Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Beigeordneter
LÖB erläutert den
Antrag. Hier gehe es um eine Abwägung der Interessen. Seiner Ansicht nach sei
es notwendig, größeres Gewicht auf den Klimaschutz zu legen, als auf das
Landschaftsbild, das an dieser Stelle sowieso durch die schon vorhandenen
Windräder in Melbeck und die nahe gelegenen Industrieanlagen in Embsen nicht
mehr unberührt sei. Schönheit sei eine relative Größe und die Menschen müssten
sich zukünftig noch mit ganz anderen Gegebenheiten abfinden, die das gewohnte
Landschaftsbild in der Region verändern würden, z.B. die geplante A 39. Ein
Windrad habe die 20fache Wirkung eines Solardaches, deshalb sollte die Windkraft
neben der Solarenergie nicht vernachlässigt werden. Eine solche Windkraftanlage
schaffe 2.200.000 Kilowattstunden im Jahr und spare damit während ihrer
20jährigen Nutzungsdauer neben 50 Mio. kg CO2 auch 65.000 kg
Schwefeloxyd und 40.000 kg Stickoxyde sowie 190 kg Atommüll ein. Nebenbei
sollte auch der Arbeitsplatzfaktor der Windkraftindustrie nicht zu gering
bewertet werden. Der Antrag sollte zur weiteren Beratung in den Ausschuss für
Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen werden. Ratsherr
WOLTER entgegnet,
die Bürger in Rettmer seien gegen weitere Windkraftanlagen in ihrer Umgebung,
da diese die Landschaft verschandelten. Aus dem selben Grund wolle auch der
Eigentümer der in Hagen ausgewiesenen Vorrangfläche seine Grundstücke nicht
verkaufen. Er zitiert aus einem Artikel aus dem Brennpunkt in dem die
Problematik der Windenergie vom Ehrenvorsitzenden der deutschen Sektion der
Windenergiekonferenz auf den Punkt gebracht werde. Darin heiße es, dass
Windräder lediglich eine Landschaftszerstörung zur Bereicherung Einiger auf
Kosten Aller bewirken würden, ohne gegenüber anderen wirtschaftlichen Lösungen
ökologische Vorteile zu bringen. Millionenschwere Subventionen würden damit
ausschließlich kommerziellen Zwecken dienen, ohne durch ökologische Effekte gerechtfertigt
zu sein und schöne Landschaften erhielten leider oftmals durch eine
flächendeckende „Verspargelung“ den Anstrich von Industriegebieten. Die
CDU-Fraktion lehne den Antrag ab und sei nicht bereit, im Ausschuss für Umwelt
und Verbraucherschutz weiter darüber zu diskutieren. Ratsfrau
LOTZE spricht sich
prinzipiell für den Einsatz erneuerbarer Energien, auch den von Windkraft aus,
allerdings nur dort, wo die Anlagen auch ins Bild passen. Die Stadt habe durch
verschiedene Maßnahmen in der Vergangenheit, wie Beitritt zum Klimabündnis und
Unterzeichnung der Aalborg-Charta bereits gezeigt, dass sie sich auf dem Weg zu
einer nachhaltigen Energieversorgung und aktiven Klimaschutzpolitik befinde.
Dass auch tatsächlich etwas getan werde, zeigten die 3 Blockheizkraftwerke und
etliche Solarenergieanlagen. Dass sich für die in Hagen ausgewiesene
Vorrangfläche für Windenergieanlagen bisher keine Investoren interessieren,
mache deutlich, dass die Akzeptanz für solche Anlagen auf einem eng bebauten
Stadtgebiet nicht groß sei. Viele Investoren würden inzwischen lieber in
großflächige Anlagen oder Off-Shore-Anlagen investieren. Lüneburg sollte
weiterhin auf einen sinnvollen und zielführenden Energiemix setzen. Die Sonne
sei der stärkste Energielieferant überhaupt und sollte daher stärker über
Solarenergieanlagen und Biomassekraftwerke genutzt werden. Das Thema Nutzung
erneuerbarer Energien solle künftig intensiv im Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz diskutiert werden. Den vorliegenden Antrag der Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen lehne ihre Fraktion ebenfalls ab. Bürgermeisterin
SCHELLMANN wünscht
sich zum Thema erneuerbare Energien eine Bestandsaufnahme der bereits
eingeleiteten Maßnahmen und vorhandenen Anlagen. Darauf aufbauend könnte die
weitere Vorgehensweise und Entwicklung geplant werden. Die Windenergie sei
insofern problematisch, als sie das Landschaftsbild stark beeinträchtige und
auch eine Lärmbelastung bedeute. Häcklingen sei schon besonders stark betroffen
