Bürgerinformationssystem
1. Anfrage, Grüne: In der Sitzung vom 15.11.2022 hat der Schulelternrat der Anne-Frank-Schule berichtet, dass die personelle Situation sehr angespannt ist. Haben weitergehende Gespräche hierzu stattgefunden und was haben diese ergeben?
Antwort der Verwaltung: Es haben weitere Gespräche hierzu stattgefunden. Grundsätzlich ist das Land für die personelle Situation zuständig. Das Land hat reagiert und die Leitung der Schule zumindest kommissarisch wiederbesetzt.
2. Anfrage, Grüne: Die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule Lüne nimmt Kinder nach dem Windhundprinzip auf. Dies führt dazu, dass Alleinerziehende tlw. nicht die dringend benötigten Betreuungsplätze für ihre Kinder bekommen. Ist diese Herausforderung der Verwaltung bekannt und wie plant diese damit umzugehen?
Antwort der Verwaltung: Eltern, die davon betroffen sind, sollen sich bitte bei Lorenz Mehl melden. Grundsätzlich werden die Eltern der neuen Erstklässler vom Schulbereich angeschrieben und gebeten, sich bei den Einrichtungen der Nachmittagsbetreuung anzumelden und damit den Betreuungsbedarf deutlich zu machen. Parallel werden die Einrichtungen befragt, welche Kapazitäten in der Nachmittagsbetreuung bestehen und welche Herausforderungen absehbar sind. Bei Bedarf werden dann Gespräche mit den Einrichtungen geführt und Alternativen für die Eltern gesucht. Die begrenzten räumlichen Kapazitäten werden seit den letzten Jahren zunehmend zur Herausforderung, da die Einrichtungen gewachsen sind. Es gibt bisher keinen Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung. Aktuell unterstützt die Verwaltung auch bei der Findung von Härtefallregelungen, allerdings sind freie Träger letztlich auch frei in ihren Entscheidungen.
3. Anfrage, Lehrer:innenvertretung: Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, wenn eine Schule plant, Informatikunterricht als Angebot einzurichten?
Antwort der Verwaltung: Wenn es Bedarfe an Schulen gibt, müssen diese beantragt werden. Hierzu gehört es, das Konzept des Informatikangebots insbesondere hinsichtlich der räumlichen und technischen Voraussetzungen vorzustellen. Dann kann die Verwaltung über den Antrag entscheiden und die entsprechende Ausstattung im Rahmen der Haushaltsmittel zur Verfügung stellen.
Nachfrage der SPD: Müssten die notwendigen Ressourcen nicht grundsätzlich bereitgestellt werden, da Informatik ein verpflichtendes Fach ist?!
Antwort der Verwaltung: Das stimmt grundsätzlich. Dennoch stellt sich die Frage, wie und in welcher Form die Schulen den Informatikunterricht umsetzen wollen. Das Land hat hierzu keine konkreten oder verbindlichen Vorgaben gemacht und so ist die Unterrichtsvermittlung von Schule zu Schule unterschiedlich. Danach richtet sich, welchen Bedarf die Schule konkret hat.
Da keine Mitteilungen oder Anfragen im nichtöffentlichen Teil vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende die Sitzung um 19:30 Uhr. |
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