Bürgerinformationssystem
Ratsherr Blanck stellt folgende Anfrage: Die Landesregierung möchte wieder mehr kleine Schlachthöfe, weiß aber noch nicht wo. Er stellt die Frage, ob dieses Ansinnen der Landesregierung der Verwaltung bekannt ist und ob diese Möglichkeiten sehe, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Landkreis einen kommunalen Schlachthof einzurichten. Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass er dieses Thema aufgreife, und gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg besprechen werde.
Des Weiteren teilt Ratsherr Blanck mit, dass die Landeszeitung Lüneburg einen Artikel veröffentlichte, wonach in der Debatte um die Erweiterung der Verkaufsfläche der Firma Roy Robson an eine Verabredung des damaligen Bürgermeisters Mädge und dem Betreiber der Fa. Roy Robson, Herrn Westermann, erinnert wird. Danach solle die Verkaufsfläche von Bekleidungsgeschäften 2.500 m² zum Schutz der Innenstadt nicht übersteigen. Dies gelte sowohl in der Innenstadt, als auch in den Stadtteilen. Er fragt an, ob die Veraltungsleitung über die Verabredung informiert sei, ob der Verwaltung weitere Verabredungen aus der vergangenen Legislaturperiode hierzu bekannt seien und bei Verneinung dieser Frage, ob Gespräche mit dem Geschäftsführer geplant seien, um über diese Verabredungen informiert zu werden. Hierauf antwortet Stadtbaurätin Gundermann, der Presseartikel sei korrekt wiedergegeben. Ob es gegenüber der Firma jedoch Verabredungen gab, ist nicht bekannt. Im Oktober 2019 habe ein Gespräch mit Herrn Westermann stattgefunden. Wie bereits im Jahr 2017 sei die Erhöhung der Verkaufsfläche abgelehnt worden. An dieser Unterredung habe allerdings nur die frühere Juristin der Hansestadt Lüneburg teilgenommen. Diese sei nicht mehr dort beschäftigt. Ob hierüber oder über weitere Gespräche Aufzeichnungen geführt worden seien, müsse noch geklärt werden. Zu Frage zwei teilt Stadtbaurätin Gundermann mit, dass es eine Vielzahl von Kontakten der Verwaltung zu Bürger:innen und Unternehmen gäbe. Der Rat erhalte in Vorbereitung seiner Beschlüsse zu wichtigen Themen alle notwendigen Informationen. Sofern schriftliche Zusicherungen gegeben worden seien und Verabredungen getroffen wurden, seien diese gemäß § 38 VwVfg bindend für die Verwaltung.
Ratsherr Pinnekamp teilt mit, dass im Vorfeld des am 08.03.2023 anlässlich des Weltfrauentages ausgestrahlten Films ein Grußwort der Gleichstellungsbeauftragten auf dem Instagram-Account geteilt wurde. Dieses Grußwort sei auf einem Storybeitrag des Bundesverbandes Bündnis 90 / Die Grünen geteilt worden. Im Hintergrund sei Parteienwerbung sichtbar gewesen. Seine Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit der Hansestadt Lüneburg in den sozialen Medien lauten:
Die Antwort ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Oberbürgermeisterin Kalisch betont, dass eine Parteienwerbung nicht beabsichtigt war. Sie nehme jedoch diesen Hinweis gerne auf und lasse diese Thematik in der Verwaltung prüfen.
Ratherr Freitag teilt mit, dass nach Absage der Sitzungen der Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung die erste Sitzung in diesem Jahr erst im Mai stattfinde.
Herr Müller, Fachbereichsleiter Finanzen, teilt mit, dass dieses im Vorfeld mit dem Ausschussvorsitzenden abgesprochen wurde. Themen, die zeitlich keinen Aufschub duldeten, seien zur Beschlussfassung vorgezogen worden.
Ratsherr Gerlach fragt nach, wie lange eine Nutzung des Bauzaunes im Bereich des Treidelweges noch vorgesehen sei.
Stadtbaurätin Gundermann teilt hierzu mit, dass ein Geländer aufgrund eines entsprechend angeforderten Gutachtens notwendig sei. Diese Einrichtung soll auf der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung beraten werden, der Bauzaun würde nach Errichtung des Geländers entfernt werden.
