Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag "Ein Doppelwumms für die Verkehrswende: Beseitigung von Mikromängeln im Bus- und Radverkehr" (Antrag des AStA vom 16.11.2022, eingegangen am 16.11.2022, erneut eingereicht am 20.01.2023)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Mobilität Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.02.2023    
Zeit: 16:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Marcus-Heinemann-Saal im Museum Lüneburg
Ort: Marcus-Heinemann-Saal im Museum Lüneburg, Zugang über Wandrahmstraße 10
VO/10383/22-1 Antrag "Ein Doppelwumms für die Verkehrswende: Beseitigung von Mikromängeln im Bus- und Radverkehr" (Antrag des AStA vom 16.11.2022, eingegangen am 16.11.2022, erneut eingereicht am 20.01.2023)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau SchütteBezüglich:
VO/10383/22
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss

[TOP 9 wird gemäß geänderter Tagesordnung als letzter Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung beraten. Aufgrund der besseren Übersichtlichkeit erfolgt die Protokollierung dennoch an der ursprünglichen Stelle.]

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Zondler, Vertreterin des AStA, begründet den Antrag des AStA. Vorsitzende Redenius begründet den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Erster Stadtrat Moßmann teilt den aktuellen Sachstand zu dem Projekt „Radverkehrsförderung 3.0“ (RVF 3.0) mit, welches organisatorisch beim Landkreis angesiedelt ist. Das zunächst beauftragte Unternehmen habe Insolvenz angemeldet,  weswegen eine neue Vergabe notwendig wurde. Die ersten Maßnahmen aus dem Projekt würden zeitnah im Frühling im östlichen Landkreis umgesetzt. Man habe den Landkreis gebeten, auch möglichst zeitnah mit Beginn der warmen Jahreszeit mit den Maßnahmen im Stadtgebiet zu beginnen.

 

Zur Brücke im Kurpark führt er aus, dass sich eine mögliche Freigabe nach der Straßenverkehrsordnung bestimme. Diese Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises sei den Geschäften der laufenden Verwaltung zuzuordnen, für die grundsätzlich die Hauptverwaltungsbeamtin zuständig sei. Die Freigabe des südlichen Teils des Kurparks sei bereits erfolgt. Hierbei habe die Verwaltung die Brücke bewusst nicht mit einbezogen, da die Breite der Brücke nicht den verkehrsrechtlichen Vorgabenr eine Freigabe des Radverkehrs entspräche.

 

Ratsherr Kohlstedt merkt an, dass das Geländer der Brücke hoch genug sei und eine Überfahrt mit dem Rad zulässig sein sollte.

 

Ausschussvorsitzende Redenius erklärt, dass ein Schieben über die Brücke vertretbar bzw. zumutbar sei. Das Problem sei, dass die Brücke auf Navigationssystemen nicht als Fahrradstrecke angezeigt werde. 

 

Ratsherr Balmaceda stellt als Idee die Beschilderung für eine Schiebezone in den Raum, eine Regelung, die in Österreich praktiziert werde.

 

Ratsherr Schultz erklärt, dass der Weg über die Uelzener Straße nur wenig länger mit dem Rad sei. Die Sicherheit der Fußnger, die die Brücke nutzten, wäre nicht mehr gewährleistet. Da E-Bikes eine deutlich schnellere Geschwindigkeit aufwiesen, wäre eine Nutzung der Brücke von Radfahrenden zu gefährlich. Es sei hinnehmbar, dass über die Brücke geschoben werde. 

 

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zurückgezogen und es wird angekündigt, ihn zu den Punkten 2-5 ggf. erneut einzureichen. Der Antrag des AstA wird unter der Maßgabe, dass verwaltungsseitig zu Punkt 1 des Antrages zum nächsten Mobilitätsausschuss am 14.03.2023 eine Beschlussvorlage erstellt wird, zurückgestellt.