende Bedeutung und gehört bei den Außenanlagengestaltungen auch zu den Qualitätskriterien bei der Auswahl der Planungsros.

Die Grünanlagen der öffentlichen Gebäude sind möglich trockenheitsresistent gestaltet, so dass eine Bewässerung außer bei Jungpflanzen nicht erforderlich ist.

 

Das systematische Sammeln des Oberflächenwassers von städtischen Gebäuden in Zisternen, um es dann für die stadtweite Bewässerung öffentlicher Grünanlagen zu nutzen, ist bisher nicht Bestandteil des Regenwassermanagements. Hierzu wäre eine umfassende Infrastruktur erforderlich, da dieses Wasser dann durch die AGL abgepumpt, gefiltert und zu den Flächen gebracht werden müsste. Zudem müssten ausreichend geeignete Bodenflächen für die Zisternen in Gebäudeumgebung existieren. Eine derart systematische Planung sollte für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden; bei Einzelvorhaben wird die Realisierbarkeit geprüft, wobei auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen sind. 

 

 

Ratsherr Neumann geht auf den schlechten ökologischen Zustand von 34 Gewässern in Niedersachsen ein und möchte darauf bezogen für Lüneburg wissen, ob sich dies aufgrund von Abwässern aus der Kläranlage auf die Stofflichkeit bezieht oder es sich auf die Durchgängigkeit für Fische bezieht.

 

Weiter möchte er zum Thema Energienutzung wissen, ob die Nutzung der Abwärme aus dem Blockheizkraftwerk zurzeit noch rechtlich verboten ist oder die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.

 

Herr Strehse bittet darum, sich in Bezug auf die erste Frage an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu wenden.

 

Die Frage zur Energienutzung muss gesellschaftsrechtlich betrachtet werden. Es müssen einige Anpassungen vorgenommen werden.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Pols möchte wissen, ob am Lopausee Strom produziert wird.

 

Herr Schulz, Leitung des Bereiches 31 Umwelt -, erläutert, dass nur bei Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis Strom produziert werden darf. Ihm ist nicht bekannt, ob am Lopausee ein Wasserkraftwerk in Betrieb ist.

 

Weiter führt er zu den unterschiedlichen Arten zur Beurteilung einer Gewässergüte aus, wie die der ökologischen und der chemischen Gewässergüte. Die Durchgängigkeit für die Fische ist ein Kriterium der ökologischen Gewässergüte. Diese ist r die Ilmenau mäßig, da viele Stauhindernisse vorhanden sind. Bei der chemischen Gewässergüte wird der Zustand des Wassers analysiert und man kommt dann zu entsprechenden Ergebnissen. Für das Land Niedersachsen übernimmt die Untersuchung der Gewässergüte der NLWKN. Dieser untersucht alle Gewässer und kommt dann zu einem Ergebnis hinsichtlich des ökologischen oder chemischen Zustandes.

 

Ratsfrau Raiher möchte zum Starkregenmanagement wissen, ob dieses Thema mit in das Klimaanpassungsmanagement einfließen wird.

 

Frau Wiebe bejaht diese Frage.

 

Ratsfrau Raiher stellt an Herrn Strehse die Frage, ob bis Ende dieses Jahres noch eine Zukunftsplanung vorgelegt wird.

 

Herr Strehse erläutert dazu, dass der Aufsichtsrat der AGL zu diesem Thema in diesem Jahr noch informiert bzw. beraten wird.

 

Ratsfrau Raiher bittet weiterhin um Auskunft durch Herrn Strehse, wie viele Haushalte aktuell durch die Einspeisung der AGL mit Strom und Wärme versorgt werden und ob es eine Potentialabschätzung für die Zukunft gibt.

 

Herr Strehse erläutert dazu, dass zurzeit 1,3 Mio. kWh elektrische Energie ins Netz abgegeben wird. Es werden nicht direkt die Haushalte damit versorgt.

 

Frau Ahlers, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des BUND, macht darauf aufmerksam, dass die Zielvereinbarungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verfehlt wurden. Aus diesem Grund hat die EU auch ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Nur 8% der Gewässer befinden sich aktuell in einem guten oder sehr guten Zustand. Es ist eine neue Phase der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eingeleitet worden, in der bis Ende 2027 die Ziele erreicht werden sollen. Aufgrund der knappen Zeit muss daher umgehend etwas passieren.

 

Herr Mitschke, beratendes Mitglied auf Vorschlag des NABU, erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand im Hinblick auf die Fällmittel bei der Abwasserbehandlung.

