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Auszug - Wichtige Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 23.03.2023    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeisterin Kalisch teilt mit, dass es zur Unterbringung von Geflüchteten in der Hansestadt Lüneburg derzeit noch keine Veränderung gebe. Die Bundesregierung hatte zuletzt einen Betrag von 1,5 Milliardenr alle Kommunen zur Verfügung. Für die Hansestadt Lüneburg tte dies einen Betrag von rund 488.000 € bedeutet.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch teilt mit, dass aufgrund der Anfragen aus der vergangenen Sitzung Gespräche mit der Sparkasse Lüneburg stattgefunden hätten. Die Öffnungszeiten der Filiale Kreideberg seien an die Öffnungszeiten des Wochenmarktes angepasst.

Mitarbeiter der Sparkassenfilialen bieten in der Zeit von 8 bis 20 Uhr persönliche Termine auf Nachfrage an.

 

Am 20. und 21.04. werde in der Hansestadt Lüneburg ein Info-Mobil des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über die Endlagersuche von hochradioaktiven Abfällen informieren.

 

Auf Bitte der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg zu den deutlich steigenden Wasserpreisen werde in der kommenden Sitzung des Rates die Avacon berichten.

 

 

Stadträtin Gundermann berichtet zum Sachstand „Raumordnungsverfahren Outletcenter Soltau. Geplant sei die Erweiterung des Designer-Outlets in Soltau (DOS) von 9.900 m² auf 15.000 m² Verkaufsfläche. Bei diesem Vorhaben handele es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme, da es die räumliche Einzelhandelsentwicklung einer ganzen Region (Lüneburger Heide) beeinflusse.

Zum weiteren Vorgehen teilt sie mit, dass die zuständige Landesplanungsbehörde, das Amt r regionale Landesentwicklung ARL-, im Raumordnungsverfahren nach § 9 ff NROG die Raumverträglichkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung prüfe. Im Rahmen der Beteiligungspflicht habe die Verwaltung am 10.12.2020 eine Stellungnahme abgegeben. Die Hansestadt Lüneburg sehe durch die Erweiterung des DOS ihre Funktion als Oberzentrum beeinträchtigt. Dieses werde auch durch die Resolution im Rat am 23.06.2022 deutlich.

 

Zum Ergebnis der Landesplanerischen Feststellung vom 17.03.2023 teilt Stadtbaurätin Gundermann mit, dass die geplante Erweiterung des DOS nur teilweise mit den Zielen der Raumordnung überein stimmte. Es sei ein Beeinträchtigungsverbot nach Abschnitt 2.3 Ziffer 08 LROP zu beachten. Es bestünden keine wesentlichen Beeinträchtigungen ausgeglichener Versorgungsstrukturen, der Funktionsfähigkeit zentraler Orte und integrierter Versorgungsstandorte.

Das Vorhaben verstoße aufgrund der peripheren Lage gegen das Konzentrationsgebot (Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes) und das Integrationsgebot (Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten mit zentrenrelevantem Kernsortiment innerhalb städtebaulich integrierter Lagen des Landes-Raumordnungsprogramms). Bei diesem Vorhaben handele es sich jedoch um ein Vorhaben außerhalb der Soltauer Innenstadt.

Im weiteren Verfahren folge ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 8 NROG. Das Vorhaben werde als atypischer Einzelfall definiert. Verfahrensführerin sei das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Eine Zielabweichung sei nur im Einvernehmen mit den berührten öffentlichen Stellen und im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden zulässig (§ 8 NROG). Daher werde auch hier den betroffenen Kommunen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Falle einer positiven Zielabweichungsentscheidung seien die bauleitplanerischen Voraussetzungen durch die Planungsträgerin (Stadt Soltau) geschaffen.