Ratsfrau Schröder-Ehlers zeigt sich erstaunt über die Erhöhung der in der Hansestadt Lüneburg veranschlagten Wasserpreise.
Oberbürgermeisterin Kalisch sagt zu, dieses Thema mit in die Aufsichtsratssitzung der Avacon AG zu nehmen.
Ratsfrau Schröder-Ehlers teilt darüber hinaus mit, dass die Fahrstühle am Lüneburger Bahnhof repariert werden sollen. Hierzu werden die Fahrstühle an verschiedenen Tagen aus der Nutzung genommen. Bei einer gleichzeitigen Reparatur der Fahrstühle sei eine kurzzeitigere Behinderung des Reiseverkehrs möglich.
Stadtbaurätin Gundermann sagt zu, hierzu bei der Deutschen Bahn AG nachzufragen.
Ratsherr Grimm erkundigt sich nach dem Sachstand des durch die Aktionsgruppe „Letzte Generation“ verursachten Schadens.
Herr Bahr, Amtsleiter Rechtsamt, teilt mit, dass hierzu Strafanzeige und Strafantrag gestellt worden seien. Über das Ergebnis werde zu gegebener Zeit berichtet
Oberbürgermeisterin Kalisch ergänzt, dass sie die Art der Proteste ablehne. Sie danke den Einsatzkräften ausdrücklich. Diese Aktionen zeigen jedoch auch die Verzweiflung der Aktionisten. Ebenso wie die Mitglieder des Rates wünschen diese sich ein erhöhtes Tempo bei der Erreichung der Klimaziele. Die von ihr geführten Gespräche mit Vertretern der Letzten Generation seien ein friedlicher Dialog, der bereits positive Auswirkungen habe. So sei bereits ein zweites Schreiben an die Oberbürgermeister:innen in der Bundesrepublik Deutschland versandt worden, in dem die Aktivisten zusagen, die Demokratie in Deutschland stärken zu wollen. Sie nehmen hierin ebenfalls Abstand von den bisherigen Schreiben, räumten Fehler ein und bitten die bisherigen erpresserischen Formulierungen zu entschuldigen.
Ratsherr v.Nordheim: fragt nach, wie die Verwaltung den Anfragen des Seniorenbeirates aus dem Jahr 2017 zur Erreichbarkeit der Räume im historischen Teil des Rathauses nachkomme. Der vorhandene Aufzug zur Barrierefreiheit sei derzeit nicht betriebsbereit.
Anmerkung zum Protokoll: Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 wurde der Finanzansatz für die barrierefreie Erschließung der Sitzungsräume im Rathaus auf 0 Euro reduziert. Eine Neuanmeldung im Zuge der folgenden Haushaltsberatungen für ein Folgejahr ist geplant.
Die vorhandenen zwei Plattformlifte im Rathaus - zu erreichen über die Rathausfassade - entsprechen nicht den DIN-Anforderungen an eine Barrierefreiheit. 1. Rollstuhlhebebühne vom Erdgeschoss auf die Zwischenebene unterhalb des Traubensaals (ca. 20 Stufen) 2. Rollstuhlhebebühne von der Zwischenebene bis zum Traubensaal (ca. 4 Stufen)
Beide Lifte sind aus dem Jahr 1987. Sie sind grundsätzlich funktionsfähig und werden jährlich gewartet. Allerdings führt der starke altersbedingte Verschleiß zu Funktionseinschränkungen sowie temporären Aussetzen der Anlage. Damit ist keine verlässliche Nutzung gewährleistet.
Der Zustand der 1. Rollstuhlhebebühne ist mit der „Schulnote 5-„ zu bewerten. Der Zustand der 2. Rollstuhlhebebühne ist mit der „Schulnote 4-„ zu bewerten.
Die Ersatzteilversorgung für beide Anlagen ist nicht mehr sichergestellt, weil keine Ersatzteile mehr hergestellt werden. Der Austausch einzelne Komponenten nach Spezialanfertigung wäre nicht wirtschaftlich im Vergleich zu einer umfassenden Komplettlösung zur Erreichung einer DIN-gerechten Barrierefreiheit.
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