Bürgerinformationssystem
Uta Hesebeck, Fachbereichsleitung 7, stellt die Präsentation, die digital zu diesem Tagesordnungspunkt einsehbar ist, vor. Die Entsiegelung finde lediglich an Standorten statt, die auch nach der Entsiegelung eine Barrierefreiheit gewährleisten, d.h. unter anderem, dass die Entsiegelung nicht an Geh- und Radwegen vorgenommen wird, die unter 2,5 Meter breit sind. Eine Entsiegelung sei eine aufwendige Maßnahme, die einen ausreichenden planerischen Vorlauf erfordere. Die Priorisierung der jeweiligen Standorte erfolge danach, wo eine Umsetzung der Entsiegelung relativ schnell erfolgen kann.
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