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Beschluss:
Beschlussvorschlag: a) Der Jahresabschluss 2021 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt 964.248,75 EUR wird ein Betrag in Höhe von 556.878,09 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 387.774,39 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt. Darüber hinaus wird ein Betrag von 19.596,27 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung. b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zur Kenntnis genommen. c) Der Oberbürgermeisterin (für den Zeitraum vom 01.11.2021 bis 31.12.2021) und dem Oberbürgermeister (für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.10.2021) wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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