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Auszug - Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2021 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 25.11.2022    
Zeit: 15:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10303/22 Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2021 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schnackenbeck
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Schnackenbeck, Isabell  DEZERNAT III
   DEZERNAT II
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Die Aussprache zu den TO 8, 9 und 10 erfolgt gemeinsam.

Erste Stadträtin Lukoschek betont, dass es seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Prüfbemerkungen gab.

Fragen zu den TO 8, 9 und 10 gibt es nicht.


Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Jahresabschluss 2021 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt 607.303,27 EUR wird ein Betrag i. H. v. 548.109,21 EUR der freien Rücklage zugeführt.

 

Darüber hinaus wird insgesamt ein Betrag von 59.194,06 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgaberechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stiftung Hospital zum Graal wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Der Oberbürgermeisterin (für den Zeitraum vom 01.11.2021 bis 31.12.2021) und dem Oberbürgermeister (für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.10.2021) wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

  Ja-Stimmen: 6 

Nein-Stimmen: 0 

Enthaltungen: 0