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Auszug - Beraterverträge in der Lüneburger Verwaltung (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 04.02.04, eingegangen am 11.02.04)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 01.07.2004    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0907/04 Beraterverträge in der Lüneburger Verwaltung (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 04.02.04, eingegangen am 11.02.04)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerer SAUER antwortet, es komme immer wieder vor, dass die Verwaltung zur Erledigung bestimmter Aufgaben externe Hilfe benötige. Da der Anlass der Anfrage die öffentliche Diskussion auf Landesebene gewesen sei, gehe er in seiner Antwort davon aus, dass es hier nicht um fachliche Gutachten, wie z.B. Verkehrswertgutachten u.a. gehen solle. Ebenso klammere er Moderationsaufgaben aus, die an Externe vergeben worden seien, aber keine Beratung beinhalteten. Zusammengefasst seien dafür Gelder in einer Größenordnung von rd. 30.000 € für den Verwaltungsreformprozess bei der Stadtverwaltung und 50.000 € für das Klinikum aufgewendet worden. Eine Vielzahl von Dienstleistungsverträgen, welche die Stadt abgeschlossen habe, würden auch geringe Beratungselemente enthalten, deren Wert an dieser Stelle nicht einzeln beziffert werden könne. Damit verblieben letztlich für die Stadtverwaltung nur 4 tatsächliche Beraterverträge, dies seien:

  • Beratervertrag über die Standortuntersuchung des Fachbereiches 8 mit einem Auftragsvolumen von rd. 17.800 € zur Feststellung, ob und ggf. in welchem Umfang an welchem Standort eine Zentralisierung der Betriebsteile wirtschaftlich, funktional und sinnvoll wäre. Vergabe nach Angebotsabfrage bei 3 Firmen unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes. Beratung im Personalrat, kein Beschluss durch ein Gremium.
  • Organisationsuntersuchung des Fachbereiches 5 mit einem Auftragsvolumen in Höhe von rd. 74.203 € zur Entwicklung eines Organisationskonzeptes des Fachbereiches 5 zur Verbesserung der Integration der verschiedenen Hilfen und Betreuungsmaßnahmen (bessere Steuerung der finanzrelevanten Bereiche). Vergabe nach Angebotsabfrage bei 3 Firmen unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes. Beratung im Personalrat und Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform, Beschluss durch Verwaltungsausschuss.
  • Begleitung des Bereiches 64 zur Umsetzung eines Eigenbetriebes mit einem Auftragsvolumen von rd. 23.200 € zur Beratung und Betreuung beim Aufbau eines Eigenbetriebes „Gebäudewirtschaft“. Vergabe nach Angebotsabfrage bei 3 Firmen unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes. Beratung im Personalrat, kein Beschluss durch ein Gremium.
  • Kurzgutachten zum Thema Volkshochschule mit einem Auftragsvolumen von 5.000 €.

 

Für das Städtische Klinikum seien folgende Daten zu Beraterverträgen zu nennen:

  • 1995 WRG – Personalbedarfsanalyse, Personalbedarfsorientierte Organisationsuntersuchung der Bereitschaftsdienste, der ärztlichen Dienste zur Umsetzung der Vorgaben des neuen Arbeitszeitgesetzes, rd. 54.000 €, keine Ausschreibung, Beteiligung des Ausschusses für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform, Verwaltungsausschusses, Personalrates.
  • 1997 WRG - Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der Wäscherei, rd. 10.500 €, keine Ausschreibung, Beteiligung des Wirtschaftsausschusses, Verwaltungsausschusses, Personalrates.
  • Nds. TBS (Wäscherei) - Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der Wäscherei, rd. 3.400 €, Untersuchung ist auf Wunsch des Personalrates veranlasst worden.
  • 1997 DKI - Erstellung einer Struktur- und Entwicklungsanalyse für das Städtische Klinikum, rd. 55.400 €, Bewerberauswahl im Wirtschaftsausschuss.

 

Darüber hinaus sei vor der Gründung der AGL für rd. 7.000 € eine Überprüfung veranlasst worden, ob die Vermögensübertragung im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft sinnvoll sei (Stichwort: Optierung der Mehrwertsteuer und der Umfang zusätzlicher Investitionen, damit sich die Übertragung des alten Anlagevermögens rechne).