 

Herr Strehse erläutert, dass bei der AGL wieder Eisen(III)-Sulfat im Einsatz ist. Es gibt wieder die Möglichkeit dieses Fällmittel zu beziehen. Für den Notfall muss es aber Absicherungen geben. Die Aktivitäten auf Bundesebene sind ihm nicht bekannt.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Pols fragt nach, ob es sich negativ auf den Betrieb der Kläranlage auswirkt, wenn Oberflächenwasser verstärkt sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich genutzt wird.

 

Herr Strehse erklärt, dass sich die 9 Mio. m³ Abwasser auf der Kläranlage zum einen aus Schmutz- und Mischwasser des Stadtgebietes Lüneburg und zu etwa 40% aus den Abwässern der Nachbargemeinden zusammensetzt. Bei der Größenordnung hat es keine negativen Auswirkungen.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Pols weist darauf hin, dass es im Stadtgebiet nur wenige Regenrückhaltebecken gibt. Es gibt weiter Wasser aus anderen Quellen, wie im Landkreis Uelzen etwa das Abwasser aus der Zuckerrübenwäsche, für das Flächen vorgehalten werden müssen. Er möchte wissen, wo es Flächen gibt, die als Rückhalteflächen genutzt werden können.

 

Herr Strehse erläutert den Handlungsrahmen der AGL. Sollte es zukünftig eine Verpflichtung geben, dass Abwasser zu nutzen, ist dann die AGL für die Technik zuständig. Es ist dann Aufgabe der Gebietskörperschaft, die entsprechenden Flächen zu stellen.

 

Herr Schulz führt aus, dass dieses Thema bei dem Projekt IWAMAKO ausführlich bearbeitet und danach auch dargelegt wird.

 

Erster Stadtrat Moßmann lässt wissen, dass die Anfragen von Herrn Nehring ausführlich von der AGL und der Verwaltung diskutiert werden und im Aufsichtsrat der AGL ein Bericht erfolgen wird. Zielvereinbarungen werden in der Stellungnahme mit aufgenommen. Es besteht dieglichkeit, unabhängig von einer gesetzlichen Grundlage, ein oder mehrere von Herrn Strehse angestrebte Projekte umzusetzen, sollten Fördermittel dafür zur Verfügung stehen.

 

Ratsfrau Schuch fragt nach, ob ein Austausch mit privatwirtschaftlichen Unternehmen zum Thema Nutzung von Grundwasser besteht.

 

Erster Stadtrat Moßmann antwortet, dass es einen Austausch mit den Gewerbebetrieben gibt. Zur Nutzung des Grundwassers wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens gibt es einen Austausch mit den Antragsteller:innen, aber auch mit anderen betroffenen Behörden.

 

Herr Westphal, Bereich 31 Umwelt -, erläutert unter Bezug auf die Frage von Ratsherrn Neumann, dass die Hansestadt neburg als Untere Wasserbehörde die Aufsichtsbehörde der AGL und damit auch in Bezug auf den Kläranlagenbetrieb inneburg ist. Daher ist sie in die gesamte Thematik bzgl. des Monitorings der Abwassereinleitung von der Kläranlage in die Ilmenau eingebunden und bei Gesprächen mit dem NLWKN involviert. Er erläutert, warum der NLWKN die Kläranlage Lüneburg für das Monitoring ausgewählt hat. Die Ilmenau befindet sich in einem mäßigen chemischen Zustand. Daher wurden bezüglich Phosphor und Stickstoff alle Einleitungen in die Ilmenau begutachtet. Der NLWKN hat jedoch nur Kenntnis über die wasserbehördlich genehmigte Abwassereinleitung aus der Kläranlage Lüneburg in die Ilmenau (genehmigte maximale Abwassermenge und genehmigte maximale Konzentrationen für Phosphor und Stickstoff). Über die tatsächlich eingeleiteten Stickstoff- und Phosphorfrachten hat das NLWKN keine genaue Kenntnis. Diese liegen jedoch ganz erheblich unter den wasserbehördlich genehmigten Werten. Das Monitoring am Ablauf der Kläranlage soll dem NLWKN die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen, um die Auswirkung auf die Ilmenau genauer beurteilen zu können.

 

Die AGL hat dem NLWKN angeboten, auch die Daten aus der Eigenüberwachung zur Verfügung zu stellen, um eine bessere Datenbasis zu schaffen. So kann ganz genau ermittelt werden, welchen Einfluss die Kläranlage Lüneburg auf die Ilmenau hat. Diese Daten werden durch den NLWKN gerade erhoben und ausgewertet.

 


Beschluss:

 

Der Ausschussr Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Zu der Entwicklung der in dem Antrag genannten Punkte 1-5 erfolgt ein jährlicher Bericht durch die Verwaltung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7 Antrag Innovatives Wassernutzungskonzept (2422 KB)