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Beratungsinhalt:
Herr Eberhard stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation den Plangeltungsbereich und die Lage im Stadtgebiet vor. Er erklärt, dass eine Überplanung des Baumarktanteils des Baucentrums und die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel im Bebauungsplan erforderlich sei. Außerdem sei die Flächennutzungsplandarstellung anzupassen. Eine formelle Flächennutzungsplanänderung sei nicht erforderlich, da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden solle.
Das Ziel sei die Trennung des Privatkundenverkaufs vom gewerblichen Geschäftskundenverkauf und damit die Erweiterung der Baumarktflächen. Mit dem Vorhabenträger werde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen. Eine Verpflichtungserklärung liege bereits vor. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit finde durch Aushang im Bereich Stadtplanung und im Internet statt. Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1) Für die nordwestliche Teilfläche des Baucentrum Mölders südlich der Lüneburger Straße, westlich des „Kiebitzmarkts“ und nördlich des landwirtschaftlichen Weges wird der Bebauungsplan Nr. 121 „Baucentrum Mölders“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich ferner aus Anlage 1 der Beschlussvorlage. 2) Der Aufstellungsbeschluss vom 14.03.2000 wird aufgehoben. 3) Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Verkaufsfläche eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs (Baumarkt). 4) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB). 5) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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