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Auszug - 92. Änderung des Flächennutzungsplan "In der Süßen Heide" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2023    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10523/23 92. Änderung des Flächennutzungsplan "In der Süßen Heide"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Fraktionen um ein Meinungsbild zu diesem Thema gebeten wurden. Bis auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätten sich alle anderen Fraktionen für ein Bauleitplanverfahren ausgesprochen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Jens-Peter Schultz, lässt über eine gemeinsame Beratung und Abstimmung der TOP 10 und 11 abstimmen. Der Ausschuss stimmt einstimmig für eine gemeinsame Beratung.

 

Ratsherr Gros erkundigt sich, wie unter den heutigen Rahmenbedingungen auf dieser Fläche überhaupt günstiger Wohnraum geschaffen werden kann.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mehrheitlich mit zwei Enthaltungen durch die Ratsherren Gros und Lühmann sowie zwei Gegenstimme durch die Ratsfrauen Kabasci und Raiher folgenden Beschluss:

 

Der folgende Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vorgelegt wird.

 

  1. r das Plangebiet westlich von „In der Süßen Heide“, südlich von Hinter dem Sportplatz und östlich vom cklinger Weg wird die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes für den TeilbereichIn der Süßen Heide“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich ferner aus der entsprechenden Anlage dieser Beschlussvorlage.
     
  2. Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnnutzungen mit Regelungen zur Waldumwandlung.
     
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang im Bereich Stadtplanung und im Internet durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 2

  Enthaltungen: 2