 

Die Kurmittel GmbH habe einen Auftrag zur Entwicklung und Umsetzung eines Perspektivenkonzeptes für den Heilmittelbereich erteilt, sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Solarabsorberanlage für rd. 5.000 €.

 

Für die Gesellschaften, bei denen die Stadt nicht alleiniger Gesellschafter sei, stehe es ihm nicht zu, öffentlich Aussagen über Aufträge zu machen, die von dort vergeben worden seien. Für die LüWoBau könne er aber sagen, dass diese nie größere Beraterverträge in Auftrag gegeben habe. Im Zusammenhang mit der W.LG seien die Begutachtungen alle im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen vorgestellt und diskutiert worden, es handele sich um eine Marketing Konzeption, ein regionales Entwicklungskonzept Landkreis Lüneburg, eine Facheinzelhandelsuntersuchung sowie eine Untersuchung der Einzelhandelsstruktur in Lüneburg.

 

Ratsherr MEIHSIES bedankt sich für die Beantwortung und macht deutlich, die Beraterverträge, die in der Vergangenheit vergeben worden seien, wären größtenteils mit Zustimmung der Grünen in den entsprechenden Gremien beschlossen worden und völlig gerechtfertigt gewesen. Um eine sachgerechte Entscheidung zu gewährleisten, sei es oftmals nötig, Dinge neutral von außen begutachten zu lassen. Die Anfrage habe für das Thema sensibilisieren sollen und dafür, dass mit dem Geld der Steuerzahler sinnvoll umgegangen werden müsse.

 

Beigeordneter SRUGIS fasst kurz die wichtigsten Grundsätze zusammen, die bei der Vergabe von Beraterverträgen beachtet werden sollten. Dies seien Zurückhaltung und Beschränkung auf das Notwendigste, um die Motivation in der Verwaltung nicht zu bremsen, denn dort werde damit auch zusätzliche Arbeit verursacht; Einhaltung eines transparenten Verfahrens und eines angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses, bei dem auch die Kosten, die in der Verwaltung verursacht würden, einzubeziehen seien. Wichtig sei eine geschickte Auswahl, aber keine Bevorzugung bestimmter Beratungsunternehmen. Die Ergebnisse müssten am Ende den Preis auch rechtfertigen. Wünschenswert wäre, jährlich einen solchen Bericht über die vergebenen Beratungsverträge zu bekommen, z.B. mit der Jahresrechnung. Die Stadt Lüneburg habe im Übrigen verglichen zu dem Gesamthaushalt der letzten 10 Jahre einen sehr geringen Betrag für externe Beratungsleistungen aufgewendet.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN kritisiert, dass die Verwaltung sich bei der Beantwortung der Anfrage auf einen sehr geringen Teil von externen Beraterverträgen und Gutachten beschränkt habe. Der Begriff sei recht dehnbar und er erinnere sich an weit mehr Gutachten, die ja auch als eine gewisse Form der Beratung betrachtet werden könnten, als hier genannt worden seien. Die Gesamtsumme der dafür aufgewendeten Mittel liege damit beträchtlich höher. Er halte die vorgestellte Auflistung für nicht vollständig. Er erinnert u.a. an externe Projektbegleitungen und Softwarepflegeverträge, die auch Dienstleistungen Außenstehender seien. Er bestreite keineswegs, dass die Verwaltung von Zeit zu Zeit externen Sachverstand und Rat benötige, sie dürfe sich jedoch nicht der eigenen Aufgaben entledigen. Dabei bedürfe es der Transparenz im Vergabeverfahren und die Ergebnisse müssten verwertbar sein und auch umgesetzt werden.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN meint ebenfalls, dass der Beratungsbereich viel größer sei, als hier von der Verwaltung dargestellt wurde. Bei der Beauftragung von externen Beratern sollte große Zurückhaltung geübt und zunächst ernsthaft überlegt werden, ob das Problem nicht mit dem vorhandenen Sachverstand selbst gelöst werden könnte. Sie nennt einige Beispiele, zu denen externe Gutachten ihrer Ansicht nach unnötig eingeholt worden seien, bzw. bei denen die Ergebnisse nie umgesetzt worden seien. Eine solche Verschwendung von Mitteln sollte künftig vermieden werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(II)