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Auszug - Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2021 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 25.11.2022    
Zeit: 15:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10304/22 Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2021 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schnackenbeck
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Schnackenbeck, Isabell  02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
   DEZERNAT II
   DEZERNAT III
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

 


Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2021 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt 964.248,75 EUR wird ein Betrag in Höhe von 556.878,09 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 387.774,39 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.

Darüber hinaus wird ein Betrag von 19.596,27 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zur Kenntnis genommen.

c) Der Oberbürgermeisterin (für den Zeitraum vom 01.11.2021 bis 31.12.2021) und dem Oberbürgermeister (für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.10.2021) wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

  Ja-Stimmen: 6 

Nein-Stimmen: 0 

Enthaltungen: 0