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Auszug - Wichtige Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.03.2023    
Zeit: 17:07 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

 

Oberbürgermeisterin Kalisch teilt mit, dass die vergangenen Sitzung aufgrund eines hohen Krankenstandes abgesagt werden musste und bedankt sich für das Verständnis.

 

Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass die SPD-Stadtratsfraktion am 13.02.2023 einen Antrag auf Akteneinsicht nach § 58 Abs. 4 NkomVG gestellt hat. Hintergrund ist das Verfahren zur Ausweisung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“. Der Antrag ist entsprechend begründet und betrifft insbesondere den Schriftverkehr der Hansestadt Lüneburg mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Er bittet die Vertreter der SPD-Fraktion einen Termin mit der Hansestadt Lüneburg, Herrn Bahr, zu vereinbaren.

 

Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass vom Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport mittlerweile eine Bestätigung vorliege mit der Erschließung des Baugebietes, unabhängig von der Entscheidung des OVG Lüneburg am 04.05.2023, fortzufahren. Die ALG soll hierzu beauftrag werden. Bei Antrag auf kommunalaufsichtliche Verfassungsprüfung wird gegebenfalls ein Weisungsbeschluss notwendig.

 

Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass vom Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport mittlerweile eine Aussage vorliege, dass mit dem Ziel, die Kanal-Erschließungsarbeiten bereits vor einer Entscheidung des OVG Lüneburg zu beginnen, eine Haftungsfreistellung der Geschäftsführung der AGL möglich sei, ohne dass es einer Zustimmung des Innenministeriums als Kommunalaufsicht bedürfe. Nach der beabsichtigen Befassung des Aufsichtsrates der AGL werde hierzu ggf. eine Weisung an die Geschäftsführung ergehen müssen, die einen Gremienbeschluss voraussetze.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch macht darauf aufmerksam, dass in dieser Sitzung vor dem Hintergrund der Änderung der Hauptsatzung ein Testlauf zur Durchführung von Hybridsitzungen durchgeführt wird.

 

Stadtrat Forster gibt einen Ausblick auf die derzeitige Situation mit Geflüchteten in der Hansestadt Lüneburg. Nachdem der Landkreis Lüneburg eine Überquote in der Aufnahme geflüchteter Menschen erfüllt habe, hat das Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit dem neuesten Erlass die Verteilung in diese Region wieder aufgenommen. Für den Landkreis Lüneburg bedeute dies eine Aufnahme von 600 Personen über einen Zeitraum von 10 Wochen. Auf die Hansestadt Lüneburg entfallen hierbei durch die Übererfüllung der Quoten in der Vergangenheit noch ca. 200 Personen. Kapazitäten stünden derzeit nur in den Notunterkünften zur Verfügung. Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt darüber hinaus den Abschluss eines Mietvertrages für das ehemalige Gebäude „bel Boss“ an der Keulahütte. Ab Juni 2023 stünden in diesem Gebäude Plätze für ca. 300 Personen zur Verfügung. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport habe angekündigt, die aktuellen Planungen zu veröffentlichen, um den Kommunen mehr Einblick in die aktuelle Situation zu ermöglichen um eine bessere Planung betreiben zu können. Nähere Informationen lägen hingegen noch nicht vor.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers teilt mit, dass der gewählte Standort geeignet erscheine. Er biete auch die Möglichkeit, langfristig die bisher als Notunterkünfte genutzten Sporthallen wieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Sie regt an, möglichst kurzfristig Anwohnende und Geschäftsinhabende des Gebietes über den Sachstand zu informieren, um keine unnötige Bedenken aufkommen zu lassen.

 

Stadtrat Forster macht deutlich, dass Sozial- und Sicherheitsdienste bei Betreiben des Hauses eingeplant seien. Dieses sei bei Objekten dieser Größe zum Schutz der Bewohnenden notwendig. Eine Inbetriebnahme sei für Anfang Juni geplant. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages sei eine Information der Anwohnenden nicht geplant. Hierdurch sollen auch Vertragsverhandlungen nicht negativ beeinflusst werden. Gespräche seien jedoch nach Konkretisierung der Planungen vorgesehen.

 

Ratsherr Blanck stellt die Frage, ob ein Sicherheitsdienst für die anliegenden Gewerbe notwendig sei. Die Informierung der Bevölkerung hätte möglicherweise bereits im Vorfeld stattfinden müssen. Stadtrat Forster ergänzt, dass er ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch die Geflüchteten nicht sehe. Ratsherr Soldan weist darauf hin, dass die im Vorfeld bereits in der Landeszeitung und über E-Mail veröffentlichten Pläne zur Beunruhigung der Anwohnenden und Gewerbetreibenden beigetragen haben könnten.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch weist darauf hin, dass es hier um Menschen gehen, die durch Krieg und Krankheit traumatisiert seien und denen eine Alternative fehle. Die Unterbringung von Geflüchteten in einem Gebiet könne auch zur Belebung und dem gegenseitigen Austausch beitragen und hierdurch das Leben aller bereichern.

 

Ratsherr Pols teilt die Sorge, dass eine bessere Kommunikation im Vorfeld Unruhe in der Bevölkerung unterbinden würde. Er weist darauf hin, dass hier Parkplätze wegfielen und das Gelände umzäunt würde. Die sei für Gewerbetreibende im direkten Umfeld eine Belastung.

 

Stadtrat Forster weist darauf hin, das hier nicht der Eindruck eines abgeriegelten Areals entstehen solle. Die Planungen zur Gestaltung des Außengeländes seien noch nicht abgeschlossen . Grundsätzlich solle jedoch mindestens in den kühleren Monaten eine Unterbringung nur innerhalb des Gebäudes vorgenommen werden.

 

Ratsherr Goralczyk ergänzt, dass das Thema alle bewege. Die Menschen seien nicht freiwillig hier. Im menschlichen Miteinander sollten alle freundlich empfangen werden. Darüber hinaus sollte die künftige Nutzung freiwerdender Sporthallen positiv bewertet werden.

 

Ratsherr Schultz und Ratsvorsitzende John weisen darauf hin, dass auch die im Jahr 2015 geäerten Befürchtungen nicht eingetreten seien. In den Ortschaften seien die Geflüchteten gut aufgenommen worden.