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Beratungsinhalt:
Zum Antrag des Stadtelternrates vom 28.11.2022 liegt bereits eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist am 08.02.2023 ein gemeinsamer Änderungsantrag von Grünen und Stadtelternrat mit folgendem Titel eingegangen: „Leuchtturmprojekt zur Verbesserung der Inklusion in Lüneburg schaffen“.
Beratung des Ausschusses in chronologischer Folge:
Stadtelternrat: Der Stadtelternrat spricht sich für den Änderungsantrag aus, da dieser über die Fokussierung des Ursprungsantrags auf die Weiterführung der Johannes-Rabeler-Schule hinausgeht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein KME-Zweig allein nicht ausreichend wäre und daher Inklusion an den Regelschulen weitergehend zu fördern ist. Diese hat zum Ziel, jedem Kind entsprechend seiner Bedürfnisse Möglichkeiten in den Regelschulen zu bieten. Mit einer Umsetzung des Änderungsantrages wäre es möglich, mit der Johannes-Rabeler-Schule genau dieses Ziel weiterzuverfolgen. Hierzu gehört eine bedarfsgerechte Erziehungsarbeit. Diese erfordert die entsprechenden Ressourcen und Haltungen. Das hierfür benötigte Fachwissen könnte durch die Kompetenzen der Johannes-Rabeler-Schule in Ergänzung eines KME-Zweiges gesichert werden. Der Stadtelternrat betont, dass es nicht einen Weg zur Umsetzung guter Inklusion gibt. Dieser muss erst noch durch den weiteren Prozess entstehen. Aktuell wird beides benötigt. Sollte sich jedoch nichts ändern, würde die Schulversorgung darunter leiden und Lüneburg unattraktiv für sonderpädagogische Fachkräfte werden.
Herr Forster: Dem Änderungsantrag kann nicht entnommen werden, ob der Stadtelternrat mit der Beteiligung an diesem den ursprünglichen Antrag aufhebt, oder nicht.
Stadtelternrat: Der gemeinsame Änderungsantrag von Grünen und Stadtelternrat soll den ursprünglichen Antrag des Stadtelternrates vom 28.11.2022 ersetzen. Der Stadtelternrat zieht damit seinen Antrag vom 28.11.2022 zurück.
Grüne: Der Änderungsantrag ist als Konzeptentwurf zu verstehen und setzt sich für Inklusion und das Fortbestehen der Johannes-Rabeler-Schule ein. Mit Blick auf die aktuelle Situation ist festzustellen, dass Förderschule „Lernen“ ausläuft. Manche Schulen sind gut auf die für sie daraus resultierenden künftigen Anforderungen vorbereitet. Viele Schulen sind schlecht bis gar nicht darauf vorbereitet. So ist es u.a. im Runden Tisch deutlich geworden. Aufgrund der anstehenden Anmeldungen zum neuen Schuljahr gibt es einen zeitlichen Druck, entsprechend des Änderungsantrages für Klärung zu sorgen. Der vorgestellte Konzeptentwurf hat das Potential, die Regelschulen zu den Förderschulschüler:innen zu holen. Ziel ist es, eine neue Kernschule zu gründen, die inklusiv arbeitet und eng mit dazugehörigen Kooperationsklassen an anderen Schulen arbeitet. An dieser Schule sollen alle Abschlüsse möglich sein. Personelle und ideelle Unterstützung bekommt die Idee durch die Leuphana. Es wird auch darauf hingewiesen, dass es erste positive Signale zur Unterstützung der Konzeptidee auf Landeseben gibt. Durch eine Umsetzung des Konzeptes könnte in der Kernschule das für die inklusive Arbeit notwendige geschulte Personal vorgehalten werden. Das Konzept wird für den aktuell besten Weg hin zur Inklusion gesehen, auch wenn der vorgeschlagene Weg nicht inklusiv im eigentlichen Sinne ist. Die Leuphana hat die Bereitschaft signalisiert, das Projekt zu evaluieren. Mit Verweis auf das niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz, nach dem Kommunen alle fünf Jahre einen Bericht zur Inklusion erstellen müssen, könnte die Umsetzung des Konzepts den Nachweis konkreter Maßnahmen ermöglichen. Das Konzept ist bereits ein Kompromiss unterschiedlicher Positionen und enthält noch offene Fragen, die nach einem Votum des Rates durch verschiedene Akteure beraten werden müssten. Es wird dafür plädiert, als Ausschuss dem Rat die Umsetzung des Projektes einstimmig vorzuschlagen.
