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Beratungsinhalt: Stadtkämmerer
SAUER weist auf die
zentrale Akzeptanz hin, die der Neubau mit seinen modernen Funktionalitäten
inzwischen allseits erfahre. Die Ausführungen im Einleitungstext zu der Anfrage
seien zum Teil nicht korrekt. Der Träger habe keineswegs auf der Ausführung
überhöhter Standards beharrt, sondern seine Konzeption verteidigt, die darin
bestand, das Projekt in einem Zuge zu realisieren. Die Alternative hätte
lediglich die Beseitigung der hygienischen Mängel zum Gegenstand gehabt und die
jetzt bestehende Rettungskette mit dem direkt angeschlossenen
Hubschrauberlandeplatz wäre nicht zustande gekommen. Es sei zudem
preisgünstiger, eine solche Konzeption in einem Schritt und nicht in mehreren
Etappen umzusetzen. Richtig sei, dass das Land im Rahmen der Förderung des
Antrages nicht alle Flächen gefördert habe. Das wäre schlicht rechtswidrig
gewesen, da die für eine ambulante Nutzung vorgesehenen Flächen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz
nicht bezuschusst oder finanziert werden könnten. In dem Prüfbericht der OFD
seien im Zusammenhang mit angeblichen Standardüberhöhungen die
Muschelkalkfassade, Türen mit Oregon-Pine-Furnier und eine unnötig hohe
Geschwindigkeit der Fahrstühle bemängelt worden. Es sei aber ganz
offensichtlich keine Muschelkalk-, sondern eine deutlich günstigere Glasfassade
gebaut worden, für die Türen sei ein preisgünstigeres Furnier verwendet worden
und es sei auch nicht der schnellere Aufzugtyp eingebaut worden. Daraus werde
deutlich, dass die Anregungen und baufachlichen Ratschläge der OFD größtenteils
aufgenommen worden seien. Es sei im Übrigen mit dem Ministerium kein
Eigenanteil vereinbart worden, sondern das Land habe eine Festbetragsfinanzierung
in Höhe von 35 Mio. DM vorgenommen, beantragt waren 58,8 Mio. DM. In der
Antragssumme seien auch die Großgeräte enthalten gewesen, die ebenfalls nicht
über Zuschüsse für Bauinvestitionen förderbar seien. Auf das übliche
detaillierte Prüfverfahren sei nicht verzichtet worden, ebenso sei nicht
unnötig Geld verbaut worden. Er habe bereits dargelegt, dass in Anbetracht der
Prüfungsergebnisse entsprechende Reduzierungen umgesetzt wurden. Die
Behauptung, die Flächen seien überdimensioniert und mit überhöhtem Standard
gebaut worden, seien ebenfalls nicht haltbar. Das Konzept sei Raum für Raum und
Funktion für Funktion mit der OFD und dem Sozialministerium durchgegangen
worden. Ratsherr
MEIHSIES erklärt,
er habe die Anfrage vor dem Hintergrund der damaligen Kritik seiner Fraktion an
den Ausbauplänen für das Klinikum gestellt, um zu überprüfen, ob diese
gerechtfertigt gewesen sei oder nicht. Den Grünen sei damals unterstellt
worden, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel setzen zu wollen.
Hier sei auf Kosten des Steuerzahlers eine große Summe verbaut worden. Im
Prüfbericht des Landesrechnungshofes seien einige Verfahrensmängel bei der
Planung des Krankenhausausbaus aufgeführt worden, u.a. die, welche er in seiner
Anfrage angesprochen habe. Er werde auf Grund der dazu in Widerspruch stehenden
Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung nochmals beim Sozialministerium
und bei der OFD recherchieren, wie die Tatsachen sich wirklich darstellen. Für
ihn gehe es darum, Klarheit zu gewinnen. Sollte sich herausstellen, dass alles
korrekt gelaufen und tatsächlich notwendig gewesen sei, werde seine Fraktion
ihre Aussage korrigieren. Beigeordneter
SRUGIS lobt
ausdrücklich das Ergebnis des Krankenhausausbaus, der absolut notwendig und für
weniger Geld nicht realisierbar gewesen sei. Die Anfrage enthalte unglaubliche
Unterstellungen. Es sei bedauerlich, dass es den Grünen bis heute an der
Einsicht mangele, dass die damalige Entscheidung für den Ausbau richtig und
ihre Ablehnung ein Fehler gewesen sei. Den vehementen Einsatz des
Oberbürgermeisters für die Umsetzung des schlüssigen Konzepts auch gegen
anfängliche Widerstände halte er im Gegensatz zu den Grünen für lobenswert. Die
Vorwürfe seien ganz offensichtlich aus der Luft gegriffen, es habe keine
Verschwendung stattgefunden, sondern der Krankenhausausbau sei medizinisch
notwendig gewesen und nach wirtschaftlichen und zweckmäßigen Gesichtspunkten
erfolgt. Beigeordneter
ALTHUSMANN geht auf
die hohe Verantwortung ein, welche Verwaltung und Politik für den Schutz des
gesundheitlichen Wohls der Patientinnen und Patienten des Klinikums tragen. Die
Entscheidung des Rates für den Krankenhausausbau auf der Basis der vorgelegten
Zahlen und Berechnungen sei richtig gewesen. Auch das Sozialministerium habe
diese Maßnahme ausdrücklich als dringlich anerkannt, da die hygienischen
Zustände schon damals nicht mehr der Norm entsprachen. Ob der jetzt realisierte
Standard tatsächlich in diesem Umfang notwendig sei, oder nicht, könnten nur
Fachleute beurteilen. Die Investition sei jedoch getätigt worden und es wäre
nicht sachdienlich, im Nachhinein alles in Frage zu stellen. Hinter der hier
getätigten Investition würden alle Fraktionen stehen, denn sie sei zum Wohl der
Bürgerinnen und Bürger in Lüneburg und der Region erfolgt. Der Rat sollte aus
der Angelegenheit aber lernen, sich künftig alle Investitionsmaßnahmen noch
gründlicher in den zuständigen Fachausschüssen vorstellen zu lassen und
kritisch auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen sowie vorab auch den fachlichen
Rat der OFD anzuhören, auch wenn man deren Meinung nicht immer teilen müsse. Stadtkämmerer
SAUER erläutert
detailliert die Hintergründe zum Verfahrensablauf und den im Prüfbericht des
Landesrechnungshofes angesprochenen Vorgängen. Zur Frage des Standards
berichtet er von der Abnahme des OP-Bereiches durch die Berufsgenossenschaft,
bei der die Frage aufgetreten sei, warum es zwar eine hygienische Schleuse in
den OP hinein gebe, aber nicht, wenn der Patient wieder hinausgebracht werde.
Eine solche Schleuse sei bisher in keinem Krankenhaus üblich, werde sich aber
möglicherweise in den nächsten Jahren als ein Standard entwickeln. Das zeige,
dass eine Diskussion um Standards auch immer von der Zeit abhängig sei, in der
sie geführt werde und schnell von der weiteren Entwicklung überholt werden
könne. Man habe sich im Übrigen in weitest gehendem Umfang auf den Rat der
Fachleute verlassen und diesen befolgt. Bürgermeisterin
SCHELLMANN erinnert
daran, dass die Fraktionen das Verfahren des Krankenhausausbaus sehr aufmerksam
und sorgsam in den zuständigen Fachausschüssen verfolgt und all die notwendigen
Fragen gestellt hätten. Man habe sich die Entscheidungen nicht einfach gemacht
und sich deshalb auch nichts vorzuwerfen. Beigeordneter
MEISSNER schildert
die eklatanten Mängel der damals vom Sozialministerium vorgeschlagenen
Minimallösung. Diese hätte den heutigen Standards jedenfalls nicht gerecht
werden können. Es sei bedauerlich, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
immer noch nicht einsehen wolle, dass sie in dieser Sache eine falsche
Entscheidung getroffen habe. Beigeordneter
DR. SCHARF findet
es richtig, sich mit der Kritik des Landesrechnungshofes auseinander zu setzen
und sie nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Es sei für die Grünen
sicherlich eine gewisse Genugtuung, ihre damaligen Einwände durch den
Prüfbericht zum Teil bestätigt zu sehen. Die Entscheidung sei jedoch im
Interesse und für die Lüneburger Patienten getroffen worden und das Klinikum
genieße inzwischen einen hervorragenden Ruf. Es sei an der Zeit, dass der Rat
sich unisono zu seinem damaligen Handeln und diesem Klinikum bekenne und seinen
Ruf positiv nach außen trage. Ratsherr
MEIHSIES stellt
klar, es gehe ihm nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu sein, sondern
lediglich darum, zu hinterfragen, ob die Sachentscheidungen richtig getroffen
und die Steuergelder ordnungsgemäß verwendet wurden. Im Kern gehe es natürlich
um die Gesundheit der Menschen und eine qualifizierte medizinische Versorgung.
Er habe sein Recht als Abgeordneter wahrgenommen, nachzuprüfen, wie
Entscheidungen zustande gekommen seien und werde bei der OFD nachfragen, wie
sich die Widersprüche erklären und ob möglicherweise dort nicht richtig
recherchiert worden sei. Stadtkämmerer
SAUER macht
deutlich, die Recherche des Landesrechnungshofes könne nicht sehr gründlich
gewesen sein, das werde am deutlichsten durch die Bemängelung der gar nicht
erstellten Muschelkalkfassade und weiterer nicht durchgeführter Maßnahmen
dokumentiert. Der Prüfbericht verliere damit seine Glaubwürdigkeit. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (II) |
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