Auszug - Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS) sowie Anpassung des Gebührentarifs nach § 1 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 FwGeBS
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die beigefügte Änderungssatzung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS).
Der Gebührentarif nach § 1 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben für das Jahr 2023 auf Basis der Betriebskostenabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 sowie unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklungen im Jahr 2022 wird in der aus der Anlage 4 ersichtlichen aktualisierten Fassung zum 01.01.2023 beschlossen.