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Beratungsinhalt:
Frau Büchele vom AStA stellt den Antrag vor.
Es wird von mehreren Seiten bemängelt, dass ein Beschlussvorschlag fehle.
Inhaltlich wird sich positiv zu dem Antrag ausgesprochen.
Frau Büchele formuliert im Laufe der Sitzung den nachfolgenden Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt, die in diesem Antrag angesprochenen Radverkehrsmaßnahmen in folgenden Umsetzungswellen umzusetzen:
Erste Umsetzungswelle - 2. Quartal 2023
Zweite Umsetzungswelle - 2023 bis 2024
Die Prüfung und Umsetzung der Busmikromängel soll schnellstmöglich erfolgen.
Ratsmitglied Raiher fragt währenddessen nach, weshalb die Brücke zum Kurpark für den Radverkehr nicht freigegeben werden könne, wenn beispielsweise die ähnlich schmale Gneisenaustraße für den Radverkehr befahrbar sei. Die Beantwortung soll im Protokoll erfolgen:
Die lichte Breite und die Freigabe des Radverkehrs in der Gneisenaustraße sind bei der nächsten Regelverkehrsschau durch die Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Straßenbaulastträger zu überprüfen und unter Umständen aufzuheben. Dies sei aber nicht Ziel der Verwaltung.
Die Ausschussmitglieder können sich zum Beschlussvorschlag dazu jedoch noch nicht äußern, da dies innerhalb der Fraktionen besprochen werden müsse.
Abschließend wird sich darüber geeinigt, dass zunächst nur Kenntnis über den Antrag genommen werde und im nächsten Ausschuss für Mobilität der Antrag nochmals aufgenommen und über ihn abgestimmt werde.
Beschluss:
Die Ausschussmitglieder nehmen den Antrag zur Kenntnis.
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