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Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Widmung: Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet: An der Soltauer Bahn von der Auffahrt zur Brücke bis einschließlich Wendehammer | Gemarkung Lüneburg, Flur 30, Teilstück aus Flurstück 2/30 | Neu-Häcklingen bis östliche Grundstücksgrenze von Haus Nr. 5 | Gemarkung Häcklingen, Flur 4, Flurstück 6 tlw. | Brockwinkler Weg, Stichstraße zu den Häusern 57, 60, 61 | Gemarkung Lüneburg, Flur 56, Flurstück 46/35 | Lösegrabenwehr | Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 4/4 tlw. Die Nutzung wird auf Fußgänger und Fahrradverkehr beschränkt | Radweg Ilmenaugarten einschließlich Treppenanlage zur Straße „An der Wittenberger Bahn“ | Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstücke 18/47 und 18/51 tlw., Flur 30, Flurstücke 2/37 tlw. und 122/26 tlw. Die Nutzung wird auf Fußgänger und Fahrradverkehr sowie Fahrzeuge der AGL beschränkt | Hansestraße Stichweg | Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstücke 137/157, 137/206 |
Einziehung Die nachstehend aufgeführte Verkehrsfläche wird gem. § 8 NStrG eingezogen: Goseburgstraße | Gemarkung Lüneburg, Flur 3, Flurstück 25/19 |
Straßenreinigungsverordnung Die anliegende 11. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 40 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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