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Auszug - Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogrammes der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Fr, 25.11.2022    
Zeit: 15:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10264/22 Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogrammes der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Knoop
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska  Bereich 10 - Organisationssteuerung und Interner Service
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Erste Stadträtin Lukoschek führt aus, dass die Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2023 noch nicht präsentabel ist.

Insbesondere sind die he der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage noch unklar. Der Landkreis hat angekündigt, den Hebesatz der Kreisumlage von 50 auf 53 % zu erhöhen. Allein dieses würde einen Mehraufwand iHv 3,5 Mio. zur Folge haben. Die Stadt hat eine Stellungnahme zum Haushalt des Landkreises auf den Weg gebracht, die eine Hebesatzanhebung unter Hinweis auf die gegenüber dem Landkreis schlechteren Haushaltsparameter der Hansestadt beanstandet.

 

Über die Personalaufwendungen soll heute beraten werden. Der Stromliefervertrag konnte noch nicht abgeschlossen werden. Eine aussagefähige Veränderungsliste wird erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services am 15.12.2022 vorgestellt werden.

 

Fachbereichsleiter Müller weist darauf hin, dass seine Präsentation zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) als Anlage zur Vorlage VO/10264/22 im Amtsinformationssystem zur Verfügung steht. Das strukturelle Defizit iHv ca. 13 Mio. erfordert gem. Niedersächsischer Kommunalverfassung die Aufstellung eines HSK.

 

Auch eine Auflistung der freiwilligen Leistungen ist als Anlage zur Haushaltsvorlage im Amtsinformationssystem abrufbar. rzungen bei den freiwilligen Leistungenrden allerdings deutlich spürbare Einschnitte in der Stadtgesellschaft zur Folge haben. Selbiges gilt für Pflichtaufgaben, die qualitativ beeinflussbar sind. Pflichtaufgaben ohne Beeinflussungsmöglichkeit bieten wenig Sparpotential. Die Verwaltung arbeitet aber daran, auf die Gegenfinanzierung übertragener Aufgaben hinzuwirken und -z.B. über Kooperationsmodelle den Haushalt zu entlasten.

 

Die Anmerkung von Ratsherr Neumann, gestiegene Energiekosten müssten dem strukturellen Defizit zugeordnet werden und freiwillige Leistungen müssten transparent ausgewiesen werden wird von Herrnller dahingehend beantwortet, dass dieses Vorgehen mit der Kommunalaufsicht abgestimmt ist. Frau Lukoschek ergänzt, dass auch in den Produktblättern der Status kommunaler Leistungen erkennbar ist.

 

Fachbereichsleiter Mildner ergänzt bezüglich der noch nicht fertigen Veränderungsliste, dass der Personalaufwand unter Berücksichtigung aller zusätzlich erforderlicher Stellen p.a. um 3,3 Mio. steigen nnte. Da Stellen jedoch erst zur Mitte des Jahres besetzt werden, ist eine Erhöhung um rund 1,5 Mio. € r 2023 voraussichtlich ausreichend.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch gibt zur Einordnung der Finanzsituation der Hansestadt Lüneburg einen Einblick in die Defizite anderer Städte vergleichbarer Größe. Dabei zeigt sich, dass diese, bei etwa gleichen Aufgaben, ähnlich, zum Teil sogar höhere Defizite planen. Dies entlaste aus ihrer Sicht jedoch nicht von der eigenen Verantwortung, zumindest das strukturelle Defizit weiter zu reduzieren. Zudem werde sie sich weiter auf anderen Ebenen für den Ausgleich von Aufwendungen aufgrund der Folgen des Kriegs in der Ukraine und von Corona stark machen. Auch die Folgen und Umstände der gestiegenen Kreisumlage seien zu prüfen.


 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 12_Haushaltssicherungskonzept 2023 (148 KB)