AfD: Die Inklusion an Regelschulen funktioniert aktuell nicht. Die Lehrkräfte an den Regelschulen sind überfordert und es gibt nur eine geringe Präsenz von Sonderpädagog:innen. Den Antrag des Stadtelternrates hätte die AfD unterstützt, da sie es für den besseren Weg hält, spezielle Schulen für Kinder mit besonderen Bedarfen zu haben. Zum Änderungsantrag wird angemerkt, dass die Idee einer Kernschule sehr unbestimmt ist und nicht klar wird, was für eine Schule das sein soll, für wen sie vorrangig bestimmt sein soll und welche Lehrer*innen dort künftig unterrichten sollen. Vor dem Hintergrund, dass auch aktuell verschiedene Abschlüsse möglich sind und alle Fächer an der Johannes-Rabeler-Schule unterrichtet werden, wird hinterfragt, was an dem Kernschulkonzept anders sein soll. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernschule keinen besseren Personalschlüssel haben sollte, als andere Schulen, da dies eine Bevorteilung bedeuten würde. Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich an den Standards des Landes orientiert wird und auch das Leuchtturmprojekt vergleichbar mit dem aktuellen System ist. Hinterfragt wird, wie die Wahlfreiheit der Schüler*innen und Eltern gewährleistet und nach welchen Kriterien entschieden werden solle, welches Kind wo beschult wird. Insgesamt ist der Änderungsantrag zu unklar, weshalb keine abschließende Meinungsfindung zu diesem möglich ist.
SPD: Aufgrund der Kurzfristigkeit des Änderungsantrages war es nicht möglich, sich vorbereitend zu beraten. Zudem lässt der Antrag viele Fragen offen: Wie sollen die Schulen an der unter 1a benannten Neugründung von Kooperationsklassen beteiligt werden? Wie kann die notwendige Verlässlichkeit für die Kinder und Eltern sichergestellt werden? Warum ist die Einbeziehung des Landkreises nicht angedacht? Ist es, wie unter 1b benannt, leistbar und zielführend, alle Förderbedarfe zu berücksichtigen und ist dies auf Landesebene abgestimmt? Gibt es zu der unter 1d benannten guten personellen Ausstattung verbindliche Zusagen von Seiten des Kultusministeriums? Mit welchen Trägern wurde Kontakt aufgenommen, um das Projekt multiprofessionell zu begleiten? Bzgl. Punkt 3 des Antrages wird darauf hingewiesen, dass laut Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag des Stadtelternrates vom 28.11.2022 eine weitere Fortsetzung der Johannes-Rabeler-Schule nicht möglich ist. Eine lediglich übergangsweise Lösung wäre nicht zielführend, da die Verlässlichkeit für die Kinder und Eltern sicherzustellen ist. Wie steht das Kultusministerium zu der Weiterführung der Johannes-Rabeler-Schule für diesen Zeitraum?
CDU: Die CDU spricht sich grundsätzlich für Förderschulen aus, da diese für Inklusion ist, und nicht dagegen. Es wird nicht für zielführend gehalten, die Diskussion aus dem Landtag auf die städtische Ebene zu ziehen. Eine gute personelle Ausstattung von Förderschulen ist sehr wichtig. Hinterfragt wird, wie die wissenschaftliche Begleitung gestaltet werden soll. Insgesamt wird der Antrag für zu unkonkret gehalten und bedarf daher der näheren Klärung. Die zentralen Fragen sollten in weiteren Gesprächen mit dem Land und der Leuphana geklärt werden. Grundsätzlich wird die Idee, ein Leuchtturmprojekt für Lüneburg zu entwickeln, für gut erachtet. Die CDU spricht sich für ein Weiterbestehen eines Förderschulzentrums über das Jahr 2028 hinaus aus. Für die weitere Entwicklung ist die Stellungnahme von Seiten der Verwaltung wünschenswert.
Stadtschülervertretung: Der Änderungsantrag der Grünen wird für den bestmöglichen Weg gehalten. Mit Blick auf die Schulen in Lüneburg kann mit Ausnahme der Johannes-Rabeler-Schule aktuell keine gefunden werden, die hinsichtlich der Anforderungen an Inklusion gut aufgestellt ist. Es wird darum gebeten, dem Antrag zuzustimmen.
