Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Die Verwaltung ist aufgefordert zu prüfen, wo Mittel gekürzt werden können. Die einzige Möglichkeit wird von Seiten der Verwaltung in den 440.000€ Zuschuss für den Ganztagsschulbetrieb gesehen. Auch wenn die Mittel unter der Produktkategorie „Grundschulen“ aufgeführt werden, stehen diese auch den weiterführenden Schulen zur Verfügung. Diese Mittel werden von den Schulen überwiegend für Personalkosten der Angebote im Ganztag genutzt, jedoch von den Schulen sehr unterschiedlich abgefordert. Manche Schulen melden einen höheren Bedarf und andere nehmen die Mittel gar nicht in Anspruch. Die Inanspruchnahme ist jährlich verschieden und eine konkrete Kalkulation aufgrund der Corona bedingten Sondersituation und der halbjährlichen schulischen Planungen schwer aufzustellen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert, dass die Mittel allen Schulen im gleichen Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlich zum aktuellen Vorgehen sind zwei weitere Optionen denkbar. Erstens eine Streichung der Mittel, oder zweitens eine Reduktion in Verbindung mit einer Vergabe in Reihenfolge angemeldeter Bedarfe, bis die Mittel aufgebraucht sind. Es wird darauf hingewiesen, dass davon auszugehen ist, dass sich das Land stärker an den Personalkosten beteiligen würde, wenn die Schulen den Ganztagsbetrieb als teilgebunden oder als Pflicht anbieten würden. Dies anzustreben wäre jedoch ein größerer Prozess und bedarf u. a. der Abstimmung mit den Schulen.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich durchweg gegen eine Kürzung der Mittel bei den Schulen aus.
Anmerkung zur Änderungsliste vom 14.11.2022: Die Änderungsliste beruht auf Anpassungen der Erträge aus dem Finanzhaushalt, da die Energiekosten seitens des Fachbereiches 8 im Finanzplanungszeitraum bis 2026 abnehmen. Analog dazu sind auch die vom Landkreis zu erwartenden Erträge anzupassen.
Die eingeplanten Mittel für kommunale Mehrkosten zur Inklusion werden über das Land an den Landkreis und schließlich an die Stadt verteilt und überwiegend für Maßnahmen baulicher Art verwendet. Aus diesem Grund werden die Mittel pauschal der Stadt zugeteilt, bevor sie auf die einzelnen Schulen umgelegt werden.
Beschluss: Die Mitglieder des Schulausschusses beschließen bei zwei Enthaltungen für den geänderten Beschlusswortlaut, den vorgelegten Entwurf zum Haushalt vorerst nur zur Kenntnis zu nehmen und alle Änderungen, einschließlich der Tischvorlage vom 14.11.2022, im Zuge der Haushaltsberatung im Rat abzustimmen.
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