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Auszug - Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS) sowie Anpassung des Gebührentarifs nach § 1 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 FwGeBS  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2022    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/10336/22 Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS) sowie Anpassung des Gebührentarifs nach § 1 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 FwGeBS
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hr. Lauterschlag
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis  Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
   DEZERNAT III
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   03 - Steuerung und Service
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt die beigefügte Änderungssatzung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS).

 

  1. Der Gebührentarif nach § 1 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben für das Jahr 2023 auf Basis der Betriebskostenabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 sowie unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklungen im Jahr 2022 wird in der aus der Anlage 4 ersichtlichen aktualisierten Fassung zum 01.01.2023 beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0