durch die Umgehungsstraße und auch durch die Windräder in Melbeck. Daher wäre
es unmöglich, jetzt auf der anderen Seite auch noch Windräder aufzubauen, dies
würde in der Bevölkerung auf großen Widerstand stoßen. Es sollten künftig
grundsätzlich größere Abstände zu bewohnten Gebieten eingehalten werden. Ratsherr
ZIEGERT geht auf
den städtebaulichen Aspekt der Angelegenheit ein. Windenergieanlagen seien nach
dem Baugesetz privilegiert, öffentliche Belange könnten ihnen nur insoweit
entgegengesetzt werden, als im Flächennutzungsplan eine angemessene Vorrangfläche
für sie ausgewiesen worden sei und dies sei hier der Fall. Potentielle
Investoren sollten sich zuerst dort mit ihren Anlagen ansiedeln, es sei kein
Grund ersichtlich, warum die Stadt eine weitere Fläche ausweisen sollte. Ratsfrau
VERLINDEN kritisiert,
die Äußerungen der übrigen Fraktionen seien ihrer Ansicht nach lediglich
Lippenbekenntnisse. Wenn es darum gehe, den angekündigten Energiemix auch in
die Tat umzusetzen, wolle man Windenergieanlagen offenbar möglichst nicht in
der Stadt haben. Eine intensive Diskussion der Thematik im Ausschuss für Umwelt
und Verbraucherschutz würde ihre Fraktion sehr begrüßen. Beigeordneter
DÖRBAUM erinnert an
die sorgfältige Vorbereitung zur Ausweisung der Vorrangfläche Hagen im
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, in dem die Vor- und Nachteile
verschiedener Flächen gegeneinander abgewogen worden seien. Es sei nicht
nachvollziehbar, warum diese Fläche, die sich gut eigne, jetzt nicht
entsprechend genutzt und statt dessen eine weitere ausgewiesen werden solle. Es
lägen seines Wissens bisher keine Anträge von Investoren für die Fläche in
Hagen vor. Die Stadt Lüneburg liege übrigens beim Einsatz von alternativen
Energien mit einem Wert von 6,5% genau im Landesdurchschnitt. Natürlich strebe
man an, diesen Wert zu verbessern, aber rational und nicht um jeden Preis. Beigeordneter
LÖB erwidert, es
helfe in der Sache nicht weiter, wenn eine Vorrangfläche ausgewiesen werde und
der Eigentümer sich dann weigere, das Land an potentielle Investoren zu
verkaufen. Die im Antrag vorgeschlagene Fläche sei aus den damaligen
Flächenabwägungen nur deshalb herausgefallen, weil sie als zu klein erachtet
wurde. Dies sei jedoch nicht der Fall und der vorgeschriebene Abstand zur
Wohnbebauung könne auch eingehalten werden. Es gebe seiner Meinung nach keinen
sinnvollen Grund, die Fläche abzulehnen, zumal genau daneben in Melbeck bereits
Windräder vorhanden seien. Ratsherr
FIRUS räumt ein,
dass auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien noch eine Menge zu tun bleibe,
die Stadt sei aber schon auf dem richtigen Weg und werde sich weiter darum
bemühen. Er widerspricht der Aussage von Ratsherrn Wolter, dass die Bevölkerung
größtenteils gegen Windenergieanlagen sei und diese in großem Umfang
subventioniert würden. Dies sei nicht der Fall, sondern die Verbraucher zahlten
den Anteil, der den Betreibern für die Windenergie vergütet werde. Die
Belastung des Verbrauchers mit 1 € pro Monat sei unter Umweltgesichtspunkten
durchaus akzeptabel. Oberbürgermeister
MÄDGE fasst
zusammen, alle Fraktionen hätten das Ziel, möglichst Energie einzusparen und
auf regenerative Energieerzeugung umzusteigen. Dies seien neben Windkraft auch
Solarenergie, Photovoltaik und Biomasse. Die Stadt Lüneburg habe zudem in den
letzten Jahren 3 Blockheizkraftwerke gebaut, die mindestens 20.000 Tonnen CO2
pro Jahr einsparen. Das Stadtgebiet sei nicht besonders groß, deshalb sei es
fraglich, ob man wirklich solche recht flächenintensiven Windräder aufstellen
müsse, die noch dazu bei einem Bürgerentscheid in den betroffenen Stadtteilen
mit Sicherheit mit großer Mehrheit abgelehnt würden. Man könne das Ziel auch
mit der Nutzung der anderen regenerativen Energiearten erreichen und darüber
sollte diskutiert werden. Nicht jeder, der Windräder in gewissen Gebieten
ablehne, sei gleichzeitig gegen den Klimaschutz und alle anderen Formen
regenerativer Energie. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ab. (6) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |