Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsfrau Bauseneick begründet den Antrag und stellt die Wichtigkeit der Förderung von Sprache heraus. Sprache sei ein Aspekt von Teilhabe. Die Fortführung der Förderung auf Bundesebene kann aktuell kaum finanziert werden. Die Bundesländer überlegen daher eine Nachfinanzierung. Dies sollte aber nicht den Ländern überlassen werden. Sprachkitas sollten bundesweit erhalten bleiben. Aus ihrer Sicht stelle der Änderungsantrag eigentlich einen eigenen Antrag mit neuen Aspekten dar.
Ratsfrau Schäfer begründet den Änderungsantrag und geht auf den Modellcharakter der Sprachkitas ein. Die Sprachkitas seien es wert, verstetlicht zu werden. Sie dürften nicht weiter von befristeten Programmen abhängig sein. Die Resolution richte sich an den falschen Adressaten. Der Bund werde die Finanzierung an die Länder weitergeben. Die Sprachkitas sollten lückenlos abgesichert bleiben.
Ratsherr Meyn stellt heraus, dass es sich bei diesem speziellen frühkindlichen Angebot um eine zentrale Thematik handelt. Fachkräfte aus Lüneburg hätten sich bei ihm mit ihren Nöten gemeldet. Man solle die Resolution nach Hannover weitergeben.
Ratsherr Soldan erklärt, dass man zu Notwendigkeit einer Sprachförderung nichts mehr sagen brauche. Er verweist auf eine Entscheidung des Bundesrates, mit dem die Forderung aus der Resolutionen eigentlich schon erledigt wurde. Sprachentwicklung sei zu fördern, dies sei ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und müsse verstetlicht werden. Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich in den Jugendhilfeausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0 |
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