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Auszug - Widmung und Einziehung von Straßen, Änderung der Straßenreinigungsverordnung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.02.2023    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/10434/22 Widmung und Einziehung von Straßen, Änderung der Straßenreinigungsverordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Richter
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Richter, Angelika  Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   Bereich 21 - Steuern
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Widmung:

 

Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

 

An der Soltauer Bahn von der Auffahrt zur Brücke bis einschließlich Wendehammer

Gemarkung Lüneburg, Flur 30, Teilstück aus Flurstück 2/30

Neu-Häcklingen bis östliche Grundstücksgrenze von Haus Nr. 5

Gemarkung Häcklingen, Flur 4, Flurstück 6 tlw.

Brockwinkler Weg, Stichstraße zu den Häusern 57, 60, 61

Gemarkung Lüneburg, Flur 56, Flurstück 46/35

segrabenwehr

Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 4/4 tlw.

Die Nutzung wird auf Fußnger und Fahrradverkehr beschränkt

Radweg Ilmenaugarten einschließlich Treppenanlage zur Straße „An der Wittenberger Bahn“

Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstücke 18/47 und 18/51 tlw., Flur 30, Flurstücke 2/37 tlw. und 122/26 tlw.

Die Nutzung wird auf Fußnger und Fahrradverkehr sowie Fahrzeuge der AGL beschränkt

Hansestraße Stichweg

Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstücke 137/157, 137/206

 

 

Einziehung

 

Die nachstehend aufgeführte Verkehrsfläche wird gem. § 8 NStrG eingezogen:

Goseburgstraße

Gemarkung Lüneburg, Flur 3, Flurstück 25/19

 

Straßenreinigungsverordnung

 

Die anliegende 11. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 40

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 1