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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetztes (KJSG); Neuausrichtung der Eingliederungshilfe im Bereich Soziale Dienste  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.12.2022    
Zeit: 16:03 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/10317/22 Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetztes (KJSG); Neuausrichtung der Eingliederungshilfe im Bereich Soziale Dienste
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Beteiligt:Fachbereich 5b - Familie und Bildung
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina  Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schallar erläutert die Vorlage und begrüßt Herrn Fink, den Berater des Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO).

Herr Fink erläutert anhand der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 9 dem Protokoll beigefügt ist, die Beschreibungen der Prozesse sowie die Personalbemessung r die Eingliederungshilfe und stellt die Ergebnisse vor. Er geht insbesondere auf die Ausgangslage ein und dass die Qualitätsentwicklung permanent weiterentwickelt werden muss. Umweltfaktoren, die die Umsetzung „behindern“, sind aus dem Weg zu schaffen. Angesetzte Fachkräfte müssen im Erstkontakt schnell reagieren, die Zuständigkeiten prüfen und Anfragen und Anträge schnellstmöglich an den zuständigen Träger weiterleiten. Beispielhaft geht er auf den Teilprozess Vier, die Bedarfsermittlung, ein. Anschließend erläutert er die Voraussetzungen r ein fachliches Konzept zur Personalbemessung. Idealerweise macht es Sinn, alle eineinhalb Jahre eine Personalbemessung durchzuführen.

Frau Schäfer merkt an, dass heute die Soll-Situation vorgestellt wurde und möchte wissen, ob das Verfahren, wie beschrieben, bei der Hansestadt Lüneburg bereits angewandt wird.  

Herr Fink erläutert, dass er sich mit dem Ist-Prozess der Hansestadt Lüneburg beschäftigt hat. Die aufgestellten Qualitätsstandards sind nah identisch mit der Aufstellung der Hansestadt Lüneburg, die Hansestadt Lüneburg muss aber in einigen Punkten noch nachsteuern und diese verfeinern. Mit der vorgestellten Personalausstattung könnte die Hansestadt Lüneburg ihre gesetzlichen Aufgaben aus dem KJSG stemmen.

Frau Schäfer möchte wissen, ob aktuell mehr als dreieinhalb pädagogische Vollzeitäquivalente für die Bearbeitung der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII bei der Hansestadt Lüneburg beschäftigt sind.

Frau Schallar erläutert, dass die Standards bereits jetzt schon von allen bereits angesetzten Sachbearbeitern:innen bearbeitet werden. Aus dem Team, dass aktuell 32 Mitarbeiter:innen umfasst, müssen dreieinhalb Vollzeitäquivalente losgelöst werden, die sich nur mit der Bearbeitung der Eingliederungshilfe nach § 35a KJSG beschäftigen. Frau Schallar berichtet, dass es eine große Schnittstelle zum Gesundheitsamtes des Landkreises Lüneburg gibt und Frau Dr. Wunderlich aktiv im Prozess eingebunden ist. Hierbei geht Frau Schallar ergänzend auf die Stellungnahme von Frau Dr. Wunderlich ein, in der diese bestätigt, dass das Thema Eingliederungshilfe sehr wichtig ist, das Gesundheitsamt die Stadt"fälle" genauso wie die Landkreislle bearbeiten wird und die Hilfeplanung ohne Sozialpädagogen:innen (die ja zum Jugendamt wechseln) nicht wirklich sinnvoll möglich ist. Deshalb ist es wichtig, dass auch vom Jugendamt der Hansestadt neburg zwei Sozialpädagogen:innen zusammen mit den Kinder- und Jugendärzten zusammenarbeiten.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Frau Widawski den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe im Kinder und Jugendbereich umzusetzen. Das Ergebnis der Personalbemessung des Instituts INSO findet Anwendung.

 


Abstimmungsergebnis:

Ohne Gegenstimmen und Enthaltungen einstimmig beschlossen. 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 9 Personalbemessung INSO (6019 KB)