Grüne: Es ist wichtig, ein deutliches Signal zu senden. Der Schulausschuss ist in dieser Sache das Expertengremium. Zu Fragen bzgl. des Punktes drei, Verlässlichkeit und Weiterbestehen Johannes-Rabeler-Schule, sollte der Ausschuss im Austausch bleiben. Der Antrag ist Ergebnis intensiven Austauschs unterschiedlicher Positionen. Für die weitere Arbeit und die Umsetzung ist ein Vertrauensvorschuss vonnöten.
Lehrer:innenvertretung: Der Änderungsantrag lässt viele Fragen offen. Hierbei geht es vor allem um viele Punkte, die die Schüler*innen direkt betreffen. Es wird für wichtig gehalten, diverse Möglichkeiten der inklusiven Beschulung zu schaffen, da bei einigen Bedürfnissen von Schüler*innen auch inklusive Schulen an ihre Grenzen stoßen. Um aus einer Umsetzung auch Rückschlüsse für Regelschulen ziehen zu können, ist es wichtig, diese gut zu evaluieren.
Behindertenbeirat (Die Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig dafür aus, diesem Rederecht zu diesem Thema einzuräumen): Eine Weiterführung der Johannes-Rabeler-Schule wird deutlich abgelehnt, da diese dem Inklusionsgedanken entgegensteht. Positiv an dem Änderungsantrag ist das Bemühen, ein Beispiel zu schaffen, wie Inklusion an Schule gelingen kann. Ob dies mit den benannten Eckpunkten möglich ist, ist jedoch unklar. Echte Inklusion bedeutet, ein Schul- und Bildungssystem zu haben, in dem alle Kinder, egal ob mit Diagnose oder festgestellten Förderbedarfen, die bestmögliche Lernumgebung vorfinden. Insofern besteht die Hoffnung, dass ein mögliches Leuchtturmprojekt für Lüneburg einen Systemwechsel anstoßen kann, von dem alle Kinder profitieren. Bzgl. der Evaluation wird darauf hingewiesen, hierfür eine Universität zu wählen, die die entsprechende sonderschulpädagogische Expertise vorweisen kann.
CDU: Es ist wichtig, einen allparteilichen Antrag zu erarbeiten. In der Folge sollte an diesem Ausschusstermin noch keine Abstimmung stattfinden.
FDP/ Herr Soldan (Ausschussvorsitzender): Den ursprünglichen Anstoß gab der Stadtelternrat mit seinem Antrag vom 28.11.2022. Die Stellungnahme der Verwaltung sagt, dass eine Umsetzung dieses Antrages rechtlich nicht möglich ist. Der Änderungsantrag ist als Konzeptentwurf zu verstehen, der noch weitergeführt werden kann. Die weitere Ausarbeitung muss aber beim pädagogischen Personal der Schule liegen. Das kann die Politik nicht leisten, die jedoch den Wunsch hat, dass sich etwas bewegt. Doch ein konkretes Konzept konnte durch Schule noch gar nicht erarbeitet werden. Zu den Kooperationsklassen ist zu sagen, dass diese eine Schule brauche, von der sie ausgehen. Dies wird jedoch nicht von der Verwaltung vorgegeben, sondern selbständig von den Schulen geregelt. Da die Schulanmeldungen im April erfolgen und die Eltern bis dahin wissen wollen, was sie tun können bzw. sollen, herrscht Zeitdruck, ihnen möglichst bald deutlich zu machen, was für schulische Möglichkeiten es geben wird. In der Vergangenheit wurden Modellschulen durch die Landesregierung besser ausgestattet als Regelschulen. Es ist zu hoffen ist, dass die Ausstattung dann auch so bleibt.
CDU: Es ist wichtig, dass der Ausschuss eine gut formulierte Klarstellung für den Rat erarbeitet, aus der deutlich hervorgeht, worüber zu entscheiden ist und was die Zielsetzungen sind.
