Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Volker Constien richtet die als Anlage beigefügte Einwohnendenfrage an Oberbürgermeisterin Kalisch. Die Frage wird wie folgt beantwortet:
„Es geht hier nicht um meine persönliche Meinung oder politische Haltung zum Bau der A 39. Im Koalitionsvertrag auf Landesebene ist festgehalten worden, dass das Land die Bundesregierung bei der vorgeschriebenen Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans dabei unterstützt, neben der wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklung auch die Klimaschutzanforderungen zu berücksichtigen. Dies gelte explizit auch für den Neubau der A 39, der aber in der Verantwortung des Bundes liegt. In meiner Rolle als Oberbürgermeisterin sehe ich es also als meine Pflicht und mein vorrangiges Ziel an, bei den Bundesplanungen im Falle ihrer Realisierung die Interessen Lüneburgs und seiner Einwohner:innen bestmöglich eingebracht zu haben. Und diesbezüglich stehen bestmöglicher Lärmschutz und verkehrliche Belange in der Bau- und Betriebsphase im Vordergrund.“
Eine Bürgerin stellt folgende Frage an die FDP-Fraktion:
Der im vergangenen Jahr in Kraft getretene Nationale Radverkehrsplan 3.0 enthält die Leitmaximen „lückenloser Radverkehr, Deutschland als Fahrrad-Pendlerland, Vision Zero sowie Governance für einen starken Radverkehr“. Welche dieser Planungsgrundsätze aus dem Bundesverkehrsministerium gelten Ihrer Meinung nach in Lüneburg nicht für die Radverkehrsentwicklung?
Ratsherr Soldan antwortet, dass kein Leitsatz in Frage gestellt werde. Die Umsetzung der Ziele sei aber nur bei ausreichenden personellen und finanziellen Möglichkeiten möglich. Außerdem sei man für die Umsetzung nicht an Fristen gebunden. Die aktuellen Haushaltsdefizite würden eine Priorisierung erzwingen. Neben der Unterbringung Geflüchteter und deren sozialer Betreuung seien Millionen für Wohngeld, Schulbauten und weitere vorrangige Projekte aufzuwenden. Die sofortige Umsetzung der Ziele zum Radverkehr passten da nicht rein.
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