Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Hockemeyer stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation Veränderungen der Friedhofssatzung vor. Zudem erklärt er, dass die neue Friedhofssatzung in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Steinmetzen, Bestattern, dem Hospizverein, Friedhofsgärtnereien und der Kirche abgestimmt wurde. Änderungen finden sich insbesondere in den Grabarten und den Gebühren und Entgelten wieder. Dabei stellt Herr Hockemeyer ausführlich dar, welche Grabarten weggefallen sind, neu hinzugekommen sind oder verändert wurden. Tabellarisch stellt er die Veränderungen der Gebühren und Entgelte der alten und neuen Satzung gegenüber und erklärt die Unterschiede.
Die neue Satzung solle anschließend im Wirtschaftsausschuss und im Verwaltungsausschuss vorgestellt werden. Der Beschluss des Rates würde am 22.12.2022 anstehen, sodass die Satzung zum 01.01.2023 Inkrafttreten könnte.
Ratsherr Pols erkundigt sich nach einem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe, welches hätte stattfinden sollen. Zudem fragt er, warum keine LED-Lichter erlaubt sind und muslimische Kindergräber anders behandelt würden. Die Nutzung von LED-Kerzen ist nicht erlaubt, da diese Schadstoffe enthalten und somit Sondermüll darstellen würden. Die Regelungen zu den Kindergräbern ist inhaltlich gleich. Herr Hockemeyer erklärt, dass er den Text in der Satzung anpassen könne. Auf Nachfrage des Ratsherrn Grimm erklärt Herr Hockemeyer, dass der Haushaltsansatz auf der alten Gebührenordnung beruhen würde. Anschließend beantwortet Herr Hockemeyer weitere Fragen der Ratsfrau Fellinghauer sowie der Ratsherren Gerlach und Gros zu einzelnen Paragraphen und Regelungen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit einer Enthaltung durch Ratsherrn Herzog folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Friedhofssatzung mit der Ergänzung und Friedhofsgebührensatzung entsprechend der Anlagen. Sie werden ortsüblich bekannt gemacht. Die Friedhofssatzung vom 26.11.2009, Friedhofsgebührensatzung vom 18.12.1975 in der aktuellen Fassung vom 25.04.2018 sowie die Grabfeldrichlinie für den Waldfriedhof vom 21.04.1983 in aktueller Fassung vom 07.07.2011 (seit 20.12.2018 ausgesetzt) werden aufgehoben.
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