Herr Forster: Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme bzgl. des ursprünglichen Antrags des Stadtelternrats deutlich gemacht, dass dessen Umsetzung gesetzlich nicht möglich ist. Es ist rechtlich keine Weiterführung der Förderschule möglich und in der Folge auch keine Angliederung eines Förderzweigs, da es ab dem kommenden Schuljahr keine fünfte Klasse mehr geben wird. Das gleiche gilt für den vorliegenden Änderungsantrag. Für die Verwaltung war es zeitlich zu knapp, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Der Änderungsantrag kann zweiteilig interpretiert werden: Punkte eins und zwei zusammengefasst enthalten viele schwerlich vorstellbare und unklare Begriffe! Im Kern geben diese eine grobe Richtung vor, wonach Inklusion vorangetrieben werden soll, stellen allerdings kein ausgearbeitetes Konzept dar. Seitens der Verwaltung muss deutlich angemerkt werden, dass ein Leuchtturmprojekt zwar grundsätzlich für gut gehalten wird, dies jedoch nicht mit dem Bestandspersonal geleistet werden kann. Bzgl. Punkt drei des Änderungsantrages gilt das gleiche, wie in der Stellungnahme zum Antrag des Stadtelternrates deutlich gemacht wurde. Die Förderschule läuft aus. In der Folge kann diese auch nicht umgewandelt oder etwas an diese angegliedert werden. Es ist allerdings wichtig, für Planungssicherheit bzgl. des nächsten Schuljahres zu sorgen und zudem den Planungshorizont 2028 zu berücksichtigen.
Herr Mehl: Folgende Stellungnahme beruht auf ersten, noch unabgestimmten Überlegungen der Verwaltung. Da, wie bereits dargestellt, die Weiterarbeit mit der Johannes-Rabeler-Schule nicht möglich ist, könnte es ein Lösungsansatz sein, eine andere Schule zu suchen, an die eine KME-Klasse angedockt werden könnte. Hierzu wäre zu klären, welche Schule dazu bereit ist. Es würde sich dabei vermutlich um ca. acht Schüler*innen handeln. Hierbei könnte eine Klasse gebildet werden, die auch mit anderen Schüler*innen aufgestockt und mit besonderem Personal ausgestattet wird. Hinsichtlich des Änderungsantrages ist zu sagen, dass der Punkt drei aus bereits dargestellten rechtlichen Gründen nicht umsetzbar ist. Bei den Punkten eins und zwei geht die Verwaltung gerne mit, wobei für eine Umsetzung gesondertes Personal notwendig wäre.
Es folgt eine einvernehmliche Sitzungspause von 10 Minuten.
Abstimmungsvorschlag: Es wird zunächst gemeinsam über die Punkte eins und zwei abgestimmt. Zu Punkt drei wird in Abstimmung mit der Verwaltung ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet und dem Rat zur Abstimmung vorgelegt.
Grüne: Es kann gerne getrennt abgestimmt werden, doch es sollte bitte auch über Punkt drei abgestimmt werden.
Herr Forster: Die Verwaltung schlägt vor, im Ausschuss über Punkt eins und zwei abzustimmen. Die Verwaltung würde im Anschluss eine Stellungnahme verfassen. Daraufhin sollte sich der Rat mit der Idee eines Leuchtturmprojektes befassen. Zu Punkt drei müsste ebenfalls abgestimmt werden. Je nach Ergebnis müsste inhaltlich Rücksprache mit dem Rechtsamt gehalten werden. Letztlich wird der Rat auch über Punkt drei entscheiden müssen.
CDU: Es wird hinterfragt, warum Punkte auseinandergezogen werden sollen, wenn sowieso über alle Punkte im Rat beschlossen werden muss. Da die Verwaltung hinsichtlich des Punktes drei, rechtliche Probleme sieht, kann in der Schlussfolgerung empfohlen werden, dem Änderungsantrag nicht zuzustimmen.
Herr Soldan: Der Rat könnte diesem Ausschuss den Auftrag geben, zu den Punkten eins und zwei weitere Gespräche zu führen.
Grüne: Die Punkte eins, zwei und drei sind absichtlich konzeptionell miteinander verwoben. Das Anliegen, getrennt über die Punkte abzustimmen, ist jedoch nachvollziehbar.
SPD: Das benannte Vorgehen ist in Ordnung. Die SPD würde sich jedoch bei der Abstimmung zu den Punkten eins und zwei enthalten.
Abstimmungsergebnis bzgl. der vorgeschlagenen Vorgehensweise, im ersten Schritt über die Punkte eins und zwei des Änderungsantrages abzustimmen und im zweiten Schritte über Punkt drei: 3 Ja, 1 Nein, 7 Enthaltungen
Beschluss:
Der Antrag wird unverändert in den VA und Rat überführt.
Abstimmungsergebnis:
Zu den Punkten 1+2 des Antrags
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 4
Zu dem Punkt 3 des Antrags
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 3
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