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Die Abstimmung erfolgt nach Vorlage.
Beschluss:
Die Betriebsabrechnung 2021 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird zugestimmt. Die Gebühren werden gemäß beigefügter Satzungsänderung um rd. 40% gesenkt.
Der in Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 4. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung – SRGS – ) vom 21.12.2017 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 21.12.2021 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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